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Nutzung von Film- und Kinoplakaten abmahnwürdig?

Domainkalay

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Registriert
20. Jan. 2009
Beiträge
974
Reaktionspunkte
2
Ich bin gerade dabei eine Webseite für Kino/Filmreviews zu erstellen,
eigentlich nichts spektakuläres, betrachtet man einmal die tausenden
Film- und Kinoblogs unter Tante G’s Suchergebnisseiten.

Nun ja, das Layout steht soweit, der Revolver ist geladen,
Content muss her, worunter Text und natürlich auch
Bildmaterial in Form von Filmplakaten fallen.

Man findet eigentlich keinen einzigen Blog, der nicht irgendwelche
Filmausschnitte, Filmplakate und Poster, oder gar Trailer enthält.
Bevor ich derartiges Bildmaterial veröffentliche, möchte ich rechtlich gesehen,
soweit möglich, auf der sicheren Seite sein.
Da Filmplakate als Werbezwecke bzw. Promotion von den einzelnen
Filmfirmen ins Netz gestellt werden, bin ich zunächst davon ausgegangen,
dass eine weitere Nutzung, z.B. auf einem privaten Blog, keine Risiken mit sich bringt,
sofern es sich ausschließlich um Filmreviews oder gleichartigen Content handelt.

Soweit mir inzwischen bekannt, gibt es nach deutschen Recht kein
„Fair Use“ (also freie Nutzung von Material zu Werbezwecken),
demnach müsste man sich die Erlaubnis von den einzelnen Urhebern einholen.

Große Kinoportale verfügen mit Sicherheit über eine Akkreditierung,
welche die Nutzung des werbenden Bild- und Filmmaterials ermöglicht,
aber wie sieht es mit einem kleinen „Movieblog“ aus?

Ich denke mal die Chance, dass man mit einem kleinen Blog eine explizite
Erlaubnis erhält, ist gleich null. In Zeiten des Abmahnwahns stellt sich
bei mir die Frage, ob die unzähligen Blogs (Beispiele unter G’s Bildersuche)
dann tickende Zeitbomben sind? Ich erwarte keine Rechtsberatung,
mich würde nur interessieren, ob jemand von euch schon Erfahrungen damit gemacht hat, etwas gehört,
oder eventuell ein eigenes Projekt zum o.g. Thema hat und vllt. ein paar Tipps geben kann?

Beste Grüße
Nikolay

Nachtrag: Sorry, gerade gemerkt, dass ich den Thread im falschen Bereich eröffnet habe, solte eigentlich hier rein http://consultdomain.de/forum/domainrecht-internet-und-onlinerecht/
 
Zuletzt bearbeitet:
Also grundsätzlich würde ich sagen, dass es der Zustimmung des Inhabers des Urheber- und Vervielfältigungsrechtes bedarf.

Auf der andere Seite wäre es vielleicht sinnvoll nach den Pressematerialien "zum Download" auf den Webseiten der Lizenznehmer in D zu suchen und diese dann zu verwenden. Eventuell, falls dort die Verwendung und der Zweck nicht geregelt ist, kurz nachfragen, dann kann man vielleicht auch gleich eine Vereinbarung :call: treffen.

Markus
 
Warum nicht das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden ;)

Es gibt einen Shop für Poster und ähnliche Dinge, der auch Kinoplakate anbietet: http://www.closeup.de/de/shop/poster-100/genre-kino-und-tv-4.html

Zu diesem Shop (Close Up) gibt es z.B. bei affili.net ein Partnerprogramm mit csv/xml Produktkatalog. Wenn man nun von dort die Bilder nimmt und sie gleichzeitig zum Kauf anbietet, dann wäre das doch eine Lösung.

Über Qualität und Anzahl der Plakate kann ich nichts sagen, aber wenn alles was im Shop angeboten wird auch im Partnerprogramm verfügbar ist, wäre eine Grundlage geschaffen. Um den rechtlichen Aspekt braucht man sich wohl dann nicht mehr zu sorgen.
 
Darum liebe ich dieses Forum!!

Warum nicht das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden ;)

Es gibt einen Shop für Poster und ähnliche Dinge, der auch Kinoplakate anbietet: Poster Kino & TV gnstig online kaufen Poster - Poster gnstig, Plakat, Filmposter kaufen, XXL Poster

Zu diesem Shop (Close Up) gibt es z.B. bei affili.net ein Partnerprogramm mit csv/xml Produktkatalog. Wenn man nun von dort die Bilder nimmt und sie gleichzeitig zum Kauf anbietet, dann wäre das doch eine Lösung.

Über Qualität und Anzahl der Plakate kann ich nichts sagen, aber wenn alles was im Shop angeboten wird auch im Partnerprogramm verfügbar ist, wäre eine Grundlage geschaffen. Um den rechtlichen Aspekt braucht man sich wohl dann nicht mehr zu sorgen.
 
