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Re: Domain = bekannte Marke, aber andere Benutzung

Dennis_Drews

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Re: Domain = bekannte Marke, aber andere Benutzung

Ich denke du bewegst Dich auf dünnem Eis. Wenn die Marke sehr bekannt ist, dann stehen die Chancen eigentlich schon schlecht...

Schöne Grüße
Dennis
 
Re: Domain = bekannte Marke, aber andere Benutzung

Das kann man mit Sicherheit nicht allgemein beantworten. generell ist dabei die Frage nach der Domain. Kannst Sie mir gern intern schreiben. Stelle Dir die Frage mit was die Mehrheit der Bevölkerung diesen Begriff in Verbindung bringt. Ist es ein allgemein bekannter Begriff der im Volke gesprochen wurde oder von dem Unternehen in Umlauf gekommen ist. Es hat immer der das Recht dran dem der Begriff eingefallen ist. Wenn es zur Sprache gehört also das Volk....also allgemein Freihaltebedürftig..dann gibt es aber auch keine Wortmarke dafür. Was ist es für eine Marke? Bild oder Wort ist schon nen genereller Unterschied.

Ausserdem nicht immer nur nach Marken richten. Es gibt sicherlich mehr Urteile zu Begriffen die nicht als Marke geschützt ist aber einfach weit vor anderen verwendet wurden ist. Ein Schutz über einen Begriff hat man nicht nur bei Eintragung der Marke!
Es reicht auf unter diesen begriff aufzutreten und einen bestimmten bekannzheitsgrad erreicht zu haben. Einer Verletzung liegt immer dann vor wenn man von der Bekanntheit des Begriffes profitieren will.
 
Re: Domain = bekannte Marke, aber andere Benutzung

Wenn Du Deine Domain für reinen privaten Gebrauch hast? Also ohne Banner usw.....und gleich rein in den passwortgeschützten Bereich? Dann könnte man natürlich sagen das es für Dich kein Problem wär Deinen 15 Leuten eine neue Domain mitzuteieln ;) Ansonsten würde ich denken das derjenige der erste Sieger ist der zuerst mit dem Namen aufgetreten ist. Also :
Datum der Registrierung der Domain und Datum des ersten Auftretens der Firma mit dem gleichen Namen.  70-80% Recht hat dann der Erste sozusagen nach meiner Meinung. Alles andere liegt in der hand eines besseren Anwaltes..letztendlich ist der name Business2 nicht bekannt..kann aber ein anderer sein..der es ist..
 
Re: Domain = bekannte Marke, aber andere Benutzung

Hallo Jungfer,

Du schreibst:

> Wenn Du Deine Domain für reinen privaten Gebrauch hast? Also ohne Banner usw.....und gleich rein in den

Solange eine Domain wirklich privat genutzt wird, kann sie nicht wegen Markenrecht belang werden. Soweit klar, das wurde auch noch in unserem Themenchat "Wann ist eine Homepage privat" von FvG so bestätigt.

> Datum der Registrierung der Domain und Datum des ersten Auftretens der Firma mit dem gleichen Namen.  70-80% Recht hat dann der Erste sozusagen nach meiner Meinung. Alles andere liegt in der hand eines besseren Anwaltes..letztendlich

Und da widerspreche ich Dir nur ungern. Es ist nämlich ungerecht, aber leider Recht, daß eben viele "private Homepage" nicht privat im juristischen Sinne sind und dann auch Marken verletzen können, die jünger als diese Domain sind. Ich sehe solche Abmahnungen leider öfter als mir lieb ist und in sehr vielen Fällen kommen die Abmahner damit durch - selbst mit Marken, die ich als sehr zweifelhaft betrachte.

Das Problem: Viele Homepages sind private Projekte, haben aber Bannerwerbung oder bezahlte Links (Pertnerprogramme usw.). und sind damit im Sinne des Markenrechts keine privaten Homepages mehr. Als private Homepage wird die Domain nicht zur geschäftlichen Kennzeichnung (§5 Abs 2 MarkenG). Zum Titelschutz reicht es aufgrund der Inhalte nur in seltenen Fällen, so daß eine solche Domain relativ schutzlos dasteht - selbst wenn die Marke wesentlich jünger ist. Das ist die Abteilung ECHT DUMM GELAUFEN.

