Re: Domain = bekannte Marke, aber andere Benutzung
Hallo Jungfer,
> Sicher, nur ist das einigen mit vielen ,vielen Projekten nicht immer möglich. Einige betreiben mehr als 50 Seiten!
Man muß es tun, sonst wird man zwangsläufig irgendwann zum Opferlamm! Immerhin schafft die Definition in §3 TDG eine leichte Besserung, in dem einem Link ohne Bezahlung schon mal die "kommerzielle Kommunikation" aberkannt wird.
> Ansonsten finde ich es auch ungerecht war aber selbst schon betroffen. Es ist nichts leicht wenn viele das gleiche wollen,notfalls wird halt geblufft und getrickst. So ist die Welt
Ungerecht ist leider vieles auf der Welt. Und Recht hat in Deutschland schon seit Jahrhunderten mit GERECHT herzlich wenig gemein.
> des selbstständig handelnden Unternehmers. Ist natürlich einfacher nen Vertrag zu unterschreiben...sein festes Gehalt zu
Wenn Du selbstständig bist und ein Gewerbe betreibst, ist es ein leichtes, die Domains zu schützen. "Geschäftliche Kennzeichnung" nach §5 Abs2 MarkenG ist dann Dein Freund. Damit habe ich auch schon eine Domain gegen eine jüngere Marke verteidigt.
Der Nachweis der Nutzung als geschäftliche Kennzeichnung ist relativ leicht. Am Besten mit Werbung für diese Domain in Printmedien. Nur, wer kein Gewerbe hat, dem ist dieser Weg eben versperrt. Und der guckt leider meistens in die Röhre bzw. auf die bitterbös hohe Kostennote. Typischer Streitwert in Markensachen: 50.000 EUR aufwärts, was knapp 1000 Euro Kostennote nach sich zieht.
Gruß Holger