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>Pirat< wird in die USA ausgeliefert ...

user123

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23. Juni 2004
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fand, es passt irgendwie in die rubrik ...



14.3.05.
Auch der letzte Revisionsantrag des 42 Jahre alten Australiers Hew Raymond Griffiths wurde vom Gericht in allen acht Punkten abgewiesen. Griffiths wird nun Copyright-Geschichte schreiben, denn er ist der erste Australier, vielleicht sogar der erste Mensch überhaupt, der wegen eines Urheberrechtsvergehens von seinem Heimatland an ein Land ausgewiesen wird, das er in der Vergangenheit noch nie betreten hat. Griffiths war Mitglied der internationalen Piratengruppe "Drink or die", die sich hauptsächlich mit dem Austausch von Warez beschäftigt hat. Die US-Strafverfolger wollen ihn nun als angeblichen Leiter der Gruppe wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung vor ein US-Gericht stellen.

...

10.09.2004
"Pirat" wird in die USA ausgeliefert


Ein Software-Pirat schreibt in Australien Rechtsgeschichte. Zum ersten Mal kommt es zur Auslieferung eines in Sachen "Urheberrecht" straffällig gewordenen Australiers, der in die USA ausgeliefert wird.

Der Mann war unter dem Namen BanDiDo Mitglied des internationalen Piratenrings DrinkorDie. Diese ursprünglich in Russland gegründete Gruppe soll Software, Spiele und Musik im Wert gehandelt und dabei einen Schaden von 50 Millionen Dollar angerichtet haben. Elf Mitglieder der Gruppe standen in den USA bereits vor Gericht.

Gegen den BanDiDo hatten die Kläger in den USA aber zunächst keine Handhabe. Zwar hatte er die Urheberrechtsvergehen nach Interpretation der US-Justiz in den USA begangen. Doch der Täter selbst hatte die Landesgrenzen der Vereinigten Staaten noch nie überschritten.

Das hinderte die Behörden im vergangenen Jahr aber nicht daran, einen Auslieferungsantrag zu stellen (vgl.: "Warnschuss der US-Justiz"). Dieser wurde zwar zunächst vom zuständigen Magistrat in Australien abgelehnt. Doch die Kläger beziehungsweise die Strafverfolger blieben hartnäckig. Sie wollten BanDiDo wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht sehen.

Und das ist ihnen jetzt auch gelungen. In der Berufung wurde dem Auslieferungsantrag zugestimmt. Nun muss sich der Australier bald vor einem Gericht eines fremden Landes verantworten. Und seine Aussichten sind nicht gerade rosig. Ihm drohen 500.000 Dollar Geldstrafe sowie bis zu 10 Jahre Haft.
 
Daran sieht man, dass es fuer alles ein "erstes mal" gibt.
Was ich nicht verstehe ist, dass er wohl laut australischem Recht nicht straffaellig geworden ist. Denn wenn das so waere, haette er doch auch dort gegen das Urheberrecht verstossen. Gelten die Musik und Film rechte nicht international?

Oder ist hier die Grundlage nur, dass er die Straftaten hier in der USA verrichtet hat?

Kann ich von Deutschland aus straftaten begehen, aber in Deutschland dafuer nicht verklagt werden, weil ich dort nichts angestellt habe?

Ich haette mich mal mehr mit Recht beschaeftigen sollen :D

Allerdings will ich nun auch nicht in der Haut von "BanDiDo" stecken :p

Gruss
DeTep
staatsanwalt.net
 
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