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Recht auf Domain

Ramon

New member
Registriert
18. Apr. 2005
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12
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0
Hallo bin neu hier und habe mal ein paar Fragen.
Ich habe zwei Domains einmal in Mehrzahl einmal in Einzahl, der Begriff ist eigentlich ein allgemeiner Begriff und und beschreibt eine weite allgemeine Palette von Produkten für einen bestimmten Bereich. (einen Bereich den ich gewerblich bearbeite).
Ich betreibe ein Gewerbe seit 99 und habe einen Onlineshop ungefähr seit 2000 habe dann beschlossen diese Domains zusätzlich zu registrieren 2002 und auf meinen Onlineshop zu leiten.
Jetzt kam einer aus einem deutschsprachigen Raum der die gleichen Domains für seien Onlineshop und sein Land registriert hatte 2003 und zwar und zeigt Interesse an der Domain (an der Mehrzahl-Domain). Wir machten einen Preis aus. Danach meldete er sich wieder und meinte ich hätte ja auch die ander Domain (in Einzahl) und müßte diese natürlich dann mit übertragen.
Habe in diese Zwischenzeit auch die Bindestrich regisrieren lassen
Dann kam er mit Markenrecht und so weiter.
Normalerweise kann mir doch überhaupt nichts passieren habe den Onlineshop schon länger und die Domains schon länger registrieren lassen?
Noch eines, hat man eigentlich dann auch die Rechte auf Bindestrich-Domains?
 
Hallo und Willkommen hier im Forum Ramon,
zunächst mal brauchst Du keine Angst haben Deinen Domainnamen zu nennen.

Es ist doch eh ein öffentlicher Shop nehme ich mal an ;)

Es würde die Sache für antwortende User wirklich vereinfachen, da dann Jeder selbst die Marken / Klassen / alter u.s.w. prüfen kann.

Greetz der Heiko
 
OK also es handelt sich um haarprodukte.de und haarprodukt.de
 
Hallo Ramon,

erst mal abgesehen vom Rechtlichen:
Die Plural-Version ist ja recht gut, die
Singular-Version allenfalls noch mäßig
brauchbar, die Bindestrich-Versionen
ein totaler Reinfall. Halte das eher für
eine Frustreaktion, um ihn noch mehr
zu ärgern, das wird aber nicht aufge-
hen, da er die m.E. wohl kaum benötigt
und (selbst kostenlos) nicht haben
möchte. Bei der Singular-Version kann
man ihn ja vielleicht sogar verstehen:
Kauft für gutes Geld die Domain
"haarprodukte.de" (27k Google-Treffer)
und merkt anschließend, dass es ja
noch etwas anderes gibt als Plural bei
diesem Begriff und fragt eben, ob das
Singular-Wort "haarprodukt.de" (2k
Google-Treffer - 7% der Google-Treffer)
als kleines Bonbon auch noch dabei sei.
Und dann kommst Du und verlangst
für die andere Version auch noch extra
Geld und zwar nicht nur etwa 7% son-
dern den selben Preis. Das er darüber
leicht erregt ist kann ich mir vorstellen,
aber sehe da nicht die Schuld bei Dir,
ist eben Pech, wenn Du hier ein ganz
anderes Preis-/Leistungsverhältnis an-
setzt.

Zum rechtlichen Teil: Aus dem Kaufver-
trag geht zumindest kein Recht hervor,
neben der starken Plural-Version auch
noch die passende Singular-Version mit-
übertragen zu bekommen. Kaufgegen-
stand ist eben was Kaufgegenstand war,
wer einen Anzug kauft kann sich auch
nicht noch kostenlos eine Krawatte ein-
packen. Ob der Verkäufer nach seinem
erfreulichen Geschäft einen 1.000 Euro-
Anzug verkauft zu haben (500 Euro
Gewinn
icon10.gif
) dem guten Kunden auf freund-
liches Nachfragen auch noch eine 40
Euro-Krawatte schenkt ist seine Sache
oder gar das Stück nur für 1.000 Euro
zu verkaufen, es gilt eben das Prinzip
der freien Preisfestsetzung. Man stelle
sich nur vor wohin das führen würde,
wenn der Käufer eine schlechte Domain
kauft und dann noch alle guten ganz
ähnlichen Domains mit dazu haben wollte.

