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Rechnung per Fax

Freiburg

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Dass die steuerrechtliche Anerkennung von Email-Rechnungen, die nicht anerkannt digital signiert sind, nach meinem Wissensstand noch strittig ist, ist bekannt.

Wie sieht's aber mit der Übermittlung einer Rechnung per Fax aus?

Ich bin der Meinung, dass dies überhauptkein Problem darstellt. So ist ein Fax ja sogar anerkannt dokumentenecht.

Einer unserer Kunden meinte jedoch kürzlich, dass er sämtliche Rechnungen, die ihm per Fax zugegangen sind, nochmals zusätzlich als Ausdruck benötige (Postweg). Kein Problem, soll er haben, wenn er das wünscht.

Dennoch würde es mich interessieren, wie hierbei die Rechtslage ist: Hat Euer FinAmt schonmal Rechnungen nicht anerkannt, weil diese "nur" als Fax vorlagen (jedoch allen Formvorschriften entsprachen)? Kann ich mir eigentlich kaum vorstellen.
 
Tach auch,

ich hatte noch nie Probs, egal ob Facsimile oder E-Mail....

Gruß
 
vöölig problemlos, vermutlich ist Dein kunde jemand, der die Papiere immer schön einheitlich auf 80gr Papier hat.

Wenn dann eine Faxrechnung von der Rolle dazwischen ist, daß kann schon nerven ;-).

btw: sendet Ihr an Eure Kunden Bestellbestätigungen per Fax nur auf Wunsch raus oder kann der Kunde das während des Bestellvorgangs auswählen?

viele Grüße
selfman
 
Danke Euch beiden für Eure Antworten!

vermutlich ist Dein kunde jemand, der die Papiere immer schön einheitlich auf 80gr Papier hat.

Hehehe! :-))

endet Ihr an Eure Kunden Bestellbestätigungen per Fax nur auf Wunsch raus oder kann der Kunde das während des Bestellvorgangs auswählen?

Das geht schnell, effizient und kostengünstig alles via Email vonstatten. In unseren Shops für Endkunden bekommen die Besteller eine automatisch generierte Bestätigungsmail.

In unserem Großhandel mache ich das von Hand (aus dem Email-Client heraus), indem ich eine Email-Vorlage verwende und jedes Mal ggf. anpasse.

Rechnungen liegen den Bestellungen dann bei (im Einzelhandel). Aber im Großhandel stelle ich diese manuell per Fax zu, da es schon öfter vorkam, dass die Spedition die Papiere verschlampt hat.

Danke nochmals und viele Grüße
Freiburg
 
Das Bundesministerium für Finanzen hat Anfang 2004 verfügt, dass Rechnungen, die per Computerfax oder per E-mail zugestellt werden, mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein müssen. Derzeit wird aber gestritten, wie das FA den Unterscheid zwischen normalem Fax und Computerfax erkennen kann.

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§ 14 Ausstellung von Rechnungen

(1) Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers auf elektronischem Weg zu übermitteln.

(2) Führt der Unternehmer eine Lieferung oder eine sonstige Leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 aus, ist er berechtigt, eine Rechnung auszustellen. Soweit er den Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person, soweit sie nicht Unternehmer ist, ausführt, ist er verpflichtet, eine Rechnung auszustellen. Unbeschadet der Verpflichtung nach Satz 2 kann eine Rechnung von einem dort bezeichneten Leistungsempfänger für Lieferungen oder sonstige Leistungen des Unternehmers ausgestellt werden, sofern dies vorher vereinbart wurde (Gutschrift). Die Gutschrift verliert die Wirkung einer Rechnung, sobald der Empfänger der Gutschrift dem ihm übermittelten Dokument widerspricht. Eine Rechnung kann im Namen und für Rechnung des Unternehmers oder eines in Satz 2 bezeichneten Leistungsempfängers von einem Dritten ausgestellt werden.

(3) Bei einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung müssen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sein durch
1. eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter Akkreditierung nach dem Signaturgesetz vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,
oder
2. elektronischen Datenaustausch (EDI) nach Artikel 2 der Empfehlung 94/820/EG der Kommission vom 19. Oktober 1994 über die rechtlichen Aspekte des elektronischen Datenaustausches (ABl. EG Nr. L 338 S. 98), wenn in der Vereinbarung über diesen Datenaustausch der Einsatz von Verfahren vorgesehen ist, die die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten gewährleisten, und zusätzlich eine zusammen fassende Rechnung auf Papier oder unter den Voraussetzungen der Nummer 1 auf elektronischem Weg übermittelt wird.
 
Boris_ schrieb:
Das Bundesministerium für Finanzen hat Anfang 2004 verfügt, dass Rechnungen, die per Computerfax oder per E-mail zugestellt werden, mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein müssen. Derzeit wird aber gestritten, wie das FA den Unterscheid zwischen normalem Fax und Computerfax erkennen kann.

Boris, ich würde mich freuen ÜBERHAUPT mal eine Rechnung von Euch zu sehen. Wär´ mir sogar egal ob per Mail, Post oder Fax.
 
Also in AT müssen ab 1.1.2006 auch Rechnungen per E-Mail mit einer eindeutigen Signatur versehen werden, um bei einer Steuerprüfung keine Probleme zu haben. Weiters habe ich heute gelesen, dass in AT auch Rechnungen per Fax ab 1.1.2006 nicht mehr gültig sind, da diese ja keine Signatur aufweisen.

MFG

Alexander
 
Alles ja schön und gut.
Aber wie will das Finanzamt unterscheiden, ob ich die Rechnung per Post zugeschickt bekommen habe (keine elektr. Signatur), oder ob ich mir eine pdf/word Rechnung selber ausgedruckt habe. :Crunk:

Darüber denke ich nun schon seit Monaten nach ohne zu einer Lösung zu kommen. :Confused:

Grüsse

123meins
 
123meins schrieb:
Alles ja schön und gut.
Aber wie will das Finanzamt unterscheiden, ob ich die Rechnung per Post zugeschickt bekommen habe (keine elektr. Signatur), oder ob ich mir eine pdf/word Rechnung selber ausgedruckt habe. :Crunk:

Naja, wenn jede Rechnung auf dem selben Papier ausgedruckt wird, nicht gefaltet wurde, immer mit dem selben Tintenstrahldrucker ausgedruckt wird, usw. - also ich denke, wenn jemand will, dann kann er da schon was finden.

Die Frage ist eher, wer und wie kann man das Gegenteil beweisen, wenn die Finanz behauptet, dass diese Rechnungen bei mir ausgedruckt wurden.

MfG

Alexander
 
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