@ Domainkalay,

du kannst auch bei dem entsprechenden Filmverleih hier in Deutschland nachfragen.
Probleme sehe ich nicht, zumal du ja für diese Filme indirekt Werbung betreibst.

Gruß Erwin
 
Auf der andere Seite wäre es vielleicht sinnvoll nach den Pressematerialien
"zum Download" auf den Webseiten der Lizenznehmer in D zu suchen und
diese dann zu verwenden. Eventuell, falls dort die Verwendung und der
Zweck nicht geregelt ist, kurz nachfragen, dann kann man vielleicht auch
gleich eine Vereinbarung :call: treffen.


Markus

Hallo Markus,
anders hätte ich es mir auch nicht vorstellen, wird sich jedoch
sicherlich sehr zeitraubend gestalten, von jedem (wenn überhaupt)
eine Genehmigung zu erhalten.

Mit den Pressematerialien wird es unterschiedlich gehandhabt, z. B.

Sony Pictures
Sony Pictures Releasing GmbH bietet berichterstattenden
Journalisten mit dem deutschen Sony Pictures Presse-Server die
Möglichkeit, Pressehefte, druckfähiges Bild-Material, Trailer,
Soundfiles, etc. zu aktuellen Sony Pictures Kinofilmen auf digitalem
Weg zu beziehen. Das Angebot wird sukzessive entsprechend
den jeweiligen Redaktionsschlüssen ergänzt.
Für einen Zugang zum deutschen Sony Pictures Presse-Server
akkreditieren Sie sich bitte mit Ihrer Redaktion unter

Warner Bros
Die Website und ihre Inhalte dürfen nicht ohne ausdrückliche
Zustimmung von WB Online vervielfältigt oder verbreitet werden. Anfragen
bzgl. einer Erlaubnis zur Vervielfältigung oder Verteilung der Inhalte können
Sie an customerservice(at)wb.com richten. Sofern WB Online auf dieser
Website die Erlaubnis zur Vervielfältigung der Inhalte erteilt, ist diese
beschränkt auf das Erstellen einer einzigen Kopie für nicht
kommerzielle
, private Unterhaltungszwecke


Hmmm, Adsense Anzeigen fallen mit Sicherheit in den Bereich
"Kommerziell"?, könnte schwierig werden....

20th CF
Q: Darf ich Bilder von 20th Century Fox Home Entertainment
ungefragt für meine Zwecke nutzen?
A: Folgendes können wir ohne Rücksprache gestatten: die Abbildung von
Produkten und damit zusammenhängenden Informationen, die Sie bei uns auf
der Homepage vorfinden. Was Sie dringend beachten müssen: die
Abbildungen dürfen nicht verändert, verfälscht oder missbräuchlich genutzt
werden. Darüber hinaus gehende Nutzung muss mit uns abgesprochen
werden.

Alle haben abweichende Nutzungsbedingungen. Ich habe mich jetzt bei den
entsprechenden PresseServern angemeldet und hoffe eine Genehmigung zu
erhalten, wie lange es dauert, wird sich noch herausstellen. Ich halte euch
auf dem Laufenden.

An ein Partnerprogramm habe ich natürlich auch schon gedacht, bspw.
allposters.de über zanox, nur leider haben diese oftmals nicht alle Fimplakate,
vor allem nicht von ganz neuen Filmen, die erst im Kino erscheinen werden, und genau davon lebt ja die Webseite.

Grüße
Nikolay
 
Nikolay, wenn du dich in den regulären Presseverteiler aufnehmen lässt, solltest du auch zur kommerziellen Nutzung Bilddateien bekommen können. So machen es große News- und Film-Portale auch.

Ggf. kannst du nach Erhalt einer Ankündigung nach Bildmaterial fragen, was natürlich etwas aufwendiger ist. Allerdings sind offizielle Pressefotos an sich nie ein Problem, wenn man im Verteiler ist. Also: Nicht (nur) in den Newsletter eintragen, sondern in den Presseverteiler aufnehmen lassen. Vorteil ist dabei auch, dass du ab und an auch Teaser, Trailer, Banner, Fotos schon vor Filmdrehende bekommen kannst.

Die von dir zitierten Passagen beziehen sich anscheinend nur im ersten Fall auf Presseveröffentlichungen, der Rest scheint mir allgemein aus AGB zu stammen. Und Fachpresse bist du ja nun mit dem Portal. Einziges Problem könnte ein Presseausweis sein, den manche Pressestellen zur Verifizierung verlangen und den es nur mit Berufsnachweis von einem Fachverband gibt. Wenn es nicht anders geht und nötig ist, kannst du hier vielleicht mit einem Journalisten aus diesem Forum wie Paul Kuhn oder manori (*hust* :lollypop:) kooperieren.
 
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