Ich habe seit September 1999 eine domain, die ich für eine private Homepage sowie als e-mail-Adresse nutze.
Jetzt habe ich letzte Woche eine Abmahnung bekommen: Ich muß mich verpflichten, den Namen nicht mehr verwenden zu dürfen, die Löschung der domain beantragen sowie knapp 1900 dm an den Anwalt zu bezahlen.
Begründet wird das mit einer Wortbildmarke, die aber erst in 2000 angemeldet wurde.
Soweit ich weiß, muß ich doch das ältere Recht besitzen, ich habe jetzt noch 10 Tage Zeit, darauf zu antworten, was sollte ich tun?
Ich bitte um Ratschläge.
Jetzt habe ich letzte Woche eine Abmahnung bekommen: Ich muß mich verpflichten, den Namen nicht mehr verwenden zu dürfen, die Löschung der domain beantragen sowie knapp 1900 dm an den Anwalt zu bezahlen.
Begründet wird das mit einer Wortbildmarke, die aber erst in 2000 angemeldet wurde.
Soweit ich weiß, muß ich doch das ältere Recht besitzen, ich habe jetzt noch 10 Tage Zeit, darauf zu antworten, was sollte ich tun?
Ich bitte um Ratschläge.