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Noch mehr Hindernisse für Online-Käufe - Aigner möchte zusätzlichen Button

domainhengst

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20. Dez. 2004
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Hab gerade die Pressemitteilung auf unserem Portal gesehen. Frau Aigner möchte einen Button einführen, bei dem Verbraucher nochmals über ihren Einkauf und die Kosten aufgeklärt werden. Auch bei unzureichender Belehrung über den Widerruf droht eine Widerrufsfrist von zwölf(!) Monaten. Ich hoffe ja, dass sich das nicht durchsetzt, aus meiner Sicht wäre das nur ein zusätzlicher Absprungpunkt im Funnel bei Online-Verkäufen. Wie soll ich in Zukunft Premium Optionen verkaufen, wenn der Kunde tausendmal irgendwelche Kosten bestätigen soll? Macht das ganze AIDA-Prinzip zu nichte.

Was ich nicht verstehe (bzw. ich verstehe es, aber finde eine derartige Kommunikationspolitik widerlich), warum die Frau das Erfolg präsentiert, wenn doch erst darüber abgestimmt werden soll. Eigentlich sollte die jetzt selber 12 Monate zurücktreten.

Der Volltext:
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hat die Entscheidung der Europäischen Union, die Rechte der Verbraucher bei Internet-Geschäften durch die Einführung einer "Button-Lösung" zu stärken, begrüßt: "Verbraucher haben künftig in Europa einheitliche Rechte und mehr Sicherheit bei Online-Geschäften. Ich freue mich, dass es gelungen ist, die Button-Lösung zum Schutz vor Kostenfallen im Internet durchzusetzen. Die Energie, die investiert wurde, um die anderen EU-Mitgliedstaaten von der Notwendigkeit einer solchen Regelung zu überzeugen, hat sich gelohnt. Nationale Richtlinien führen in der Netzpolitik nicht weiter, deshalb ist es ein großer Erfolg, dass es jetzt eine europäische Lösung gibt".

Künftig müssen Verbraucher vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages im Internet auf die Kosten hingewiesen werden. Erst wenn der Verbraucher diesen Hinweis bestätigt, kommt der Vertrag zustande. "Damit wird Online-Abzockern das Handwerk gelegt. Es ist gelungen ein Dauerärgernis zu beseitigen, das Verbrauchern nicht nur viel Geld, sondern auch viele Nerven gekostet hat", sagte Bundesverbraucherministerin Aigner. "Die europaweite Einführung der Button-Lösung zum Schutz vor Kostenfallen im Internet kann ein Beitrag sein, um verlorengegangenes Vertrauen der Verbraucher zurückzubringen und das Wachstum des Online-Handels in Europa zu steigern."

Das Europäische Parlament wird in der kommenden Woche über die EU-Verbraucherrechterichtlinie abstimmen. In dieser Woche hatten bereits der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments (IMCO) und der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten dem Entwurf der Richtlinie über Rechte der Verbraucher zugestimmt.

Neben der Einführung einer Button-Lösung für das Internet sieht die Richtlinie ein einheitliches Widerrufsrecht für Haustür- und Fernabsatzgeschäfte vor, welches europaweit gilt. Die reguläre Frist zum Widerruf beträgt vierzehn Tage. Versäumt der Unternehmer eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht, so gilt eine verlängerte Frist zum Widerruf von zwölf Monaten, so Artikel 13 der Richtlinie.

Durch die Verbesserung der Informationspflichten für Händler erhalten Verbraucher in Europa zudem ein hohes Maß an Transparenz. Die Informationen beziehen sich dabei nicht nur auf das Produkt oder die Dienstleistung selbst, sondern umfassen beispielsweise auch Möglichkeiten der Kündigung oder der außergerichtlichen Streitbeilegung.
Quelle: Aigner: Button-Lösung verhindert Abzocke im Internet | Recht und Steuern - Nachrichten bzw. PDF des Ministeriums
 
Nun ja, eine Zusammenfassung der Bestellung und der entsprechenden Kosten, die auf den Verbraucher zukommen, gibt's ja in den größeren Shops (die ich als Verbraucher nutze) Jetzt schon.
Ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung läuft zurzeit gar keine Frist, insofern sind zwölf Monate aus Sicht des Handels ein Fortschritt (?)

Ich hab' glaub' ich die große Neuerung noch nicht begriffen.
 
Ich finde das ok und glaube nicht, dass ernsthafte Käufer sich durch sowas bremsen lassen. Wenn es jeder shop hat werden die Käufer das schnell als normal betrachten.
 
