Monsieur
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- 18. Jan. 2004
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Nehmen wir mal an, dass ein Kunde K auf einer Website von W Werbung buchen möchen. Werbung wird erstmal testweise einen Monat geschaltet (Dezember), aber eine Überweisung ist noch nicht eingetroffen.
K ist mit den Werbeergebnissen zufrieden und möchte die Buchung gerne um 6 weitere Monate verlängern. W stimmt zu und denkt, dass die verspätete Überweisung der ersten Rechnung ja vielleicht mit Feiertagsstress im Dezember zusammenhing.
Nachdem die Beträge beider Rechnungen auch Mitte Januar noch nicht bei W eingetroffen sind, fragt W bei K nach. K entschuldigt sich und kündigt an, dass das Geld soeben überwiesen wurde.
Anfang Februar konnte W immer noch keinen Geldeingang verbuchen.
Sollte W nun
1) Noch einmal nachhaken (mit Fristsetzung) und bei Nichteingang des Geldes einen Mahnbescheid erwirken? Die Werbung also einfach weiter laufen lassen und den vollen Betrag (für sechs Monate + Dezember) einfordern?
2) Noch einmal nachhaken (mit Fristsetzung) und bei Nichteingang des Geldes einen Mahnbescheid erwirken? Die Werbung nicht weiter laufen lassen und das anteilige Geld (also Dezember sowie Wert der bereits geschalteten Werbung im 6-Monats-Abkommen) einfordern?
3) Werbung sofort runternehmen, den zweiten Vertrag also platzen lassen und nur den Betrag des ersten einfordern?
K ist mit den Werbeergebnissen zufrieden und möchte die Buchung gerne um 6 weitere Monate verlängern. W stimmt zu und denkt, dass die verspätete Überweisung der ersten Rechnung ja vielleicht mit Feiertagsstress im Dezember zusammenhing.
Nachdem die Beträge beider Rechnungen auch Mitte Januar noch nicht bei W eingetroffen sind, fragt W bei K nach. K entschuldigt sich und kündigt an, dass das Geld soeben überwiesen wurde.
Anfang Februar konnte W immer noch keinen Geldeingang verbuchen.
Sollte W nun
1) Noch einmal nachhaken (mit Fristsetzung) und bei Nichteingang des Geldes einen Mahnbescheid erwirken? Die Werbung also einfach weiter laufen lassen und den vollen Betrag (für sechs Monate + Dezember) einfordern?
2) Noch einmal nachhaken (mit Fristsetzung) und bei Nichteingang des Geldes einen Mahnbescheid erwirken? Die Werbung nicht weiter laufen lassen und das anteilige Geld (also Dezember sowie Wert der bereits geschalteten Werbung im 6-Monats-Abkommen) einfordern?
3) Werbung sofort runternehmen, den zweiten Vertrag also platzen lassen und nur den Betrag des ersten einfordern?