....Es geht darum Domains zu schuetzen deren mangelnde Unterscheidungskraft eine DPMA Markenanmeldung von vornherein ausschliessen. ........aber dennoch ein Mindestmass an Individualitaet ......Solche und aehnliche Domains verdienen keinen Markenschutz (ausser sie erlangen "Verkehrsgeltung"), aber sie koennen moeglicherweise als Unternehmenskennzeichen oder Werktitle einen Kennzeichschutz erlangen.
Hallo Domainrighteous,
habe mal dein Posting zerpflückt...:flute:
Ich sehe da
"mangelnde Unterscheidungskraft"
aber dafür
"Mindestmass an Individualität"
Erlangen einer Verkehrgeltung....
Genau da sehe ich aber das Problem, einer Bezeichnung die wenig bis nichts an Unterscheidungskraft hergibt durchs Hintertürchen einen Schutz zu verpassen. In Einzelfällen wie "Bild.de" oder Kinderschokolade geht dies natürlich, aber obwohl es sich hier um finanzstarke Unternehmen handelt haben diese auch schon oft mit Ihren Schutzstrategien Pech gehabt, insbesondere Ferrero mit "Kinder"...
Wenn eine Markenanmeldung abgelehnt wird oder es vor der Anmeldung schon klar ist, daß dies nichts wird, haben wir bisher immer auf die schwächere Form der Marke, nämlich der Wort-/Bildmarke gesetzt, wobei es für spätere juristische "Treffen" mit der Konkurrenz wichtig ist, dass der überwiegende und somit dominierende Bestandteil der Wort-/Bildmarke der Text ist.
Im besten Fall ist es einfach eine andere Schriftart als die Standardschriftart des DPMA... oder ein Kapitälchen...eine Buchstabe in einer anderen Schrift etc.... Somit sind die Anforderungen an die Markenanmeldung weitaus geringer, aber man kann vor Gericht mit der Lesbarkeit der Marke und dem überwiegenden Textverhältnis zu den grafischen Elementen punkten...
Auch wenn keine Markenanmeldung in Frage kommt....
würde ich einfach ausgedrückt sagen, je weniger beschreibend die/der Begriff ist, desto weniger Arbeit muss pro Domain geleistet werden. Wenn die Begriffe aber stark beschreibend sind wird man nicht drumrum kommen, viel Arbeit in ein Projekt zu stecken.
Aber wenig oder sogar gar nichts zu tun und dann zu meinen man könne Domainnamen schützen, ist meiner Meinung nach "frech" :stupid:, da die ganzen anderen tlds oder die Domains mit Bindestrich ja dadurch entwertet würden.
Also ist entweder der Name in sich schutzwürdig und besitzt eine Unterscheidungskraft, oder aber der nächste mit der größeren Streitkasse macht einen mit oder ohne Bindestrich platt... :secruity:
evil is everywhere ! :creep:
Gruß
Markus