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Offshore Firmengründung

Also ich kannte die bis jetzt noch nicht. Aber mein erster Eindruck von dem Verein sagt Vorsicht. Besonders wenn ich das hier lese:

Wir bieten Ihnen Universitätslizenzen!
WSR bietet Ihnen die Möglichkeit eine Universität zu gründen.
(...)

Mal ganz im Ernst: Kann sowas seriös sein? ;)

Gruss,
Holger

P.S.: Obwohl, wenn ich länger drüber nachdenke... Hat schon was, so eine eigene Uni für weniger als 5k€ :D
 
Ich wuerde keiner Firma aus London mit dem Chrysler Building von New York im Header trauen. :p
Der Uni-Witz ist wahrlich koestlich. :D
Ich kenne den Laden auch nicht, liefert aber wohl aehnliche oder gleiche Fassaden wie hundert andere derartige Anbieter auch. Zu genau darf man wohl bei sowas nicht hinschauen. Eventuell Referenzen in DE erbitten und sehen was sie liefern?

Gruesse

John
Fassaden.com
 
Hallo Sunblind,

unbedingt die Finger von dem Laden lassen. Crossflow hat schon einen guten Link geposted, dort wird von dem Laden auch immer wieder gewarnt.

Generell etwas Vorsicht walten lassen, es treiben sich viele schwarze Schafe in dem Segment rum...

Wenn Sie Hilfe benötigen, dann schreiben Sie mir eine kurze PM, haben so einige Domainer erfolgreich beraten können, daher kennen wir auch dieses CD Forum.
 
Danke für die Nachricht ... hört sich interessant an. Wäre aber auch interessiert an Erfahrungen. Also

*bump*

Hat jemand Exklusiverfahrungen mit Offshore-Firmengründungen? Was mich vorallem interessiert ist das Verhältniss zum Finanzamt in Deutschland ...

Beispiel: Ich habe eine Firma gegründet und den entsprechenden Gewerbeamt -> Handelsregister turn abgeschlossen. Würde ich jetzt eine weitere Firma als Offshore-Unternehmung in den USA gründen (zB: aus Steuergründen und als Alternative zur Mindestkapitaleinlageregelung in Deutschland). Bin ich dann als Deutsche Staatsbürgerin wirklich nicht verpflichtet das dem Finanzamt mit zu teilen? So ließt es sich nämlich auf diversen Websiten zum Thema?! Die Handelsbeziehungen sind vorallem in den USA aufgebaut und dafür hat sich ja bisher auch keiner zB. für die Umsatzsteuer interessiert. Nur was ist mit meinem Einkommen bzw. der Einkommensteuer?
Sorry, wenn die Frage einen low-level Charakter hat - aber für mich war/ist dass Unternehmensrecht allein in Deutschland noch relatives Neuland.
 
ich bin kein Experte für das Offshore Thema, aber mach Dich mal ein wenig mit dem AStG und der Hinzurechnungsbesteurung vertraut.

Mein Fazit: wenn es wirklich so einfach wäre, wie es jeder Anbieter behauptet, dann würde es doch jeder machen. Das Finanzamt ist nicht dumm.
 
Beispiel: Ich habe eine Firma gegründet und den entsprechenden Gewerbeamt -> Handelsregister turn abgeschlossen. Würde ich jetzt eine weitere Firma als Offshore-Unternehmung in den USA gründen (zB: aus Steuergründen und als Alternative zur Mindestkapitaleinlageregelung in Deutschland). Bin ich dann als Deutsche Staatsbürgerin wirklich nicht verpflichtet das dem Finanzamt mit zu teilen? So ließt es sich nämlich auf diversen Websiten zum Thema?!

Nicht alles was im Internet an anderen Orten als bei Consultdomain steht stimmt ;)

Konkret:
http://www.bundesfinanzministerium....1,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Hat also weniger mit dem AStG zu tun als mit § 138 Abs. 2 AO.
Und die Finanzämter sind tatsächlich nicht dumm. Weder in Deutschland noch anderswo...
Gruss,
Holger

P.S. Es gibt für (gegen) solche Spezies die meinen das Finanzamt kommt Ihnen im Ausland nicht auf die Schliche mittlerweile sogar eine eigene Taskforce auf höchster Behördenebene: die "Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA)". Ich wäre also eher vorsichtig mit Tipps von Leuten, die mit dem Verkauf von ominösen Auslandsgesellschaften vielleicht sogar ihr Geld verdienen...
 