Ich editiere mal diesen Post von gestern Nacht, damit es ein wenig nüchterner rüberkommt:

Ich ärgere mich über solche Gesetzesinitiativen und die Art wie sie verkauft werden, weil sie meiner Meinung nach, niemals einen Schutz gegen echte betrügerische Angebote bieten werden und uns Webmastern wieder jede Menge Ärger bereiten, weil die genauen Anforderungen erstmal bestimmt von keiner internationalen Shop-Software unterstützt werden. (so wie die Versandpreisangaben etc.)

Mein zweiter Punkt war, dass ich damals bei der Umstellung des Amazon Partnerprogrammes, die dazu führte, dass der geworbene Kauf zunächst als zu bestätigender Warenkorb aufgezeigt wird, massive Einnahmeverluste zu verbuchen hatte. Daher stehe ich jedem zusätzlichen Schritt bei der Kaufabwicklung skeptisch gegenüber.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,
ich verstehe die Aufregung nicht.
Für Online-Shops ändert sich nichts.
Neben der Einführung einer Button-Lösung für das Internet sieht die Richtlinie ein einheitliches Widerrufsrecht für Haustür- und Fernabsatzgeschäfte vor, welches europaweit gilt. Die reguläre Frist zum Widerruf beträgt vierzehn Tage. Versäumt der Unternehmer eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht, so gilt eine verlängerte Frist zum Widerruf von zwölf Monaten, so Artikel 13 der Richtlinie.
Wenn du deine Kunden ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrst, bleibt es bei der 14-Tage-Frist.

Dass die Aigner diese Lösung bereits heute als Erfolg verkauft, ist natürlich ein Witz. Es musste wohl unbedingt ein neues Thema her, damit etwas von EHEC & Co abgelenkt wird.
Jedem sollte klar sein, dass es Jahre dauern kann, bis sowas in der EU beschlossen und dann in jedem EU-Land umgesetzt wird.
 
Diese "Button-Lösung" regt mich echt auf, weil sie mal wieder an der Realität vorbeigeht und nicht die Abo-Fallen-Mafia trifft, sondern den Shop-Betreibern Arbeit macht.

Das schlimmste aber: alle Blogs zitieren und zitieren und zitieren die angebliche Vorschrift, man müsse den Bestell-Button jetzt in "zahlungspflichtig Bestellen" umbenennen. Und keiner protestiert dagegen!

Es heißt:
Auch Formulierungen wie
„bestellen“ oder „Bestellung abgeben“ sind regelmäßig
nicht geeignet, die Entgeltpflichtigkeit einer Leistung für
den Verbraucher hinreichend deutlich zu machen, weil im
Internet auch kostenfreie Leistungen – wie zum Beispiel ein
Abonnement für einen Newsletter oder eine kostenlose Pro-
duktprobe – „bestellt“ werden können.

Nach meinem Rechtsverständnis dürfte diese "Regelmäßigkeit" sehr wohl auf Routenplaner und "Wie-alt-werde-ich"-Ergebnisse zutreffen, nicht aber auf die Bestellung von Schuhen, Fernsehern oder sonstigen Waren. Mir kann doch kein Anwalt erzählen, dass einem mündigen Bürger bei der Bestellung solcher Waren sich nicht im klaren ist, dass er diese auch bezahlen muss, wenn er auf "Bestellen" klickt!?

Im Supermarkt müsste eigentlich auch jeder Preis mit dem Zusatz "Diesen Betrag müssen Sie an der Kasse bezahlen, wenn Sie den Artikel mit nach Hause nehmen wollen" (in allen EU-Sprachen) ausgezeichnet sein.
 
Ehrlich gesagt verstehe ich die Aufregung und das Ärgern über den button nicht.

Es werden doch einfach nur noch mal die Gesamtkosten angezeigt und diese müssen dann halt bestätigt werden.

Also jemanden der nicht mit Tricks und versteckten Kosten arbeitet sollte es nicht stören, für alle anderen tuts mir Leid. :aetsch:
 
@VegasII:

Viel Spaß beim Locker nehmen ;-)

Tatsächlich ist dieses Gesetz wieder so schwammig formuliert und teilweise realitätsfremd, dass es einen Schwall von Abmahnungsmöglichkeiten eröffnet.

Denn neben dem kleineren Problem der Buttonbeschriftung ist viel wichtiger, wie die sonstigen Anforderungen umgesetzt werden. Und ein Gesamtpreis ist es da eben nicht sondern eine genaue Beschreibung der Produkte, Preise, Preisbestandteile, etc. und dann werden auch noch Vorschriften zur Positionierung dieser Informationen und Gestaltung gegeben.

Und letzteres alles wieder zugleich so vage, dass es Auslegungssache wird und sich die Rechtsfortschreibung erst wieder durch zahlreiche Abmahnungen und der folgenden Gerichtsverhandlungen und Urteile geben wird.
 
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