Daher kann man nur den Tipp geben: Zusehen, daß die Domain irgendwie selbst Rechte bekommt. Notfalls selbst eine Marke anmelden!


Gruß Holger
 
Re: Domain = bekannte Marke, aber andere Benutzung

Sicher, nur ist das einigen mit vielen ,vielen Projekten nicht immer möglich. Einige betreiben mehr als 50 Seiten!
Ansonsten finde ich es auch ungerecht war aber selbst schon betroffen. Es ist nichts leicht wenn viele das gleiche  wollen,notfalls wird halt geblufft und getrickst. So ist die Welt des selbstständig handelnden Unternehmers. Ist natürlich einfacher nen Vertrag zu unterschreiben...sein festes Gehalt zu bekommen und einmal im Jahr zu meckern das der Chef zuviel verdient.
 
Re: Domain = bekannte Marke, aber andere Benutzung

Hallo Jungfer,

> Sicher, nur ist das einigen mit vielen ,vielen Projekten nicht immer möglich. Einige betreiben mehr als 50 Seiten!

Man muß es tun, sonst wird man zwangsläufig irgendwann zum Opferlamm! Immerhin schafft die Definition in §3 TDG eine leichte Besserung, in dem einem Link ohne Bezahlung schon mal die "kommerzielle Kommunikation" aberkannt wird.

> Ansonsten finde ich es auch ungerecht war aber selbst schon betroffen. Es ist nichts leicht wenn viele das gleiche  wollen,notfalls wird halt geblufft und getrickst. So ist die Welt

Ungerecht ist leider vieles auf der Welt. Und Recht hat in Deutschland schon seit Jahrhunderten mit GERECHT herzlich wenig gemein.

> des selbstständig handelnden Unternehmers. Ist natürlich einfacher nen Vertrag zu unterschreiben...sein festes Gehalt zu

Wenn Du selbstständig bist und ein Gewerbe betreibst, ist es ein leichtes, die Domains zu schützen. "Geschäftliche Kennzeichnung" nach §5 Abs2 MarkenG ist dann Dein Freund. Damit habe ich auch schon eine Domain gegen eine jüngere Marke verteidigt.

Der Nachweis der Nutzung als geschäftliche Kennzeichnung ist relativ leicht. Am Besten mit Werbung für diese Domain in Printmedien. Nur, wer kein Gewerbe hat, dem ist dieser Weg eben versperrt. Und der guckt leider meistens in die Röhre bzw. auf die bitterbös hohe Kostennote. Typischer Streitwert in Markensachen: 50.000 EUR aufwärts, was knapp 1000 Euro Kostennote nach sich zieht.


Gruß Holger
 
Re: Domain = bekannte Marke, aber andere Benutzung

Ich habe keine Probleme damit und ne Marke habe ich vor Gericht noch nie gezeigt und trotzdem gewonnen. Ist alles ne Sache der Erfahrung und Argumentation. Man kann es natürlich totreden aber das bringt eh keinen was. Ausser das jeder verunsichert ist und sich alles bieten lässt.

Ich will damit nichts gegen Marken sagen,hab selber welche aber bei deiner Argumentation darf man nichts mehr machen.  Habe nen Anwalt im Freundeskreis der mir auch immer so argumentiert aber das ist am Ende vorbeugende Angst die sich vor Gericht bemerkbar macht und in die Verliererecke drängt. Entweder man kämpft mit allen Mitteln oder man liest nur das Gesetz vor. Bissel mehr muss der Anwalt schon können sonst ist er nur nen Gedichtauswendiglerner.

Ein guten Anwalt erkennt man daran das er aus einem Fall einen anderen machen kann. Danach beurteile ich einen Anwalt und alles andere ist mir nicht wichtig. Ein Anwalt der sagt es ist so....ist wie jeder andere...ein Anwalt der sagt..daraus machen wir....ist jeden Preis wert.
 
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