Willkommen!

Durch Ihre Registrierung bei uns können Sie mit anderen Mitgliedern unserer Community diskutieren, teilen und private Nachrichten austauschen.

Jetzt anmelden!

Noch etwas: Ich habe eine Abmahnung bekommen

Guest

Gesperrt
Registriert
14. Juni 2004
Beiträge
1.255
Ich habe seit September 1999 eine domain, die ich für eine private Homepage sowie als e-mail-Adresse nutze.

Jetzt habe ich letzte Woche eine Abmahnung bekommen: Ich muß mich verpflichten, den Namen nicht mehr verwenden zu dürfen, die Löschung der domain beantragen sowie knapp 1900 dm an den Anwalt zu bezahlen.

Begründet wird das mit einer Wortbildmarke, die aber erst in 2000 angemeldet wurde.

Soweit ich weiß, muß ich doch das ältere Recht besitzen, ich habe jetzt noch 10 Tage Zeit, darauf zu antworten, was sollte ich tun?

Ich bitte um Ratschläge.
 
hi,

nun, ganz so einfach nach dem motto "first come, first served" ist das mit domains und marken nicht unbedingt:

wenn zb der name sprich die marke schon vor der markenanmeldung im geschäftlichen verkehr verwendet wurde (zb als name einer unternehmung wie einer gmbh oder ag), diese verwendung auch bereits vor deinem anmelden der domain bestand hatte, hast du die schlechteren karten.

ist allerdings die marke ohne eine verwendung derselben im geschäftlichen verkehr nach deiner domainanmeldung beim dpma angemeldet worden, siehts besser aus wenn nicht sogar sehr gut für dich, denn es gibt ja auch so etwas wie markengrabbing, mit dem domainbesitzer ausgehebelt werden sollen. diese praxis nimmt immer mehr zu und ist mir auch schon passiert, in dem fall kann man der ganzen sache aber recht gelassen entgegensehen.

vielleicht kannst du dich trotz deines wunsches nach anonymität dazu durchringen, mir weitere details unter

[email protected]

zu mailen, damit ich mir ein umfassenderes urteil bilden kann.

mit der frist sieht es im allgemeinen so aus, daß gegenerische anwälte meist nur 1-2 wochen frist zur beantwortung setzen um druck auszuüben. in der regel reicht eine antwort deinerseits nach dem motto "in anbetracht der situation muß auch ich mich um rechtliche hilfe bemühen und bitte sie um fristverlängerung bzw. um keine weiteren kostenauslösenden maßnahmen".

wie immer natürlich alles ohne gewähr!

so long
otto
 
Ich weiss nicht, was es mit dem "anonym" auf sich hat, denn wir sind hier der Meinung, dass man ruhig wissen kann, wer wir sind!!
Also mach Dir wenigstens die kleine Mühe, Dir einen "netten" Nickname auszusuchen. Es gibt auch Anwälte, die Samstags nix besseres zu tun haben und derartige Fragen in unsere Foren stellen, um zu sehen, wie fit die "Gegner" sind!

Zu Deinem Fall: Es ist anzunehmen, das die Gegenpartei keinen Markeneintrag als Wortmarke genehmigt bekam, weil das Wort nur als Wort/Bildmarke geschützt werden konnte. Dies würde m.E. schon mal gegen einen def. Firmennamen sprechen. Eine domain gilt aber nach Markenrecht  eher vergleichbar der Wortmarke. Sollte der Name nicht einen gewissen Bekanntheitsgrad haben und der Antrag als Marke erst nach Deiner Domainregistrierung erfolgt sein, sehe ich keinen Grund für Dich, die domain zu löschen, oder gar eine Abmahngebühr zu zahlen.
(Reg. Sept. 99 - Eintrag irgendwann 2000, d.h. von Antrag bis Eintrag etwa 3-4 Monate, kommt ungefähr hin!?!?)
Sollte die rechtl. Lage Dich zwingen die domain abzugeben, würde ich mich auf alle Fälle weigern, die Strafe zu zahlen. Kontaktiere otto, der ist ein "alter Fuchs" in solchen Sachen, oder frage einen Anwalt.

-Keine Rechtsberatung-

Viel Erfolg
ciao dedom
 

Who has viewed this thread (Total: 1) Details anzeigen

Neueste Themen

Beliebte Inhalte

Besonderer Dank

Zurzeit aktive Besucher

Keine Mitglieder online.

Statistik des Forums

Themen
68.976
Beiträge
378.066
Mitglieder
6.779
Neuestes Mitglied
cekintau

Freunde des Domain-Forums

Zurück
Oben