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Petition Streichung des § 166 Strafgesetzbuch (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religi

Ich bin zwar nicht gläubig, halte einen solchen Vorstoß aber für Falsch. Es ist gut, dass wir diesen Paragraphen haben. Dabei geht es gar nicht einmal um die letzten Geschehnisse. Es geht vielmehr darum, dass unsere Gesellschaft auch wieder Schranken haben muss. Beleidigungen und schnelle Worte, die ebenfalls darauf abzielen, erfolgen heute viel zu leichtfertig. Was im Netz bereits Kultur und Tagtäglich ist, überträgt sich leider auch immer öfters in das reale Leben. Karikaturen sind schön. Es zeigt sich aber, das diese vor allem dann Geld bringen, wenn es darum geht, eine andere Person massiv zu entblößen/beleidigen. Da stellt sich die Frage, wo sind die guten alten Karikatur Zeichner geblieben, über den selbst die Betroffenen noch herzhaft lachen konnten.- Die es vermochten mit einer Prise Humor Personen darzustellen, ohne das es abfällig wirkte. Respekt bedeutet auch, andere Glaubensrichtungen ernst zu nehmen. Das heißt nicht, man muss die Grundsätze oder überhaupt die Richtung teilen oder für richtig halten, aber Beleidigungen in welcher Form auch immer, haben dort nichts zu suchen. Das gilt sowohl für unsere europäische Religion/Kultur als auch für die anderer Länder. Respekt bedeutet aber auch das Verstehen der Gefühle der Anderen. Insofern ist der der Paragraph wichtiger denn je.
 
Der Glaube ist eine Sache, die man nicht an Religionen oder Herkunft festmachen darf.
Wer das macht, läuft aus dem Ruder.

Bedeutet: Glaube ist nicht gleich Religion...Religionen wird für ganz andere Sachen Missbraucht, und hat mit Glauben nichts zu tun...
Ein Glaube darf nicht reguliert oder missbracht werden. Das machen nur die, die es für ihre Zwecke missbrauchen...

grüsse,
engel
 
@Anna, da stimme ich Dir nicht zu. Es handelt sich hierbei um einen Paragraphen des Strafgesetzbuches (Androhung einer Gefängnisstrafe!), der die unterschiedlichen Religionsgemeinschaften mehr als Personen schützt. Auch bei Wegfall des Paragraphens bleiben noch genug juristische Maßnahmen, sich gegen beleidigende Kritik gerichtlich zu wehren.
LG
Thomas
 
@Domainsurgeon

So ist es. Persönliche Beleidigungen sind strafbar, auch ohne diesen unglaublichen Paragrafen.

§ 166
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Wenn ich also menschenverachtenden Dreck, wie die Verstümmelung von gesunden Knaben, als menschenverachtenden Dreck bezeichne, dann könnte schon § 166 greifen. Und Anna, ist das in Deinem Sinne? Darf für uralte Hirnfürze Leiden über Menschen und Tiere gebracht werden? Wenn der nächste Hirnfurz verlangt, dass allen 8-jährigen Mädchen rituell ein Auge ausgestochen werden muss, ist das dann auch ok? Wo ziehst Du die Grenze? Privat darf jeder jeden Scheiß glauben, so lange er andere Menschen mit dem Unfung in Frieden lässt und weder Mensch noch Tier verletzt. Aber Respekt habe ich nur vor anderen Menschen, nicht vor dem Unfug verstaubter Jahrhunderte.
 
@Domainsurgeon


Wenn ich also menschenverachtenden Dreck, wie die Verstümmelung von gesunden Knaben, als menschenverachtenden Dreck bezeichne, dann könnte schon § 166 greifen. Und Anna, ist das in Deinem Sinne? Darf für uralte Hirnfürze Leiden über Menschen und Tiere gebracht werden? Wenn der nächste Hirnfurz verlangt, dass allen 8-jährigen Mädchen rituell ein Auge ausgestochen werden muss, ist das dann auch ok? Wo ziehst Du die Grenze? Privat darf jeder jeden Scheiß glauben, so lange er andere Menschen mit dem Unfung in Frieden lässt und weder Mensch noch Tier verletzt. Aber Respekt habe ich nur vor anderen Menschen, nicht vor dem Unfug verstaubter Jahrhunderte.

Da ist das Dilemma und das Grundsatzproblem. Was einige als "Dr..." bezeichnen, ist für andere das Allerheiligste. Und genau da liegt wohl auch das Problem. Wer es als menschenver... Dr... sieht, wird kaum die Möglichkeit haben, etwas zu ändern. Solche Worte zeigen viel mehr, das der Paragraph nicht ohne Grund geschaffen wurde. Ohne Respekt für das andere Verhalten geht es dabei nicht. Auch wenn es manchmal noch so absurd klingt. Es gibt Gründe für jedes Ritual. Nur wer vorsichtig und mit gebotenem Respekt vorgeht, kann das, was wir als menschenver.... bezeichnet, vielleicht ändern und in eine neue Zeit führen.
 

Ohne Respekt für das andere Verhalten geht es dabei nicht. Auch wenn es manchmal noch so absurd klingt. Es gibt Gründe für jedes Ritual. Nur wer vorsichtig und mit gebotenem Respekt vorgeht, kann das, was wir als menschenver.... bezeichnet, vielleicht ändern und in eine neue Zeit führen.

Was ist an Verstümmelung zu respektieren??? Wo liegt der Grund? Warum müssen Tiere ohne Betäubung abgeschlachtet werden? Warum soll ich das langsam ändern? Da gibt es klare gesetzliche Regelungen in Deutschland. Und wer Freude daran hat, seine Söhne zu verstümmeln, der soll das in einem Land machen, wo das "respektiert" wird. Das ist schlicht Körperverletzung an Schutzbefohlenen. Und dass ein angeblich säkulares Land diese Steinzeitriten durchgehen lässt, das ist wirklich unerträglich. Es gibt universale Menschenrechte und die sollte kein Hirnfurz aushebeln dürfen.
Wenn ich als praktizierender Satanist Deine Katze abmurkse und ausgeweidet im Hausflur ausstelle, gehst Du dann auch "mit gebotenem Respekt" vor? Schließlich lebe ich ja nur meinen Glauben aus. Und es gibt doch halt Gründe für dieses Ritual. Versuchst Du dann mich "vielleicht zu ändern und in eine neue Zeit [zu] führen"?
 
@Anna es gab im "Dritten Reich" ein "Gesetz zum Einzug entarteter Kunst". Was entartet war bestimmte die Naziclique. Entartet war manchmal schon Kunst, die Kritik am Regime beinhaltete. Diese Gesetz war die Grundlage zum Einzug der Bilder und mancher Künstler verschwand im KZ. 70 Jahre später werden für die Bilder Millionen bezahlt, weil man heute die Dinge anders sieht! Für mich ist es wichtig, dass man sich mit Religion auseinandersetzen darf und ich nicht befürchten muss, dass ich für meine Meinung in den Bau wandere!
LG
Thomas
 
§ 5 GG (Grundgesetz): Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild ..

@Thomas, ich danke Dir für Deine Darstellung, der ich bei pflichte.
Für ein Verständnis sollte das Deutsche Grundgesetz jedem geläufig sein, @Domster auch danke Dir für die aufgeführten Paragraphen.

Dann von mir noch ein zitierter Paragraph den Art 5 des Grundgesetzbuches:
Quelle: bundestag.de deutscher Bundestag - I. Die Grundrechte
Gesetzestext

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Löwe
 
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