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Popunder erlaubt?

Es geht nur um die Exits..im Urteil wurde das Verbot begründet das es ja keine Leistungen mehr gibt beim Verlassen der Seite und daher auch keine Gegenleistung gefordert werden darf...die Gegenleistung in diesem Fall das aufblenden des Exits.
 
Dachte, es ginge nur um PopExits von PopUps... [also wenn sich vom schließen eines PopUp ein weiteres PopUp öffnet]

Begründung ging Richtung "Nötigung"...

Denn "normale" PopExit Anbieter gibt es doch zu hauf [allerdings ist mir klar, dass das keine 100% Sicherheit ist, dass dat auch legal ist...]


Ciao Stefan
 
In dem Urteil ging es allein um Exit Pop ups, von Pop exits´s hab ich noch nichts an Urteilen gelesen... ist aber auch gut möglich...
 
So ein Blödsinn! Popups (auch Exitpopups)
sind natürlich für sich genommen noch
nicht immer gleich wettbewerbswidrig, erst beim
Hinzukommen anderer Aspekte wie hier
im konkreten Fall den das LG Düsseldorf zu
entscheiden hatte "Kurz nach Aufruf der
Eingangsseite unter "p[...].info" öffneten
sich ohne Zutun des Internetbesuchers
kurz nacheinander die nachfolgend
dargestellten Fenster", es ist also gleich
von mehreren kurz nacheinander auf-
poppenden Fenstern die Rede, nicht nur
von einem einzigen harmlosen Exitpopup.

Weiter "Entscheidet sich der Internet-
besucher weder für "Zurück" (erneute
Installation) noch für "Weiter" (Selbst-
installation), sondern für einen Abbruch,
der nur möglich ist, wenn der Besucher
auf das Kreuz rechts oben im dargestellten
Fenster klickt bzw. über den Befehl "Datei
schließen" geht, öffnen sich ungefragt
zunächst zwischen sechs und acht neuen
Seiten, zum Teil in sogenannten ersicht-
lichen Pop-Up-Fenster." macht es um
so deutlicher und niemand würde bestreiten,
dass dieser Anbieter von seinem unseriösen
nervigen Tun abgehalten werden muss.
Es kann nicht zumutbar sein, dass durch
das Betreten oder Verlassen einer Webseite
erst mal zig Vorgänge abgebrochen, Fenster
geschlossen werden müssen, eventuell ein
PC-Absturz oder die Unmöglichkeit der immer
größere Zahl an Fenster Herr zu werden,
hingenommen werden muss.

Dazu noch eine penetrante Belästigung (auch
von Kindern) mit ungewollten Erotik-Inhalten
"Die aufgerufenen Seiten enthalten zumindest
überwiegend erotische und pornographische
Angebote, wobei sich die Auswahl der Fenster
laufend ändert." kann nicht hinnehmbar sein.

"Bei dem Versuch, ein Fenster zu schließen,
öffnet sich in endloser Kette jedes Mal ein
neues Fenster. Ein vollständiger Ausstieg ist
dem Internetbesucher nur über den Tast-Manager
bzw. durch Schließen des Browsers (Programm,
mit dem die Internet-Seiten angezeigt werden)
möglich." stellt das Gericht weiter richtig fest, was
nämlich gerade eine Unverschämtheit ist. Wer nichts
mehr von der Seite wissen will sollte auch einfach
die Möglichkeit haben sie zu verlassen.


Es handelt sich hier einfach um einen Extremfall,
in dem auch mal die allg. Worte "Exit-Pop-Up-Fenster
verstoßen gegen die guten Sitten" fällt, aber
daraus gleich eine reißerische Überschrift "Exit Pop-
Ups wettbewerbswidrig" zu machen halte ich für
Panikmache und Übertreibung. In einem anders
gelagerten Fall, bei dem nach Beenden der Informations-
Webseite ein einziges Popupfenster geöffnet wird, das
sich auch einfach ohne wiederum weitere
Kettenreaktionen auszulösen beenden lässt und
den Sinn hat, den kostenlosen Informations-Wert
zu finanzieren, aber keine unerwünschte Erotik
und auch keine sich selbst öffnenden Dialer beinhaltet,
auch wettbewerbswidrig sein sollte und eine solche
Argumentation vom Gericht käme, mag ich doch sehr
bezweifeln. Es kommt eben immer auf die Umstände
des Einzelfalls an. Das Urteil daher völlig zu Recht,
die gefasste Auslegung auf jedes Exitpopup aber doch
unsinnig!

Gruß
Sebastian
 
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