Hallo, jaja ich weiss, das passt hier ÜÜÜberhaupt nicht hin, aber trotzdem mal `ne Frage zu dieser Puretec-Klausel, die ja weitläufig bekannt sein dürfte 
9. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten
9.2
Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner, die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse und - sofern der 1&1 FirstClass E-Shop Gegenstand des Vertrages ist - die Inhalte seines Internet-Shops nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde 1&1 unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von DM 10.100,00 ( in Worten: zehntausendeinhundert Deutsche Mark).
Ist so eine Klausel überhaupt zulässig ??? Ich hab gar keine 10 Mille mehr(zuviel .info gereggt ;D), wie kann ich sie dann versprechen ???
Was ist, wenn ich nur eine URL-Weiterleitung mache, also keinen Content bei Puretec hinterlege, wollen die dann auch meine nicht vorhandenen 10100,-DM (Warum nich 10101,-DM, sieht doch noch wichtiger aus...LOL ;D)
Und, fast noch EXISTENZIELL WICHTIG( DIE ANTWORT WIRD MEIN WEITERES LEBEN NACHHALTIG BEEINFLUSSEN):
WAS IST DER AUSSCHLUSS DER ANNAHME EINES FORTSETZUNGSZUSAMMENHANGES ? :'( Mann, bin ich doof, schnief :'(
Und Last but not Least: MUSS MANN VERSPRECHEN ÜBERHAUPT EINHALTEN ( RECHTLICH GESEHEN) ???
MfG MADMAX 8)

9. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten
9.2
Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner, die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse und - sofern der 1&1 FirstClass E-Shop Gegenstand des Vertrages ist - die Inhalte seines Internet-Shops nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde 1&1 unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von DM 10.100,00 ( in Worten: zehntausendeinhundert Deutsche Mark).
Ist so eine Klausel überhaupt zulässig ??? Ich hab gar keine 10 Mille mehr(zuviel .info gereggt ;D), wie kann ich sie dann versprechen ???
Was ist, wenn ich nur eine URL-Weiterleitung mache, also keinen Content bei Puretec hinterlege, wollen die dann auch meine nicht vorhandenen 10100,-DM (Warum nich 10101,-DM, sieht doch noch wichtiger aus...LOL ;D)
Und, fast noch EXISTENZIELL WICHTIG( DIE ANTWORT WIRD MEIN WEITERES LEBEN NACHHALTIG BEEINFLUSSEN):
WAS IST DER AUSSCHLUSS DER ANNAHME EINES FORTSETZUNGSZUSAMMENHANGES ? :'( Mann, bin ich doof, schnief :'(
Und Last but not Least: MUSS MANN VERSPRECHEN ÜBERHAUPT EINHALTEN ( RECHTLICH GESEHEN) ???
MfG MADMAX 8)