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Patentfrage

MaXx

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06. Feb. 2004
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Markenfrage

Hi,
ich habe einen Domainnamen im Blick, dessen Name eine eingetragene Marke der Klasse 9 ist. Unter anderem steht dabei:

[Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen,Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer; Feuerlöschgeräte]

Die Domain selbst beinhaltet keines der Worte, hat aber, da wir ja im onlineberich sind, auch etwas mit dem Thema Online und Computer zu tun.

Kann mir dies bezüglich jmd. sagen ob es für mich nun möglich wäre ein Forum zu dem Begriff zu eröffnen oder flattern mir dann die Abmahnungen nur so in die Bude?

Viele Grüsse,
Ben
 
Hallo,

das hängt davon ab, was Du damit machen willst. Willst Du sie für rein für private Zwecke nutzen oder eher geschäftlich? Wenn geschäftlich, dann stellt sich die Frage, ob eine Ähnlichkeit zwischen den von Dir angebotenen Waren und denen des Markeninhabers besteht. Diese braucht bei einer Markenidentität nicht allzu groß sein, um eine Verwechslungsgefahr und damit einen Unterlassungsanspruch zu begründen. Auch wenn keine Ähnlichkeit besteht, aber die Marke hinreichend bekannt ist, kann ein Unterlassungsanspruch bestehen. Ich dem Markeninhaber wohl regelmäßig dazu raten, eine Abmahnung zu verschicken. Wenn Du die Domain für rein private Zwecke nutzen willst, hängt ein Unterlassungsanspruch davon ab, ob Du ein Recht hast, die Bezeichnung als Namen zu nutzen. Wenn nicht, haben Namensträger ein besseres Recht. Alles in allem würde ich eher die Finger davon lassen.

Gruß
Daniel
 
RA_Klein schrieb:
Wenn nicht, haben Namensträger ein besseres Recht. Alles in allem würde ich eher die Finger davon lassen.
ok, danke Daniel!
hab sie aber schon registriert ;) ... und hoffe dann jetzt mal einfach damit durch zu kommen.

Viele Grüsse,
Ben
 
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