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Olympia - Namensrecht

benny

New member
Registriert
18. Feb. 2005
Beiträge
185
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0
Hallo,

ich habe da mal eine allgemeine Frage zum Recht der Registrierung von Domains auf den Namen "Olympia", "olympische Spiele", olympic games" usw.

Ist der Begriff "Olympia" oder "Olympic" geschützt? Kann ich mir keine Domain mit der Bezeichnung "Olympia" ode "Olympics" registrieren lassen?

Ist z.B. der Name olympicgames2008china.com evtl. geschützt oder kann sich jedermann(frau) diese Domain registrieren lassen?

Vielen Dank für eure Infos.

Schöne Grüße
b
 
Das könnte auf Grund des OlympSchG nicht
unproblematisch sein.

Gruß
Sebastian
 
Sogar sehr problematisch...
Würde es auf alle Fälle lassen.
 
Ist ein heisses Eisen und recht kompliziert, hatte mal olympia.ch und olympiade.ch, olympia.ch konnte ich an einen DJ verkaufen, olympiade.ch habe ich dann doch lieber gelöscht.

Gruss Jens
berufe.info
 
Das OlympSchG ist ein deutsches Gesetz. Daher sind doch sicherlich die deutschen Olympiabegriffe nach diesem Gesetz geschützt. Was ist aber mit englischen Begriffen wie z. B. "olympic"? Gilt dieses Gesetz auch für solche Begriffe.

Wenn das so sein sollte, was hat aber das deutsche Gesetz mit englischen Begriffen zu tun? Oder gibt es beim IOC (Internatinales Olympisches Comitee) auch ein solches Gesetz?

Wenn der olympische Begriff für Jounalismus etc. frei ist, dann ist es doch egal, ob ich mir einen Olympiadomainnamen registriere. Ich kann diesen dann ja immer so auslegen, dass ich journalistisch tätig bin... oder?

Was meint Ihr?
 
Hallo Benny,

ich zitiere § 1 III des Gesetzes und kennzeichne einen Teil fett:

"Die olympischen Bezeichnungen sind die Wörter
„Olympiade“, „Olympia“, „olympisch“, alle diese Wörter
allein oder in Zusammensetzung sowie die entsprechenden
Wörter oder Wortgruppen in einer anderen Sprache
."

Der Begriff darf aber von einem Journalisten als Teil der Berichterstattung benutzt werden, nicht aber als Titel oder Bezeichnung seiner Werke oder Domains! Eine privat genutzte Domain hingegen könnte unter Umständen lauter sein, würde aber auch eher davon abraten.

Gruß
Sebastian
 
Olympia als Domaintitel

Sebastian schrieb:
Hallo Benny,

ich zitiere § 1 III des Gesetzes und kennzeichne einen Teil fett:

"Die olympischen Bezeichnungen sind die Wörter
„Olympiade“, „Olympia“, „olympisch“, alle diese Wörter
allein oder in Zusammensetzung sowie die entsprechenden
Wörter oder Wortgruppen in einer anderen Sprache
."

Der Begriff darf aber von einem Journalisten als Teil der Berichterstattung benutzt werden, nicht aber als Titel oder Bezeichnung seiner Werke oder Domains! Eine privat genutzte Domain hingegen könnte unter Umständen lauter sein, würde aber auch eher davon abraten.

Gruß
Sebastian
Hallo Sebastian,

ich habe auch das OlympSchGesetz und dessen Erörterungen durchgelesen, konnte aber konkret den Hinweis nicht finden, dass Journalisten den Begriff "Olympia" nicht im Titel eines redaktionellen Werkes führen dürfen.

Kannst Du mir weiterhelfen und einen Hinweis geben, wo diese Eingrenzung zu finden ist?

Tausend Dank
Nordlaender
 
Hallo Nordländer,

Nach §§ 3 II Alt. 1; 5 OlympSchG besteht ein Unterlassungsanspruch dahingehend, es zu unterlassen die olympischen Bezeichnungen zur Kennzeichnung von Waren zu benutzen.
Die Namen und die besonderen Bezeichnungen der Druckschriften (und denen vergleichbarer Werkarten), etwa "Olympiablatt" oder "Bild der Olympiade", kennzeichnen diese Druckwaren als geschäftliche Bezeichnungen (§ 5 MarkenG).
Genau dahingehend besteht jedoch ein Unterlassungsanspruch.

Ein Teil einer Berichterstattung (das umfasst natürlich auch Überschriften) hingegen ist nicht zur Kennzeichnung des gesamten Werkes geeignet und darüber hinaus von der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt. Als Titel sind also nicht Überschriften sondern Werktitel i.S. des § 5 MarkenG gemeint.

Gruß
Sebastian
 
benny schrieb:
Ist z.B. der Name olympicgames2008china.com evtl. geschützt oder kann sich jedermann(frau) diese Domain registrieren lassen?
Woraus ergibt sich, dass das OlympSchG auf englischsprachige .com-Domains anwendbar ist?

Im Übrigen scheint mir § 3 Abs. 3 durchaus Verwendungsmöglichkeiten für eine Olympia-Domain zu eröffnen.

§ 3
Rechtsverletzungen

(1) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung der Inhaber des Schutzrechts im geschäftlichen Verkehr das olympische Emblem

1. zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen,

2. in der Werbung für Waren oder Dienstleistungen,

3. als Firma, Geschäftsbezeichnung oder zur Bezeichnung einer gewerbsmäßigen Veranstaltung oder

4. für Vereinsabzeichen oder Vereinsfahnen

zu verwenden. Satz 1 findet entsprechende Anwendung für Embleme, die dem olympischen Emblem ähnlich sind, wenn wegen der Ähnlichkeit die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, dass das Emblem mit den Olympischen Spielen oder der Olympischen Bewegung gedanklich in Verbindung gebracht wird oder dass hierdurch die Wertschätzung der Olympischen Spiele oder der Olympischen Bewegung ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt wird.

(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung der Inhaber des Schutzrechts im geschäftlichen Verkehr die olympischen Bezeichnungen

1. zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen,

2. in der Werbung für Waren oder Dienstleistungen oder

3. als Firma, Geschäftsbezeichnung oder zur Bezeichnung einer gewerbsmäßigen Veranstaltung

zu verwenden, wenn hierdurch die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, dass die Bezeichnung mit den Olympischen Spielen oder der Olympischen Bewegung gedanklich in Verbindung gebracht wird oder wenn hierdurch die Wertschätzung der Olympischen Spiele oder der Olympischen Bewegung ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt wird. Satz 1 findet entsprechende Anwendung für Bezeichnungen, die den in § 1 Abs. 3 genannten ähnlich sind.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für die Kennzeichnung eines nach § 2 des Urheberrechtsgesetzes geschützten Werkes sowie für die Werbung hierfür, wenn das Werk sich mit den Olympischen Spielen oder der Olympischen Bewegung im weitesten Sinne befasst.
 
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