Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

OLG München richtet: Champagner.de

Domaingame

New member
Registriert
14. Juni 2001
Beiträge
4.199
Reaktionspunkte
9
Hallo,

Hier ein weiterer gescheiterter Versuch des 'reverse domain hijacking' durch
übermütige und gut finanzierte Markeninhaber, die gerne
alle 'juristischen' Register schamlos ziehen (wie z.Z. in etwa mit Kinder.at).

Ein meines Erachtens nach interessantes und sinnvolles Urteil:

http://www.netlaw.de/urteile/olgm_13.htm

Auch bemerkenswert finde ich die erweiterte Besprechung des Urteils.
"Vom modernen Raubritter zum Unschuldslamm. So in etwa ließe sich die
Charakterisierung eines Informationsanbieters in der Betrachtungsweise
zweier Gerichte beschreiben." In der ersten Instanz war der Inhaber
'einer dieser bösen Domaingrabber'.

http://www.netlaw.de/newsletter/news0106/anmerkung.htm

Freundlichen Gruss

John
 
Interessantes Urteil, auch der Kommentar. Kennst sich jemand mit den Prozesskostenordnung aus und könnte mal ausrechnen, was dieses Urteil gekostet hat?? Schließlich musste er sich durch zwei Instanzen kämpfen, um eine Domain zu behalten.

Gruß
Falke
 
Den genauen betrag errechnet man anhand des streitwertes. da dieser vorliegend mir unbekannt ist, kann ich nicht sagen, wie teuer es bisher war.

Einen hinweis gibt ein teil des tenors:

"Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,--DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet."

Der Beklagte kann also fast 15.000 DM beim Kläger vollstrecken, dann waren das also seine bisherigen Kosten.
(sehr unjuristische pi-daumen-formel)

Mit Domaingruss

Michael Dieckmann
www.domainverein.de

PS mal sehen wie der BGH entscheidet
 
Zurück
Oben