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PURETEC´S EROTIC AGB`S???

MADMAX777

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24. Sep. 2001
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Hallo, jaja ich weiss, das passt hier ÜÜÜberhaupt nicht hin, aber trotzdem mal `ne Frage zu dieser Puretec-Klausel, die ja weitläufig bekannt sein dürfte  :P


9. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten


9.2
Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner, die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse und - sofern der 1&1 FirstClass E-Shop Gegenstand des Vertrages ist - die Inhalte seines Internet-Shops nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde 1&1 unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von DM 10.100,00 ( in Worten: zehntausendeinhundert Deutsche Mark).



Ist so eine Klausel überhaupt zulässig  ??? Ich hab gar keine 10 Mille mehr(zuviel .info gereggt  ;D), wie kann ich sie dann versprechen  ???

Was ist, wenn ich nur eine URL-Weiterleitung mache, also keinen Content bei Puretec hinterlege, wollen die dann auch meine nicht vorhandenen 10100,-DM (Warum nich 10101,-DM, sieht doch noch wichtiger aus...LOL ;D)

Und, fast noch EXISTENZIELL WICHTIG( DIE ANTWORT WIRD MEIN WEITERES LEBEN NACHHALTIG BEEINFLUSSEN):

WAS IST DER AUSSCHLUSS DER ANNAHME EINES FORTSETZUNGSZUSAMMENHANGES ? :'( Mann, bin ich doof, schnief :'(

Und Last but not Least: MUSS MANN VERSPRECHEN ÜBERHAUPT EINHALTEN ( RECHTLICH GESEHEN) ???

MfG    MADMAX 8)
 
Nach meinem Dafürhalten (ich bin allerdings gerade unterwegs und kann es daher nicht nachprüfen) kann eine derartige Vertragsstrafe in AGB wegen eines Verstoßes gegen das AGB-Gesetz nicht vereinbart werden.

Sollte dies zutreffend sein, so ist die Regelung über die Vertragsstrafe unwirksam.
 
Hallo Stefan!

wiso sollte solch ein Passus gegen AGB-Gesetzt verstoßen? Ich habe nichts entsprechendes gefunden.


Grüße Boris
 
So, jetzt habe ich auch wieder meine Bibliothek:

Zwar liegt kein Fall des § 11 Nr. 6 AGB-Gesetz vor. Die Klausel verstößt aber gegen § 9 AGBG Gesetz, und dies in mehrfacher Hinsicht.

1. Die Pflichten entsprechen schon nicht dem Bestimmtheitsgebot, denn welche Inhalte sind z.B. "sittenwidrig".

2. Die Strafe soll bereits ohne ein Verschulden verwirkt sein.

3. Sie ist nicht auf den Einzelfall angepasst und daher bei geringen Pflichtverletzungen unverhältnismäßig.

4. Der generelle Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ist unzulässig.

Rechtsfolgen: Die Bestimmung ist insgesamt unwirksam. Im Streitfall kann Puretec sich nicht auf sie berufen. Außerdem kann Puretec im Wege der Verbandsklage nach § 13 AGBG von einem dafür zugelassenen Verband verklagt werden. Wen die Klausel also stört, der möge sich an einen entsprechenden Verband wenden.

Übrigens habe ich selten eine Klausel gesehen, die in solch vielfältiger Hinsicht gegen das AGBG-Gesetz verstößt, wie die zitierte. Hier ist praktisch alles falsch gemacht worden. Das wird teuer für die Puretec-Anwälte, wenn es hierüber zum Streit kommen sollte.
 
Naja Stefan,

dann liegen aber viele Provider falsch, nicht nur Puretec, Schlund oder Strato, sondern mit Sicherheit eine ganze Unmenge mehr.

Da ich persönlich eine solche Bedingung auch nicht gut heiße, haben wir dies von vornherein aus unseren AGB gelassen.



Grüße Boris
 
Das gibt es häufig, dass mehrere gleichzeitig falsch liegen. Aber glücklicherweise gibt es ja Eliten, wie z.B. diese Community  ;)
 
Hallo, vielen Dank für die umfangreiche Auskunft, jetzt bin ich schon schlauer als vorher, aber was mir immer noch arge Kopfschmerzen bereitet ??? ist:
WAS IST EIN AUSSCHLUSS DER ANNAHME EINES FORTSETZUNGSZUSAMMENHANGES ?  ::)

Wenn mir das noch jemand erklärt, bin ich Euch auf ewig dankbar!!!  ;D

MfG     MADMAX 8)
 
Beispiel: Du hast mit einem Erotikanbieter als Reseller einen Vertrag geschlossen und bietest an fünf verschiedenen Tage fünf unterschiedliche Erotikangebote über Deine Domain/Website an.

= 5 Verletzungshandlungen, aber rechtlich - aufgrund der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs - nur eine Handlung.
 
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