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OT: Wer kennt sich mit Pfändung aus?

Wettermann

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24. Mai 2008
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Moin zusammen!

Ich habe eine Klage gegen einen Schuldner gewonnen, bei dem grundsätzlich auch was zu holen ist. Er zahlt bisher nicht. Nun mus ich das Geld eintreiben.

Da diese Person mich einst mal sehr geärgert hat und mir außer dem nicht gezahlten Geld auch persönlichen Schaden zugefügt hat, würde ich es ihm gern ein wenig heimzahlen.

Meine Frage dazu: Kann ich den Gerichtsvollzieher nur grundsätzlich auf die Eintreibung des Geldes ansetzen oder kann ich beispielsweise gezielt bei einem Kunden meines Schuldners pfänden lassen?

Es wäre mir ein Innerlicher wenn der Kunde mitbekommen würde, dass sein Dienstleister bei mir nicht gezahlt hat (der Kunde kennt mich ebenfalls).
 
1. vollstreckbare ausfertigung des urteils, nebst kostenfestsetzungsbeschluss zum GV
2. bitte um beitreibung, im nichterfolgsfall, abgabe der ev beantragen

besuch vom gv während der kaffeetafel mit schwiegermami kommt gut; ansonsten würd ich versuchen keine emotionen reinzupacken, auch wenns schwerfällt

viel glück

gruesse oppo
Ferienhaeuser.info
 
Danke erstmal.

Emotionen sind leider vorhanden.

Schuldner ist eine GmbH - Vermögen und jede Menge zahlende Kunden sind vorhanden. Der Gv wird Erfolg haben.

Die Frage ist ob ich ihn beispielsweise an bestimmter Stelle pfänden lassen kann oder nur allgemein die Pfändung veranlassen kann.

Auch ist die Frage ob ich an meinem oder an seinem Ort zum GV muss.
 
Du kannst nur "allgemein" Pfänden lassen. Es geht doch darum den Wert Deiner Forderung zu bekommen und nicht darum den "eins auszuwischen". Eine Kundenforderung kannst Du ebenfalls nicht gezielt pfänden, ausser es gibt eine schriftliche Forderungsabtretung.

Die Emotionen musst Du hier wirklich ganz sauber außen vor lassen.
 
zunächst hat der schuldner die möglichkeit die forderung nebst gebühren ganz normal beim gv einzuzahlen, oder entsprechende ratenvereinbarung mit dir über den gv abzustimmen, auch kann ratenzahlung akzeptiert werden, wenn schuldner glaubhaft machen kann, dass er dieser nachkommt, wenngleich du damit nicht einverstanden bist. einfach aus emotionalen gründen die ev abzunehmen macht kein gv mit. wenn er nicht zahlt, verspätet oder nicht in vereinbarter höhe wird termin zur abgabe der ev bestimmt. darin wird u.a. ein vermögensverzeichnis erstellt, dass du auch ausgehändigt bekommst als anlage. dann kannst du weitergehend auf einzelne punkte der auflistung einen pfändungsantrag beim amtsgericht stellen, dauert erstmal, erst wenn du diesen beschluss in händen hältst, kannst du wieder um zuständigen gv gehen und die pfändung mit diesem beschluss beantragen! usw.usw...

grundsätzlich pfändet immer der gv auf basis eines pfändungsbeschlusses. gläubiger laufen nicht mit dem urteil beim arbeitgeber auf und können nicht in die schatulle greifen;)

wichtig ist hierbei, dass du beachtest, ob der schuldner wirklich geld hat, denn meiner meinung nach sollte man sofern er einfach nicht zahlen kann, aber ggfls. wollen würde, nicht die keule rausholen. jedem von uns kann sowas schneller passieren als man glaubt, bei einem seriösen gegenüber hilft reden mehr als drohen, allerdings gibts auch die spezie, die gar nicht redet...dann gehts wohl ned anders
 
Du kannst nur "allgemein" Pfänden lassen. Es geht doch darum den Wert Deiner Forderung zu bekommen und nicht darum den "eins auszuwischen".

und genau für solche sachen laesst sich sicher kein gv einspannen, wirkt auch eher negativ trotz dessen, dass du offenbar im recht bist
 
Natürlich kannst Du Forderungen Deines Kunden Pfänden lassen, musst hat einen entsprechend angewiesenen Gerichtvollzieher zum Kunden Deines Kunden senden.

