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Projekt eingestellt, Domain immernoch geschützt vor Konkurrenz ?

domainic

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31. März 2009
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Wenn jemand ein Projekt einstellt und 2 Jahre nur eine Wartungsseite ohne Inhalt laufen lässt...

Hat er dann immernoch das Recht dass kein anderer die selbe domain aus 2 Wörtern mit Bindestrich nutzt und ein Projekt zum selben Thema laufen lässt ?

Wäre ja komisch wenn eine Wartungsseite dafür ausreicht. Es muss doch eine Frist o.ä. geben.
 
Wie soll sich denn aus einem "Projekt" ein Recht ableiten lassen, oder gar ein Schutzrecht ?
Da wird wohl mehr dahinter stecken.... Eine Firmierung, wie e.K., GmbH oder AG... ein echter Name, also kein beschreibender Begriff, oder eine Person mit hohem Bekanntheitsgrad wie Bohlen etc....
Schon die Markensuche ausgeführt ?
Es ist aber auch nicht gesagt, dass falls es ein Markeneintrag ist, diese Schutzkraft ewig anhält, da hier der Markeninhaber beweisen muss, nach der Schonfrist von 5 Jahre, daß er die Marke in allen Schutzbereichen/Klassen genutzt hat, ansonsten kann jeder xy einen Antrag auf Teil-/Löschung der Marke stellen... passiert auch Grossen wie Quelle z.Bsp.....

Grundsätzlich wird überall gestritten ob der von Dir zitierte Projektanbieter im Recht ist oder nicht. Also vorsichtshalber mal die Portokasse prüfen ;)


Gruß :)
Markus
 
Ich dachte Markenschutz kann auch durch Verkehrsgeltung entstehen und somit eine mögliche Abmahnung folgen wenn man dazu in Konkurrenz tritt:hmmmm:

2004 wurde die domain das letzte Mal auf ein einen Webauftritt ( Veranstaltungskalender ) verlinkt. Eine Wortmarke ist auf die URL jedoch nicht angemeldet.
 
Wenn jemand ein Projekt einstellt und 2 Jahre nur eine Wartungsseite ohne Inhalt laufen lässt...

Hat er dann immernoch das Recht dass kein anderer die selbe domain aus 2 Wörtern mit Bindestrich nutzt und ein Projekt zum selben Thema laufen lässt ?

Wem gehört denn gerade die betroffene Domain?
Definiere Projekt!

Ahoi!
 
Bis 2002 hatte dort eine GmbH einen Versnstaltungskalender laufen. Ab 2005 war nur noch eine Privatperson im Impressum eingetragen ( ebenfalls ein Veranstaltungskalender ) und seit ende 2007 ist nur noch die Wartungsseite vorhanden.
 
Hat er dann immernoch das Recht dass kein anderer die selbe domain aus 2 Wörtern mit Bindestrich nutzt und ein Projekt zum selben Thema laufen lässt ?

die selbe Domain kann ja kein anderer nutzen, da er sie ja anscheinend noch hat (Wartungsseite)...?!?

grüsse,
engel
 
Klar, die domain besteht aus 2 Worten und ist mit Bindestrich dazwischen noch frei.
 
Ich dachte Markenschutz kann auch durch Verkehrsgeltung entstehen .......
Auch hier ist das abhängig vom nachweisbaren Bekanntheitgrad.
Danach kommt es darauf an ob dieser sich je nach dem Angebot nachweislich regionale oder bundesweite Bekanntheit erlangt hat.

Daraus aber zu folgern, dass niemand anders diesen Namen benutzen darf ist nicht ohne Weiteres gegeben. Wie immer läuft das auf eine Einzelfallprüfung und die Laune/Hungergefühl eines Richters hinaus....

Bosch, Tempo, Schweinsteiger, regionale Fernsehsender, Stadtfeste diese haben einen höheren Bekanntheitsgrad und könnten so etwas für sich in Anspruch nehmen.....

