Nach dem Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) sind die olympischen Bezeichnungen „Olympiade“, Olympia“ und „olympisch“ geschützt und dürfen nur vom nationalen olympischen Komitee oder dem internationalen Olympischen Komitee verwendet werden.
Dies gilt ja dann auch entsprechend für Domains, die diese Bezeichnungen zum Inhalt haben, wie z.B. olympiareisen.de.
Was ist denn nun, wenn ich mir eine Domain registriere, die keinen der genannten Begriffe vollständig zum Inhalt hat, sondern nur Teilbereiche, wie z.B. olympshop.de, olympbusiness.de. Hier sind also nur Teile der oben genannten Bezeichnungen angegeben.
Besteht hier auch das Recht, des olympischen Komitees auf Herausgabe dieser Domains?
Vielen Dank für eure Antworten.
Dies gilt ja dann auch entsprechend für Domains, die diese Bezeichnungen zum Inhalt haben, wie z.B. olympiareisen.de.
Was ist denn nun, wenn ich mir eine Domain registriere, die keinen der genannten Begriffe vollständig zum Inhalt hat, sondern nur Teilbereiche, wie z.B. olympshop.de, olympbusiness.de. Hier sind also nur Teile der oben genannten Bezeichnungen angegeben.
Besteht hier auch das Recht, des olympischen Komitees auf Herausgabe dieser Domains?
Vielen Dank für eure Antworten.