Man kann mit Gerichtsvollziehern eine Menge absprechen. Taschenpfändung kommt auch gut. Habe ich mal bei einem anderen Gerichtstermin gemacht und Schulder hatte viel Geld dabei.
 
Auch ist die Frage ob ich an meinem oder an seinem Ort zum GV muss.
Du wendest Dich an die "Verteilungsstelle für GV-Aufträge" beim für den Ort des Schuldners zuständigen Amtsgericht. Diese teilt Deinen "Fall" einem GV zu.

Nachdem der GV Dir das Ergebnis seiner Aktivitäten mitteilt, kannst Du ihn auch gezielt anschreiben. Üblicherweise aber auch über die Verteilungsstelle an den GV.

Du kannst nur "allgemein" Pfänden lassen. Es geht doch darum den Wert Deiner Forderung zu bekommen und nicht darum den "eins auszuwischen". Eine Kundenforderung kannst Du ebenfalls nicht gezielt pfänden, ausser es gibt eine schriftliche Forderungsabtretung.

Die Emotionen musst Du hier wirklich ganz sauber außen vor lassen.
Obwohl ich insbesondere dem letzten Satz voll zustimme:

Man kann schon dem Gerichtsvollzieher Hinweise geben, wo er Wertgegenstände finden könnte. Beispiel: Nachdem ein Gerichtsvollzieher erfolglos von einem Schuldner zurück kam weil angeblich der gesamte Hausstand der Lebensgefährtin des Schuldners gehörte, habe ich den GV darauf hingewiesen, dass der Schuldner einen relativ teuren Pkw besitzt und der in der Regel auf der Straße vor seiner Wohnung geparkt ist. Ruckzuck war das geliebte Auto versiegelt und wenig später versteigert.

Wenn also der Schuldner kein Geld und in seinen Räumen nichts verwertbares hat, dann wäre es durchaus möglich den GV zu einem Kunden des Schuldners zu schicken, vorausgesetzt dort steht etwas verwertbares herum, das dem Schuldner gehört.

Trotzdem ist der GV nicht Racheengel von Beruf. Er hat durchaus Spielraum bei seiner Tätigkeit und ob er nach erfolglosem Klingeln an der Wohnungstüre noch einmal ums Haus geht ist fraglich, wenn er sich als Rächer missbraucht fühlt.
 
Ich würde als erstes eine Konto-Pfändung durchführen.
Denn wenn beim Besuch des GV kein Bargeld vorhanden ist, ist das ganze auch nicht so wirkungsvoll.
Und was sonst noch so in der GmbH steht weißt Du ja nicht, oder? Frage ist ja was davon alles Frei von fremden Rechten (Ratenkauf, Leasing etc.) ist.
Bei der Kontopfändung kannst Du Dir sicher sein, das die Bank entsprechend der Höhe des Pfändungsbetrags das Geld sperrt.
Vielleicht wirft das bei der Hausbank auch gar nicht so ein gutes Licht auf den Geschäftskunden.
 
Habe zwei Jahre bei einem Rechtsanwalt für Insolvenzrecht gearbeitet, kann dir nur empfehlen mal nach "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" zu googeln, da findest du zahlreiche Infos.
 
selbst eine nicht erfolgreiche Pfändung kann sehr erfolgreich sein. Mit einer Unpfändbarkeitsbescheining (GV hat nicht gefunden) kannst Du Insolvenzantrag stellen. Bei einem Insolvenzantrag für eine GmbH ermittelt die Staatsanwaltschaft sehr oft, ob es Insolvenzverschleppung gegeben hat, denn ein Antrag von Dritter Seite bedeutet ja oft schon, dass man zahlungsunfähig ist.
 