Na, für Personengesellschafften geht es ja kaum klarer:

Nach § 138 Abs. 2 AO haben Steuerpflichtige mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt,Geschäftsleitung oder Sitz im Inland dem zuständigen Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenemVordruck das Folgende anzuzeigen:
a) die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;
b) die Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften oder deren Aufgabe oder Änderung;

Danke für das pdf ...

Bin zwar noch nicht ganz mit lesen fertig - aber das Offshore-Prinzip vieler Anbieter basiert ja auf Gründung einer Corporation (bzw. Beteiligung) mit allen Vorteilen. Allerdings ist diese nach §138 nicht greifbar ...

Also wenn ich es recht verstehe kann ich über eine Corp. sogar eine AG in den USA gründen ohne dort Staatsbürger zu sein (bzw.kann es dann werden) und bin hier in Deutschland nicht für das Finanzamt relevant.

Hmmmm, hört sich irgendwie nach Steuerloch an.
 
Meiner Einschaetzung nach sind Offshore-Gruendungen fuer Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland zur Steueroptimierung ueberhaupt nicht zu empfehlen:
Auslaendische Firmenbeteiligungen muessen hier dem Finanzamt gemeldet werden. Firmenbeteiligungen lassen sich problemlos in auslaendischen Handelsregistern vom Finanzamt auslesen. Es sei denn man arbeitet mit Treuhaendern und macht sich so von diesen erpressbar. Und welcher einigermassen intelligente Mensch gibt seine Firma in die Haende eines Treuhaenders ?!?

Offshore Gruendungen sind bei Beibehalten des dt. Wohnsitzes meines Erachtens nur sinnvoll, wenn ein Webmaster gewisse Risiken ins Ausland verlegen moechte, bspw. bei Adult Domains. Dann sollte er aber freiwillig dem Finanzamt das Vorhaben mit Begruendung mitteilen und ausgezahlte Gewinne hier versteuern. Dann wird es von Seiten der Steuer kaum Probleme geben.
 
Mich interessiert allerdings die Geschichte unter dem Gesichtspunkt "Umsatzsteuer" + "Domainverkauf". Verkaufe ich meine Domains innerhalb von Europa, so müßte ich ja Umsatzsteuer abführen. Eine Ausnahmeregelung für Domains ist mir nicht bekannt - muss aber zugeben, dass ich diese Brötchen erst seit kurzem backe. Da der Domainankauf praktisch für mich keine echten Kosten bedeutet - und ich anderweitig keine Kosten zum Absetzen der USt. habe ist dass über den Freibetrag hinaus eine Menge Geld. Also, wenn ich richtig liege und der Verkauf USt. pflichtig ist - dann wäre eine Offshoreunternehmung doch recht interessant, oder? Ich rede hier nicht mehr von Einkommenssteuer und Meldepflicht.
 
Du arbeitest von Deutschland aus !
Das Finanzamt Deiner Heimatstadt wird von Dir einfach Umsatzsteuer verlangen.
Egal ob deutsches Unternehmen oder gemeldetes Offshore.
Du planst es ja zur Steuerverkuerzung !
Da kannst Du Dir vorstellen, dass das Finanzamt das nicht mitmacht und sein Geld sehen moechte.

Aber wenn Du Aerger durch Hausdurchsuchungen, Schaetzungen, Strafanzeigen riskieren willst, dann tus...

Übrigens finde ich es immer noch "seltsam" und frage mich, ob alles mit rechten Dingen zugeht, wenn ich von Domainern mit Hunderten oder Tausenden Domains eine Rechnung bekomme ohne USt.
Die USt sind doch kostenneutral fuer Unternehmen, die dir eine Domain abkaufen. Also ich verstehe nicht ganz, warum Du so unserioes wirken moechtest. Verkaufspreise mit Unternehmen werden ohnehin normalerweise netto verhandelt.
 
