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Ösi Mahnbescheid?

Domster

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15. Dez. 2003
Beiträge
3.489
Hallo,

bei mir hat jemand über Se.. eine Domain gekauft, aber nicht bezahlt. Jetzt habe ich die Daten erhalten. Ist ein Wiener. Da Österreich zur EU gehört sollte das Einklagen der Kaufsumme doch funktionieren. Hat hier wer Erfahrung?

Danke und Grüße,

Rainer
 
Mahnbescheid

Da die Domain (wenn ueber Sedo Treuhand) somit noch in Deinem Namen, wuerde ich die Sache ruhen lassen und lieber die Energie fuer ein neues Geschaeft verbrauchen.

Wenn Du Zeit und Geld uebrig haben solltest (ohne die Garantie dieses wieder zu bekommen), hier ein Infoartikel den ich in unseren Datenbanken hatte (Zitierung, ich denke Handelsblatt :confused: )

Gruss


Tomek


Zitat :


Auslandskunden: Bald kommen Sie leichter an Ihr Geld
Von wegen gemeinsamer Markt: In Sachen Geldeintreibung bei Auslandskunden kochte bislang jeder EU-Staat sein eigenes Süppchen. Erst ab 1.10.2005 ist Besserung in Sicht: Ab diesem Termin gibt es für alle EU-Länder (außer Dänemark) einen einheitlichen Europäischen Vollstreckungstitel.
Noch sind säumige Auslandskunden ein echtes Problem: Haben Sie Auslands-Aufträge ausgeführt und Ihre Auslandskunden zahlen nicht, können Sie zwar wie bei deutschen Kunden beim Amtsgericht einen Vollstreckungsbescheid oder ein Versäumnisurteil erwirken.

Das ist aber nur die Grundlage dafür, dass im Ausland ein Anerkennungsverfahren eingeleitet wird. Bis es dann zur Zwangsvollstreckung kommt, kann das einige Zeit dauern. So manche säumige Auslandskunden wissen das und verschleppen die Sache absichtlich so lange, bis sie sich in die Insolvenz retten - Ihr Geld sehen Sie dann nie.

Das soll sich künftig bei säumigen Auslandskunden ändern:
Ab dem 1.10.2005 können in Deutschland ergangene, rechtskräftige Enscheidungen sowie gerichtliche Vergleiche sofort in den übrigen EU-Ländern vollstreckt werden. Wurde ein Vollstreckungstitel vom Amtsgericht als europäischer Vollstreckungstitel bestätigt (Kosten für Sie als Antragsteller: 15 Euro), kann man dagegen keinen Einspruch mehr einlegen.

Allerdings gibt es Einschränkungen:
Der europäische Vollstreckungstitel (EVT) gilt nur für unstrittige Forderungen, also für solche, die von Ihrem Kunden anerkannt bzw. nicht bestritten wurden.
Bei einem privaten Auslandskunden kann der Titel nur vollstreckt werden, wenn er seinen Wohnsitz im Ursprungsland der Entscheidung, also in Deutschland hat.
 
Hallo Tomek,

danke für Deine Infos! Im Prinzip hast Du natürlich Recht, aber im Prinzip bin ich in solchen Fällen ein Prinzipienreiter. Ich warte den europäischen Mahnbescheid ab und dann kriegt er einen vor dem Latz. Der Mensch tut im Internet auf seriös und ist schlicht ein Betrüger.

Grüße,

Rainer
 

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