@Wettermann
schick dem GV die Unterlagen und gut isss... Emotionen sind Zeitverschwendung und halten "nur" auf...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du einfach nur das Geld willst, lass das Bankkonto pfänden und fertig.
 
nochmal danke an alle.

Das Geld will ich auf jeden Fall, ein kleiner Seitenhieb wäre noch netter. Aber Ihr habt Recht - das ist Zeitverschwendung.
 
meine meinung - lange version frei überliefert:

ein könig ritt einst durch die wüste. am horizont sah er einen fackelschein, er schickte einen seiner leibwächter um nach zu sehen. dieser sah ein paar beduinen ihr lager aufstellen. "der könig steht da hinten und hat hunger, hast du etwas zu essen?" "einen hammel, den kann ich schlachten" "tu das"
der leibwächter holte den könig und alle aßen sich satt.
bevor der könig wieder aufbrach ließ er wieder einen seiner gefolgsleute zu seinem pferd gehen um den beutel mit goldstücken zu holen.
er nahm den beutel und gab ihn dem beduinen, worauf hin der, der ihm den beutel brachte meinte:
"oh, könig, ich weiß, du bist mächtig und reich und all das land gehört dir - aber ein stück gold wäre mehr als genug gewesen für diesen einen hammel."
"der hammel schon, aber ich bin mehr wert als dieses eine stück gold" war die antwort.

viele, fast alle, menschen bezahlen immer nur was die sache wert ist und nicht was sie selbst wert sind.
steh drüber, auch wenn es schwer fällt einem a****loch gegenüber. einem der dich bis aufs blut gereizt hat noch dazu!
bezahl immer was du wert bist, nicht was die anderen wert sind!!!!!

kurze version:

als michael corleone dem fast mörder seines vaters gegenüber saß, ruhig und gefaßt:

- Es ist nichts persönliches, es geht nur ums geschäft -

:deal:

Lg
Anwar
 
... ein kleiner Seitenhieb wäre noch netter. Aber Ihr habt Recht - das ist Zeitverschwendung.
Wenn ich mich recht erinnere, dann hat der Schuldner auch die Anwaltskosten für die Beitreibung zu bezahlen (bitte nicht blind darauf vertrauen, sondern erst den Anwalt fragen). Wenn er also mit Sicherheit das Geld hat, dann könntest Du einen Anwalt mit der Vollstreckung beauftragen, selbst Arbeit sparen und den Schuldner wenigstens etwas ärgern.
 
Größe ist es, dann zu vergeben, auch wenn man allen Grund hat, es nicht zu tun.

Wenn Du fair sein wilst, dann schriebt Du die GmbH an und bittest um Zahlung. Teile Ihnen mit, das Du vollstrecken wirst, wenn sie nicht umgehend zahlen.

Wenn Du ihnen unbedingt einen auswischen willst, pfände das Bankkonto.
 
Wenn Du fair sein wilst, dann schriebt Du die GmbH an und bittest um Zahlung. Teile Ihnen mit, das Du vollstrecken wirst, wenn sie nicht umgehend zahlen.

davor würde ich dringend abraten bei ner kapitalgesellschaft, bei einer familie mit kindern kann man das sicher machen, aber in dem hier gelagerten fall, scheinen die emotionen hüben wie drüben am limit, da kanns dann auch gut sein, dass auf einmal der briefkasten weg ist wenn vorgewarnt wird. betragshöhe hin oder her - da gehts offenbar schon lange nicht mehr ums eigentliche...

nen grund um "fair" zu sein hatte der schuldner doch lange genug, so musste die fairness erst durch ein ordentliches gericht fest- bzw. hergestellt werden. ohne emotionen den normalen weg weitergehen, gv einschalten, ihn seine arbeit machen lassen und fertig.
 
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