Domainkalay
Member
- Registriert
- 20. Jan. 2009
- Beiträge
- 974
Ich bin gerade dabei eine Webseite für Kino/Filmreviews zu erstellen,
eigentlich nichts spektakuläres, betrachtet man einmal die tausenden
Film- und Kinoblogs unter Tante G’s Suchergebnisseiten.
Nun ja, das Layout steht soweit, der Revolver ist geladen,
Content muss her, worunter Text und natürlich auch
Bildmaterial in Form von Filmplakaten fallen.
Man findet eigentlich keinen einzigen Blog, der nicht irgendwelche
Filmausschnitte, Filmplakate und Poster, oder gar Trailer enthält.
Bevor ich derartiges Bildmaterial veröffentliche, möchte ich rechtlich gesehen,
soweit möglich, auf der sicheren Seite sein.
Da Filmplakate als Werbezwecke bzw. Promotion von den einzelnen
Filmfirmen ins Netz gestellt werden, bin ich zunächst davon ausgegangen,
dass eine weitere Nutzung, z.B. auf einem privaten Blog, keine Risiken mit sich bringt,
sofern es sich ausschließlich um Filmreviews oder gleichartigen Content handelt.
Soweit mir inzwischen bekannt, gibt es nach deutschen Recht kein
„Fair Use“ (also freie Nutzung von Material zu Werbezwecken),
demnach müsste man sich die Erlaubnis von den einzelnen Urhebern einholen.
Große Kinoportale verfügen mit Sicherheit über eine Akkreditierung,
welche die Nutzung des werbenden Bild- und Filmmaterials ermöglicht,
aber wie sieht es mit einem kleinen „Movieblog“ aus?
Ich denke mal die Chance, dass man mit einem kleinen Blog eine explizite
Erlaubnis erhält, ist gleich null. In Zeiten des Abmahnwahns stellt sich
bei mir die Frage, ob die unzähligen Blogs (Beispiele unter G’s Bildersuche)
dann tickende Zeitbomben sind? Ich erwarte keine Rechtsberatung,
mich würde nur interessieren, ob jemand von euch schon Erfahrungen damit gemacht hat, etwas gehört,
oder eventuell ein eigenes Projekt zum o.g. Thema hat und vllt. ein paar Tipps geben kann?
Beste Grüße
Nikolay
Nachtrag: Sorry, gerade gemerkt, dass ich den Thread im falschen Bereich eröffnet habe, solte eigentlich hier rein http://consultdomain.de/forum/domainrecht-internet-und-onlinerecht/
eigentlich nichts spektakuläres, betrachtet man einmal die tausenden
Film- und Kinoblogs unter Tante G’s Suchergebnisseiten.
Nun ja, das Layout steht soweit, der Revolver ist geladen,
Content muss her, worunter Text und natürlich auch
Bildmaterial in Form von Filmplakaten fallen.
Man findet eigentlich keinen einzigen Blog, der nicht irgendwelche
Filmausschnitte, Filmplakate und Poster, oder gar Trailer enthält.
Bevor ich derartiges Bildmaterial veröffentliche, möchte ich rechtlich gesehen,
soweit möglich, auf der sicheren Seite sein.
Da Filmplakate als Werbezwecke bzw. Promotion von den einzelnen
Filmfirmen ins Netz gestellt werden, bin ich zunächst davon ausgegangen,
dass eine weitere Nutzung, z.B. auf einem privaten Blog, keine Risiken mit sich bringt,
sofern es sich ausschließlich um Filmreviews oder gleichartigen Content handelt.
Soweit mir inzwischen bekannt, gibt es nach deutschen Recht kein
„Fair Use“ (also freie Nutzung von Material zu Werbezwecken),
demnach müsste man sich die Erlaubnis von den einzelnen Urhebern einholen.
Große Kinoportale verfügen mit Sicherheit über eine Akkreditierung,
welche die Nutzung des werbenden Bild- und Filmmaterials ermöglicht,
aber wie sieht es mit einem kleinen „Movieblog“ aus?
Ich denke mal die Chance, dass man mit einem kleinen Blog eine explizite
Erlaubnis erhält, ist gleich null. In Zeiten des Abmahnwahns stellt sich
bei mir die Frage, ob die unzähligen Blogs (Beispiele unter G’s Bildersuche)
dann tickende Zeitbomben sind? Ich erwarte keine Rechtsberatung,
mich würde nur interessieren, ob jemand von euch schon Erfahrungen damit gemacht hat, etwas gehört,
oder eventuell ein eigenes Projekt zum o.g. Thema hat und vllt. ein paar Tipps geben kann?
Beste Grüße
Nikolay
Nachtrag: Sorry, gerade gemerkt, dass ich den Thread im falschen Bereich eröffnet habe, solte eigentlich hier rein http://consultdomain.de/forum/domainrecht-internet-und-onlinerecht/
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