Wenn sich der Domainname aus beschreibenden Begriffen zusammensetzt, ist sowieso der Schutz über die sog. Verkehrsgeltung oder Namensrecht/Markenrecht so gut wie nicht möglich.

Auch hier muss entweder nach Namensrecht oder Markengesetz ein Bestandteil prägende Eigenschaften haben, dass haben beschreibende Begriffe nicht.

Deshalb registrieren die Spezis hier ja nur beschreeibende Begriffe.... traut sich eben keiner ;
 
Zuletzt bearbeitet:
Klar, die domain besteht aus 2 Worten und ist mit Bindestrich dazwischen noch frei.
Nein, ist sie nicht, zumindest nicht unter de/cnobi.
Es sei denn, du setzt den Bindestrich an eine andere (als die übliche) Stelle....

Abgesehen davon handelt es sich um einen generischen Begriff.

Ahoi!
 
Zuletzt bearbeitet:
Laut archive.org war der letzte Auftritt unter der domain die ich ( mit Bindestrich ) nutzen will genau 5 Jahre her.

In einem Markenrechts FAQ habe ich das gelesen:

Erst nach Ablauf von 5 Jahren können Dritte den Einwand der sog. “Nichtbenutzung” erheben. Aus einer derartigen “Reservierung” können dieselben Rechte abgeleitet werden, wie im Fall der unmittelbaren Benutzung.

Heisst das nicht dass die domain eh nicht mehr geschützt sein kann? Mal abgesehen davon dass eh keine Marke eingetragen ist.


Hat jemand eine gute Erklärung mit Beispielen was beschreibende Begriffe sind ? Werde da nicht so ganz schlau draus :stoned:
 
Wenn sich der Domainname aus beschreibenden Begriffen zusammensetzt, ist sowieso der Schutz über die sog. Verkehrsgeltung oder Namensrecht/Markenrecht so gut wie nicht möglich.

Auch hier muss entweder nach Namensrecht oder Markengesetz ein Bestandteil prägende Eigenschaften haben, dass haben beschreibende Begriffe nicht.

Das stimmt imho eben genau nicht!!! Ausser Du beziehst Dich nur auf "one-word premium generics." Eine Wortkombination die aus "mehr oder weniger farblosen Gattungsbezeichnungen" (BGH ZR 6/96 ueber die relativ geringen Anforderungen an die "Unterscheidungskraft" von Titelschutz) besteht kann durchaus geschuetz werden. Hier geht es dann nicht um Markenschutz, sondern um Kennzeichenschutz (der sich aber wie Markenschutz aus dem MarkenG ableitet).

Das ist eben genau die Differenzierung, die ich schon in meinem thread von gestern klaeren wollte. Ein Werktitel oder Unternehmenskennzeichen muss unterscheidungskräftig sein (aber lange nicht so unterscheidungskraeftig wie eine Markenanmeldung beim DPMA!!). An die Unterscheidungskraft von Titel stellen die Gerichte relativ geringe Anforderungen. Zum Beispiel kann ich mir gut vorstellen, dass eine an sich beschreibende domain wie "FussballFanatiker.de" (fiktives Beispiel aber derzeit unprojektiert auf Sedo geparkt - und imho "ungeschuetzt") durchaus Kennzeichenschutz erlangen kann - und das ohne jegliche Verkehrsgeltung!

Da das Registrieren und Parken einer Domain an sich keinerlei Kennzeichenrechte generiert heisst das fuer Domainer, dass eventuell Dritte mit jüngeren Kennzeichenrechten die alte Domain "entwerten" koennen.

