Hallo,
nun brauche ich auch mal "rechtlichen" Rat.
Folgender Sachverhalt:
Vor gut 3 Wochen ist eine italienische Top-Keyworddomain gedroppt. Den Namen werde ich hier nicht nennen (Man muß Tante Google ja nicht unnötig Futter geben), aber es sei soviel gesagt, dass ich den Wert durchaus im Bereich +20.000 Euros ansiedeln würde. Es isnd nahezu alle Endungen weltweit vergeben, es handelt sich um einen Markt der niemals wegbrechen wird, und obendrein hat die Domain einen PR von 5 und nicht unerheblich viele Backlinks. Nachdem nun die doch etwas nervige Prozedur der Registrierung abgeschlossen war, stand ich für ca. 10 Minuten im Whois, bevor wieder der alte Inhaber dort verzeichnet war. Dummerweise habe ich natürlich keinen Snapshot davon, und auch keine Bestätigung meines Providers.
Mangels Beweisen ist eine Klage also wohl aussichtslos....?!
Allerdings stellen sich in diesem Zusammenhang zwei Fragen:
Kann man, wenn man den Sachverhalt anhand von Beweisen belegen kann, gegen die Registrierungsstelle klagen? Wenn ja, vor welchem Gericht?
Und noch eine dritte Frage:
Ist jemandem hier schonmal ähnliches passiert?
Danke und Gruß,
Sven
PS: Wen die Domain interessiert, der meldet sich per PN.
nun brauche ich auch mal "rechtlichen" Rat.
Folgender Sachverhalt:
Vor gut 3 Wochen ist eine italienische Top-Keyworddomain gedroppt. Den Namen werde ich hier nicht nennen (Man muß Tante Google ja nicht unnötig Futter geben), aber es sei soviel gesagt, dass ich den Wert durchaus im Bereich +20.000 Euros ansiedeln würde. Es isnd nahezu alle Endungen weltweit vergeben, es handelt sich um einen Markt der niemals wegbrechen wird, und obendrein hat die Domain einen PR von 5 und nicht unerheblich viele Backlinks. Nachdem nun die doch etwas nervige Prozedur der Registrierung abgeschlossen war, stand ich für ca. 10 Minuten im Whois, bevor wieder der alte Inhaber dort verzeichnet war. Dummerweise habe ich natürlich keinen Snapshot davon, und auch keine Bestätigung meines Providers.
Mangels Beweisen ist eine Klage also wohl aussichtslos....?!
Allerdings stellen sich in diesem Zusammenhang zwei Fragen:
Kann man, wenn man den Sachverhalt anhand von Beweisen belegen kann, gegen die Registrierungsstelle klagen? Wenn ja, vor welchem Gericht?
Und noch eine dritte Frage:
Ist jemandem hier schonmal ähnliches passiert?
Danke und Gruß,
Sven
PS: Wen die Domain interessiert, der meldet sich per PN.