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Re: Prozeßkostenhilfe?

Falke

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10. Mai 2001
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Re: Prozeßkostenhilfe?

Denke, wenn du komplett mittellos bist, spielt der Prozess keine Rolle. Nur woher hattest du das Geld für die Registrierung??  ;D

Gruß
Falke
 
Re: Prozeßkostenhilfe?

ja, das müßte eigentlich gehen.
für die bewilligung von prozeßkostenhilfe müssen zwei bedingungen erfüllt sein:
die subjektive, das heißt du bist unter den entsprechenden einkommens-/vermögensgrenzen und bekommst also alle notwendigen kosten erstattet; oder wenn du nicht ganz so arm bist, als darlehen zur verfügung gestellt.
die objektiven, also das du im prozeß eine reele chance hast zu gewinnen. diese entscheidung liegt bei den zuständigen justizmitarbeitern, und ob die soviel ahnung von "domainrecht" (bewußt in anführunsstrichen gesetzt) wage ich zu bezweifeln.
 
Re: Prozeßkostenhilfe?

Hallo TAT,

Während der 'Webspace/Explorer' Machenschaften der Freiherrn
war dies öfters ein Thema und wurde auch öfters ohne Erfolg ersucht.
In Verbindung mit Sachen 'Internet' wurde mir damals von einem
bekannten RA intern versichert, dass 'Prozeßkostenhilfe' eher ein
böser Witz ist für Betroffene - 'klingt aber gut'.

Freundlichen Gruss

John
 
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