Hier ist nochmal das Beispiel aus meinem thread von gestern:

Ein Domainer reggt die Domain "FussballFanatiker.de" (fiktives Beispiel - domain existiert aber bereits). Die Domain ist natuerlich fuer den Domainer (und fuer potenzielle Kaeufer!!!) nur dann wertvoll wenn das Kennzeichen "FussballFanatiker" im Bereich Fussball in Zukunft uneingeschraenkt verwertbar ist. Wenn jetzt ein Dritter zeitlich nach der Domain Registrierung ein gleichnamiges Fussball Buch schreibt, irgendeine lokale Fussball Radiosendung produziert, oder vielleicht auch nur einen email newsletter mit dem Titel "FussballFanatiker" in die Welt setzt, dann erlangt dieser Dritte eventuell Unternehmenskennzeichen- oder Titelschutz im Sinne § 5 MarkenG. Diesen Kennzeichenschutz kann er zwar nach dem ahd.de Urteil des BGH nich mehr fuer einen Loeschungsanspruch oder gar einen 'Reverse Domain Hijack' der älteren Domain missbrauchen, aber er kann die zukuenftige (wettbewerbsrechtlich relevante) Nutzung der Domain untersagen. Nun wenn man "FussballFanatiker.de" nicht mehr im Berich Fussball verwenden kann, dann ist die Domain praktisch wertlos (ausser natuerlich fuer den Inhaber der Kennzeichenrechte der dann alle Truempfe in der Hand haelt). Gleiches gilt wohl fuer die meissten beschreibenden Wortkombinationen die fuer Aggregatoren- und Nischenseiten in bestimmten Marksegmenten gedacht sind: ein Wort ist das Key, das zweite Wort ist die eigentlich beschreibende (und hoffentlich einpraegsame) Qualifikation des Keywords.

Frage an alle Veteranen mit werthaltigen, "brandable" generic plus Domains (stolze Besitzer von one-word Premium Domains wie wealth.com muessen sich natuerlich nicht angesprochen fuehlen):

Wie beschuetzt man seine Domains im Hinblick auf zukuenftige wettbewebsrelevante Nutzung ohne jede Domain im Portfolio gleich aufwendig projektieren zu mussen? Ist eine einfache "Linksammlung" zum Thema der Domain ausreichend? Oder vielleicht ein (monatlicher) Blog Eintrag? Womit fuehlt Ihr Euch sicher (Titelschutz bzw. Unternehmenskennzeichen) wenn einfaches Sedo Parking ein kennzeichenrechtlicher Risikofaktor ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
...Wenn jetzt ein Dritter zeitlich nach der Domain Registrierung ein gleichnamiges Fussball Buch schreibt, irgendeine lokale Fussball Radiosendung produziert, oder vielleicht auch nur einen email newsletter mit dem Titel "FussballFanatiker" in die Welt setzt, dann erlangt dieser Dritte eventuell Unternehmenskennzeichen- oder Titelschutz im Sinne § 5 MarkenG.


Leider ist dies nicht mit der Schutzkraft einer Wortmarke vergleichbar.
Wenn das so einfach wäre, würde es in der Praxis keine Markenanmeldungen mehr geben. Ein Titelschutz wird nur für die Dauer einer andauernden rechtserhaltenden Benutzung gewährt! Und der Schutzbereich einer Marke in D ist definitiv bundesweit, der Schutz einer Unternehmenskennzeichnung beschränkt auf den kontinuirlichen Wirkungsbereich. Da genügt es nicht "mal" nach xy verkauft zu haben, oder paar mal überregional in Mikro zu sabbeln ;)


Wir haben erst mal nem "Spinner" seine komplette Tätigkeit in einem EH-Ladengeschäft nebst kompletter Werbung unterbunden, da diese meinte er könne, weil ja weit weg von uns, den Namen einer unserer Marken benutzen... teure Sache....


