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Prepaid Accounts in der Steuererklärung

Timm

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24. Sep. 2004
Beiträge
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Reaktionspunkte
1
folgende Frage zur Steuererklärung:

gibt man da bei prepaid accounts die Rechnungen an

- die das Aufladen des Accounts belegen
oder
-die die tatsächlichen Transaktionen belegen?

logisch wäre natürlich letzteres, v.a. bei den reinen Online-Banken wie Paypal und Moneybookers. Auch hier bin ich mir aber nicht sicher.

Ganz unklar sind für mich Fälle wie z.B. bei einem großen österreichischen Registrar, wo man für das Aufladen des Accounts eine Rechnung bekommt, nicht jedoch für tatsächliche Transaktionen.

Würde mich freuen wenn mir jmd weiterhelfen kann.
 
Die Rechnung ist entscheidend.

Wenn der Provider bereits für das Aufladen eine Rechnung stellt, dann nimm diese.

Bekommst Du erst pro Transaktion am Monatsende / -anfang eine Rechnung, dann mußt Du diese nehmen, auch wenn Du mehr überwiesen hast.

Der erste Fall ist für Dich der Bessere, da hast Du mehr Gestaltungsmöglichkeiten.

Das Finanzamt will IMMER ordentliche Rechnungen als Grundlage für die Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben sehen.

Grüsse

123meins
 
danke!

ordentlich Rechnungen haben bei Inzternetdienstleistungen leider seltenheitswert.
Wie sieht das das Finanzamt, wenn ich nur eine email als Rechnung einreichen kann (z.B bei enom) oder gar nur einen Kreditkartenauszug ohne genaue Beschreibung der Dienstleistung? Wird das gar nicht akzeptiert? Dann könnte ich 90% meiner Ausgaben gar nicht geltend machen :(
 
mich würde hierzu interessieren wie es generell mit der Steuer aussieht ... meien Infos diesbezüglich bewegen sich nämlich in alle Richtungen.

Angefangen von nichts ist absetzbar da vermögensausbau; bis hin zu alles ist absetzbar. Was ist nun wirklich absetzbar ?

Das Registrieren von Domains ? Das kaufen von Domains ? Alles nur bis zu nem bestimmten wert / % - Satz ? Alles wofür ich ne Rechnung habe ?

Danke euch im voraus
@ Timm sry, dass das so nicht gewollt war aber ich finde es passt in den Thread und es wird einige interessieren :)

Christoph
 
Timm schrieb:
danke!

ordentlich Rechnungen haben bei Inzternetdienstleistungen leider seltenheitswert.
Wie sieht das das Finanzamt, wenn ich nur eine email als Rechnung einreichen kann (z.B bei enom) oder gar nur einen Kreditkartenauszug ohne genaue Beschreibung der Dienstleistung? Wird das gar nicht akzeptiert? Dann könnte ich 90% meiner Ausgaben gar nicht geltend machen :(

Das Finanzamt aktzepiert auch mal nen Zettel mit den Daten des verkäufers wenn dieser keine rechnung stellen will. Es sollte alles im Rahmen des nachvollziehbaren bleiben.
Die Dienstleistung solltest Du schon beschreiben, es muss ja erkennbar sein das der betrieb diese Ausgabe tätigen musste.


ado83 schrieb:
mich würde hierzu interessieren wie es generell mit der Steuer aussieht ... meien Infos diesbezüglich bewegen sich nämlich in alle Richtungen.

Angefangen von nichts ist absetzbar da vermögensausbau; bis hin zu alles ist absetzbar. Was ist nun wirklich absetzbar ?

Das Registrieren von Domains ? Das kaufen von Domains ? Alles nur bis zu nem bestimmten wert / % - Satz ? Alles wofür ich ne Rechnung habe ?

Danke euch im voraus
@ Timm sry, dass das so nicht gewollt war aber ich finde es passt in den Thread und es wird einige interessieren :)

Christoph

Du hast ja irgendeine Tätigkeitsbeschreibung und damit hast Du Einnahmen und die dafür erforderlichen, absetzbaren Ausgaben.
 
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