Der BGH hat heute ein Urteil bzgl. Markenverletzung durch SEO-Maßnahmen auf einem Onlineportal veröffentlicht --> Bundesgerichtshof verurteilt Online-Portal wegen SEO-Maßnahmen
Gruß
Udo
Gruß
Udo
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Durch Ihre Registrierung bei uns können Sie mit anderen Mitgliedern unserer Community diskutieren, teilen und private Nachrichten austauschen.
Jetzt anmelden!Zum anderen müsse es der Händler auch unterlassen, bei Google so zu werben, dass in der organischen Suche die Seite des Shopbetreibers bei der Eingabe „Power Ball“ gelistet werde.
Im Prinzip sind es ja zwei Urteile in Einem:
- Unterbindung in interner Suchmaschine
- Unterbindung von Top-Listing bei Google.
Ersteres kann man ja noch halb nachvollziehen juristisch - aber warum sollte jemand für Googles Algo verantwortlich gemacht werden? Sollen sie doch Google verknacken.
Bist Du der Meinung, dass der zweite Platz bei Google durch Zufall erreicht wurde?
Genau, der Shopbetreiber hat Kunden (Besucher) auf seine Seite mit einem Namen eines Markenproduktes gelockt.Das Produkt vertreibt er aber gar nicht. Stattdessen nur Konkurenzprodukte bzw. eigene Produkte.Wenn jemand in einem Shop nach einem Markenbegriff sucht, zu dem dort keine Produkte angeboten werden, dann darf der Shopbetreiber bzw. dessen Suchsoftware eben keinen title="Suchanfrage erfolgreich: Power Ball" zurückliefern und dann statt einem entsprechenden Hinweis (z.B. "Null Produkte entsprechen Ihrer Suchanfrage") munter Konkurrenzprodukte auflisten. Das ist der Kern des Urteils.
...bin mal auf den Volltext des Urteils gespannt.
Nach kurzem überfliegen scheint mir, sie sind wegen Markenrechtsverletzung verurteilt und nicht wegen "SEO-Maßnahmen". (klingt nur als Headline nicht so spannend...)
Wenn jemand in einem Shop nach einem Markenbegriff sucht, zu dem dort keine Produkte angeboten werden, dann darf der Shopbetreiber bzw. dessen Suchsoftware eben keinen title="Suchanfrage erfolgreich: Power Ball" zurückliefern und dann statt einem entsprechenden Hinweis (z.B. "Null Produkte entsprechen Ihrer Suchanfrage") munter Konkurrenzprodukte auflisten. Das ist der Kern des Urteils.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Siehe weitere Informationen und konfiguriere deine Einstellungen