LG
Markus
 
Hallo Markus,

Natuerlich ist die Schutzkraft einer Marke umfassender als die von Kennzeichenrechten. Darum geht es doch hier gar nicht. Es geht darum Domains zu schuetzen deren mangelnde Unterscheidungskraft eine DPMA Markenanmeldung von vornherein ausschliessen. Damit meine ich sogenannte generic plus Domains. Also eine Wortkombination (keyword + zweites Wort) die aus beschreibenden Begriffen besteht und fuer den "durchschnittlichen Verbraucher" problemlos verstaendlich ist - aber dennoch ein Mindestmass an Individualitaet aufweisst. "FussballFanatiker.de" - generic plus / "wealth.com" - generic

Zum Beispiel wurde folgenden Begriffen aufgrund mangelnder Unterscheidungskraft in diesem Jahr die DPMA Markenanmeldung verweigert: "Quickalbum", "Eship", "ifinder" "Live!Speaker", "OpenXchange" usw.

Solche und aehnliche Domains verdienen keinen Markenschutz (ausser sie erlangen "Verkehrsgeltung"), aber sie koennen moeglicherweise als Unternehmenskennzeichen oder Werktitle einen Kennzeichschutz erlangen. Das ist fuer den Domaininhaber deshalb wichtig, weil es theoretisch moeglich ist, dass Dritte einen (spaeteren) Kennzeichenschutz an der Wortkombination des Domain Namens erlangen und dadurch evtl. die wettbewerbliche Nutzung (und somit die Wertentfaltung) der prioritaetsaelteren Domain blockieren koennen.

Die Frage hier ist wie Domainer mit +100 Domains, die natuerlich mangels Zeit nicht jede Domain einzeln projektieren koennen, ihre Home Pages einrichten um die betreffenden Domains evtl. als Unternehmenskennzeichen kennzeichenrechtlich zu schuetzen?

Cheers,
Robert
 
Zuletzt bearbeitet:
....Es geht darum Domains zu schuetzen deren mangelnde Unterscheidungskraft eine DPMA Markenanmeldung von vornherein ausschliessen. ........aber dennoch ein Mindestmass an Individualitaet ......Solche und aehnliche Domains verdienen keinen Markenschutz (ausser sie erlangen "Verkehrsgeltung"), aber sie koennen moeglicherweise als Unternehmenskennzeichen oder Werktitle einen Kennzeichschutz erlangen.

Hallo Domainrighteous,


habe mal dein Posting zerpflückt...:flute:

Ich sehe da
"mangelnde Unterscheidungskraft"
aber dafür
"Mindestmass an Individualität"
Erlangen einer Verkehrgeltung....


Genau da sehe ich aber das Problem, einer Bezeichnung die wenig bis nichts an Unterscheidungskraft hergibt durchs Hintertürchen einen Schutz zu verpassen. In Einzelfällen wie "Bild.de" oder Kinderschokolade geht dies natürlich, aber obwohl es sich hier um finanzstarke Unternehmen handelt haben diese auch schon oft mit Ihren Schutzstrategien Pech gehabt, insbesondere Ferrero mit "Kinder"...
Wenn eine Markenanmeldung abgelehnt wird oder es vor der Anmeldung schon klar ist, daß dies nichts wird, haben wir bisher immer auf die schwächere Form der Marke, nämlich der Wort-/Bildmarke gesetzt, wobei es für spätere juristische "Treffen" mit der Konkurrenz wichtig ist, dass der überwiegende und somit dominierende Bestandteil der Wort-/Bildmarke der Text ist.
Im besten Fall ist es einfach eine andere Schriftart als die Standardschriftart des DPMA... oder ein Kapitälchen...eine Buchstabe in einer anderen Schrift etc.... Somit sind die Anforderungen an die Markenanmeldung weitaus geringer, aber man kann vor Gericht mit der Lesbarkeit der Marke und dem überwiegenden Textverhältnis zu den grafischen Elementen punkten...

