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Notar-Rechnung

dephazz

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Registriert
26. Jan. 2004
Beiträge
215
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0
Hi,

vielleicht kann mir einer aus dem Gewerbe ja helfen, wäre echt nett.

Kann ein Notar seine Abrechnung nach einem halben Jahr nachbessern mit dem Hinweis, er habe sich bei der Gebührenordnung vertan und dann eine Nachforderung stellen?

Ich hab erstmal gesagt: Zahl ich nicht, worauf er meinte: Dann wirds teuer!

Was meint Ihr.

Schon jetzt Dank für Eure Hilfe.

Gruß
dephazz
 
Hallo dephazz,

natürlich hat er einen Anspruch auf
den vollen Betrag für seine Leistung,
auch Verjährung ist noch lange nicht
eingetreten.

Gruß
Sebastian
 
Danke, Sebastian, für die schnelle Anwort!
Als Laie hat man manchmal so seine private Rechtsauffassung ;)
Dann bekommt er natürlich umgehend sein wohlverdientes Geld.

Gruß
dephazz
 
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