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Postenbezeichnung auf Rechnung bei Domainverkauf

Michal

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23. Feb. 2007
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Servus,

weiss jemand, wie man auf einer Rechnung formal korrekt den Verkauf eines Domainnamens bezeichnet?

"Kauf des Domainnamens abc.de" erscheint mir nicht unbedingt als richtig, weil man ja nicht wirklich Eigentümer der Domain ist, da man sie renewen muss und sie "verschwindet", falls man es nicht tut. Ausserdem wäre dann die durch ein Gericht bezweckte Übergabe einer Domain eine Enteignung, oder? :dontknow:

Vielen Dank im Vorraus!

Gruß

Michal
 
"für die domain xyz.tld berechne ich Ihnen wie vereinbart EUR....."
 
Bei mir lautet die Bezeichnung:

Domain aus Eigenbestand
Domain: xxxxxx.tld
 
kauf ist meiner meinung nach tatsächlich nicht unbedingt die richtige bezeichnung.
ist mehr wie Ablöse um die Nutzungsrechte weiter zu geben.
(zu vergleich wie eine günstige Mietobjekt (Mietwohnung, Geschäft, lokal etc.) und Ablöse)
nur zb. auf sedo verträge steht auch glaube ich kauf/verkauf
somit habe ich auch auf meine Rechnung kauf/verkauf der Domain xxxx immer drauf.
 
Art der Transaktion ist nach deutschem Steuerrecht m.W. nicht erforderlich (abgesehen vom Kaufpreis --> bar bezahlt / per Scheck / Kreditkarte / Abbuchung / Überweisung) kann man ja ergänzen
 
Wenn ich eine Wachmaschine kaufe steht „Waschmaschine“ auf der Rechnung.
Kein „Sie haben eine Waschmaschine gekauft“ oder „Sie besitzen jetzt eine Waschmaschine“.

Nur Waschmaschine = 399,-€


Du kaufst auch ein Grundstück und wenn Du die Grundsteuer nicht bezahlen kannst oder willst fällt es an den Gläubiger bzw. wird versteigert.


Du kannst natürlich auch dieses nehmen:
Sie erwerben die Rechte meine Domaininhaberdaten welche von der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG verwaltet werden gegen Ihre zu tauschen.


Ob diese Rechnung aber jemand bezahlt?
 
Vielen Dank für euere zahlreichen Antworten!

Art der Transaktion ist nach deutschem Steuerrecht m.W. nicht erforderlich (abgesehen vom Kaufpreis --> bar bezahlt / per Scheck / Kreditkarte / Abbuchung / Überweisung) kann man ja ergänzen
Sie ist auf jeden Fall relevant. Denn wie unterscheidest du dann zw. einer Registrierung und einem "Domainkauf"? Die Registrierungskosten können in vollem Umfang als Kosten geltend gemacht werden, der Domainkauf in den meisten Fällen jedoch nicht.

Wenn ich eine Wachmaschine kaufe steht „Waschmaschine“ auf der Rechnung.
Kein „Sie haben eine Waschmaschine gekauft“ oder „Sie besitzen jetzt eine Waschmaschine“.

Nur Waschmaschine = 399,-€


Du kaufst auch ein Grundstück und wenn Du die Grundsteuer nicht bezahlen kannst oder willst fällt es an den Gläubiger bzw. wird versteigert.


Du kannst natürlich auch dieses nehmen:
Sie erwerben die Rechte meine Domaininhaberdaten welche von der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG verwaltet werden gegen Ihre zu tauschen.


Ob diese Rechnung aber jemand bezahlt?
Auch hier ergibt sich dasselbe Problem; siehe oben.

Gruß

Michal
 
Moin Michal,

>Auch hier ergibt sich dasselbe Problem; siehe oben.<

Du machst Dir mit Deiner zusätzlichen Beschreibung erst das Problem.

Artikel = Domain.XX
Preis = 100,-€

Fertig. Weniger ist mehr.

Der Transfer und die Besitzverhältnisse regelt das Gesetz bzw. der Vertrag mit der Verwaltungsstelle.


Wie geschrieben kannst Du ja auch nur die Inhaberschaft verkaufen.
Artikel = Inhaberschaft der Domain.xx
Preis = 100,- €

Du bist ja zu 100% Inhaber.


Ob das allerdings Deine Kunden mitmachen....?
 
>Sie ist auf jeden Fall relevant. Denn wie unterscheidest du dann zw. einer Registrierung und einem "Domainkauf"? Die Registrierungskosten können in vollem Umfang als Kosten geltend gemacht werden, der Domainkauf in den meisten Fällen jedoch nicht.<

Das Thema hatten wir schon im Forum.
Dafür bietest Du Deinen Kunden schließlich Übertragungsservice, Corporate Branding, Statistikauswertung, etc. an oder etwa nicht?
 
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