Auch wenn keine Markenanmeldung in Frage kommt....
würde ich einfach ausgedrückt sagen, je weniger beschreibend die/der Begriff ist, desto weniger Arbeit muss pro Domain geleistet werden. Wenn die Begriffe aber stark beschreibend sind wird man nicht drumrum kommen, viel Arbeit in ein Projekt zu stecken.
Aber wenig oder sogar gar nichts zu tun und dann zu meinen man könne Domainnamen schützen, ist meiner Meinung nach "frech" :stupid:, da die ganzen anderen tlds oder die Domains mit Bindestrich ja dadurch entwertet würden.
Also ist entweder der Name in sich schutzwürdig und besitzt eine Unterscheidungskraft, oder aber der nächste mit der größeren Streitkasse macht einen mit oder ohne Bindestrich platt... :secruity:

evil is everywhere ! :creep:


Gruß
Markus
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber wenig oder sogar gar nichts zu tun und dann zu meinen man könne Domainnamen schützen, ist meiner Meinung nach "frech" :stupid:, da die ganzen anderen tlds oder die Domains mit Bindestrich ja dadurch entwertet würden.

Hallo Markus,

Erstmal vielen Dank dass Du Dir die Zeit dafuer nimmst auf die Fragen von Newbies wie Domainic und mir so detailliert einzugehen. Was das "frech" angeht, so muss ich zu meiner Verteidigung kurz sagen, dass ich im Augenblick dabei bin, Conten fuer 6 verschiedene Nischenprojekte zusammenzutragen. Da ich mittlerweile ueber 80 Domains habe (die ich alle projektieren moechte!) geht es bei meiner Frage prinzipiell darum, wie ich meine Domains in der Zeit zwischen Registrierung und Projektierung bestmoeglich schuetzen kann. Auch Domainic hat diesen Thread ja unter der Annahme gestartet, dass man durche eine prioritaetsaeltere Nutzung einer Domain gewisse Rechte erlangt.

Wenn ich Dich also richtig verstehe, dann gibt es bei "generic plus" Domains ohne Marke (oder ohne Verkehrsgeltung) keinerlei Schutz basierend auf Nutzung. Das wuerde im Umkehrschluss ja bedeuten, dass sich Domainic in seinem Fall ueberhaupt keine Gedanken bzgl. irgendwelcher aelteren Rechte der Domain ohne Bindestrich machen muss.

Nochmal ein fiktives Beispiel (mein letztes - ich vespreche es:flowers:):

Person A hat die Domain "FussballFeed.de" und publiziert dort seit 2 Jahren einen Fussball Blog (mit AdSense - kommerzielle Nutzung). Die Frequenz der Beitraege ist allerdings sporadisch (sagen wir alle paar Wochen ein kurzes Posting) und von "Verkehrsgeltung" ist definitiv nicht auszugehen. Ich habe bisher angenommen, dass bei einer jetzigen Registrierung & Projektierung von "Fussball-Feed.de" oder "FussballFeed.net" seitens Person B aufgrund der klaren Verwechslungsgefahr Kennzeichen- oder Namensrechte (Markenrechte existieren ja nicht) von Person A verletzen werden.

Das ist die Gretchenfrage diese ganzen threads: ja oder nein?

Cheers,

Robert
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Robert,

mit "frech" im positiven Sinne, habe ich nicht Dein Vorhaben oder Dich gemeint :),
sondern nur die Idee mit möglichst wenig Aufwand oder finanziellem Einsatz
einen "wasserdichten" Schutz zu erreichen.
Dann muss ich Dir sagen, daß ich hier natürlich wie alle Anderen nur meine Meinung wiedergebe und keine Rechtsberatung. Selbstverständlich kann diese auch falsch sein. Es sind Einschätzungen und Erfahrungen.
Da es hier ja, wie meist , um Geld geht, empfehle ich Die einen Rat eines Rechtsanwaltes, am beste Fachanwalt für Markenrecht, einzuholen.
Dies geht schon für relativ wenig Geld auf Seiten wie "123recht" oder "frag einen anwalt". Einfach mal bei G eingeben.
Schau Dir zuvor die Bewertungen des Anwalts an.

Gruß
Markus
 
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