Also für die Umsatzsteuer lohnt sich der Aufwand einer Unternehmensgründung im Ausland ganz sicher nicht. Erstens bist Du ohnehin nur bei regelmässigen Jahresumsätzen über 17.500€ berechtigt/verpflichtet Umsatzsteuer abzuführen und zweitens ist das ja eine Durchlaufsteuer die Dein Kunde wiederbekommt sofern er selbst Unternehmer ist. Und bei Umsätzen die Dich in den Bereich der Umsatzsteuerpflicht bringen hast Du sicher ein paar Unternehmer dabei. Da schlägst Du die 19% auf Deinen Nettopreis drauf und fertig (sonst natürlich auch...).
Innerhalb Europas wird auch keine Umsatzsteuer fällig, sofern Verkäufer und Käufer aus verschiedenen Ländern kommen und beide eine USt.-ID haben. Wenn Du viele Domains nach Deutschland verkaufst (aber nicht zuviele) kann eine Umsatzsteuernummer aus einem anderen EU-Staat schon hilfreich sein. Aber wirklich nötig ist so ein Aufwand nicht, zumal auch andere Länder sowas wie Umsatzsteuer kennen und die sogar meist höher ist als in Deutschland. Ausserdem sollte man dann schon auch in dem entsprechenden Land leben und arbeiten um die entsprechende Steuernummer zu bekommen...
Gruss,
Holger
 
Mich wundert es eben auch, dass soviele Domains von Privatleuten verkauft werden. Naja, und dann ist wohl noch der Anteil der Gewerbetreibenden, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen und gar keine Mehrwertsteuer berechnen dürfen. Macht ja auch Sinn und das ganze ziemlich einfach ...

Da ich schon ein Unternehmen gegründet habe stellt sich mir das Problem, dass ich mit den Domaintrades in ein ganz neues Terrain eingestiegen bin. Also heißt es den neuen Geschäftsbereich bei Gewerbeamt anzumelden und gut.

Aber ich frage mich ob es nicht einen anderen Weg gibt. Daher auch das Interesse für Offshore-Gründungen. So ohne weiteres läßt sich hier ja keine zweite Firma gründen - nur um einen neuen Umsatzsteuerfreibetrag zu bekommen. Das wäre aber eigentlich in meinem Sinn, da ich die Domainverkäufe nur nebenbei tätige - sie nichts mit meinen richtigen Firmenaktivitäten zu tun haben - und für sich genommen allein den Freibetrag nie erreichen würden ....

Gibt es unter euch Unternehmer, die den Domainverkauf bzw. die Werbeeinnahmen nicht über die Firma verrechnen? Sondern dafür ein eigenes Gewerbe gemeldet haben?
 
Also wenn ich es recht verstehe kann ich über eine Corp. sogar eine AG in den USA gründen
Eine Corp. in USA ist eine Art AG - und eine Art GmbH. Die Formen der Aktien und Teilhaberschaft variieren.
ohne dort Staatsbürger zu sein
Stimmt. Kann aus der Schublade eines US RAs fungieren.
(bzw.kann es [Staatsbürger]dann werden)
Nee. *gg*
und bin hier in Deutschland nicht für das Finanzamt relevant.
Die Inhaber der Corp., sofern Deutsche, duerften schon fuer das DE-Finanzamt interessant sein - die Corp. nebenher garantiert fuer das US-Finanzamt (I.R.S.).
Hmmmm, hört sich irgendwie nach Steuerloch an.
Ist es schon laengst. Der Fehler den viele Auslaender mit ihren "US Corps" begehen, ist dass sie von vorn herein geizig und stuemperisch bei Billigangeboten der Corp-Firmierung zuschlagen. Bloed ist das US-Finanzamt ganz sicher nicht! Wer nicht mindestens einen Tausi fuer einen ordentlichen US-Buchhalter (CPA/Accountant) und seinen/ihren RA zur sachgerechten Aufstellung springen lassen kann, sollte gleich daheim bleiben. Notwendige Buchhaltungskosten fallen danach jedes Quartal an.

Gruesse

John
E-Bank.org
 
Ist es schon laengst. Der Fehler den viele Auslaender mit ihren "US Corps" begehen, ist dass sie von vorn herein geizig und stuemperisch bei Billigangeboten der Corp-Firmierung zuschlagen. Bloed ist das US-Finanzamt ganz sicher nicht! Wer nicht mindestens einen Tausi fuer einen ordentlichen US-Buchhalter (CPA/Accountant) und seinen/ihren RA zur sachgerechten Aufstellung springen lassen kann, sollte gleich daheim bleiben. Notwendige Buchhaltungskosten fallen danach jedes Quartal an.


Full ACK! Ohne anständige und seriöse Buchhaltung sollte man nicht nur daheim bleiben, sondern sich ganz ganz warm anziehen :) Wie ich I.R.S doch hasse :)
 
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