Was Ansprüche aus Markenrecht oder
der geschäftlichen Bezeichnung betrifft,
ist festzustellen, dass der Gegner nur
einen österreichische Marke hat und nur
einen österreichischen Shop, der sich nur
an Österreicher richtet. Markenrecht gilt
territorial, d.h. unter der selben Be-
zeichnung dürften ein österreichischer
und ein deutscher Online-Shop koexistieren.
Darüber hinaus liegt ein sogenannter Gat-
tungsbegriff vor, dessen beschreibende
Nutzung (sei sie auch nur ernsthaft
geplant) absolut zulässig ist. Fraglich
ist jedoch, wie das bloße verkaufen wollen
und/oder Weiterleiten der Domain auf ein
anderes Angebot zu sehen ist. Hier kämen
Ansprüche aus unlauterem Wettbewerb in
Betracht. Es ist davon auszugehen, dass die
Domain zum Zeitpunkt der Registrierung 2002
noch nicht die Marke bzw. das Angebot, das
erst 2003 kam, bereits verletzen konnte.
Die Registrierung ist demnach im Grunde eine
zulässige, die Frage ist jedoch, ob sie spä-
ter unrechtmäßig werden kann. Dies bejaht
etwa die unrühmliche Entscheidung zu
"Literaturen.de", die unabhängig vom Alter
der Domainregistrierung beim Anbieten an
jemanden, der ein besonderes Interesse hat,
wettbewerbsrechtliche Ansprüche bejaht.
Dieser Entscheidung ist nicht zu folgen,
ein gewisses Restrisiko bleibt aber
bestehen.

Im übrigen denke ich nicht, dass der
Interessent nur wegen der deutschen
Singular-Versionen einen Rechtsstreit
anzetteln würde. Ein wenig drohen ist
doch schon das halbe Geschäft. Viel
Glück!

Gruß
Sebastian
 
Hallo Sebastian, danke für Deine Meinung
Nur ist eines ist nicht richtig es wurde kein Kauf/Verkauf abgewickelt, also es kam biher kein Vertrag zu stande, war alles nur Verhandlungen.
Aber wie gesagt kam er dann noch und meinte ich müßte ihm die restlichen Domains auch noch übertragen das würde dann auch so in seinem Vertrag den er aufsetzen würde. Von den anderen Domains war zu keiner Zeit eine Rede davon es ging nur um Haarprodukte.de.
 
Hallo Ramon,

dann sehe ich die Gefahr eines Rechts-
streits schon als höher an, wenn Du ihm
nun gar keine Domain mehr verkaufen
möchtest. Die Aussichten auf einen
erfolgreichen Ausgang für Dich sind zwar
gut und hoch, aber bevor er eventuell
den gesamten - ich nehme an ausge-
sprochen guten - Handel für Dich abbricht,
würde ich ihn schon noch die kleine Zugabe
ohne Preisaufschlag geben. Man könnte
natürlich nun auch aus Prinzip alle
Domains behalten, egal ob nur eine oder
alle Domains, egal ob zum genannten
Preis oder auch mehr, da es nicht gerade
die feinste Art war...

Gruß
Sebastian
 
Ach noch eines.
Nach den Verhandlungen der Singular Domain um die es nur ging hatte ich geprüft ob die Bindestrich noch frei sind, waren sie auch.
Also registrierte ich sie, und nun kam er danach an ich müßte ihm diese und auch die Plural mit übertragen.
Ich weiß ja nicht, aber ist schon etwas verwunderlich.
 
Ja ist ja alles gut und schön aber ich fühle mich da auch etwas über den Tisch gezogen. Wie gesagt habe auch einen Onlineshop verkaufe zum Teil die selben Produkte. Daher ich muß nicht verkaufen mache auch somit mein Geld dauert etwas länger aber naja.
 
wenn das meine Domain wäre würde ich die nicht unter 5.000 E verkaufen
 
Ja mittlerweile auch meine Meinung der Preis war um einiges darunter und jetzt soll ich die anderen noch dazu werfen. Also wirklich nicht.
 
Oh Mist Entschuldigung eine Verwechslung es ging natürlich nur um die Plural Domain.
 
Also ich gehe mit Sebastian in der Meinung konform und wär ganz schön Sauer, würde auch entsprechend reagieren. Finde das nicht Ok, man wird sehen was der Richter Dir unterstellt. Klagt der Gegner?
 
Wieso ? Vestehe ich nicht es ist nichts unterschrieben weder Vertrag noch Vereinbarung komm da nicht mit, Entschuldigung.
 
Ramon schrieb:
Wieso ? Vestehe ich nicht es ist nichts unterschrieben weder Vertrag noch Vereinbarung komm da nicht mit, Entschuldigung.

Ein Vertrag ist nicht an die Schriftform gebunden.
 
Also ich glaube ich muß das nocheinmal genau erklären.
Ich bekam einen Anruf er habe interesse ander Domain (Plural), ich erklärt ihm ich habe auch einen Onlineshop und habe noch nie über einen Verkauf nachgedacht also bat ich ihn um Bedenkzeit.
Während dieser Bedenkzeit schaute ich nach ob auch die Bindestrich noch frei waren, sie waren es und ich registierte sie.
Danach rief er wieder an und ich sagte ihm ich würde ihm die Plural verkaufen man mußte eben noch über den Preis verhandeln. Also machten wir einen Preis aus und er sagte er würde sich um den Papierkram kümmern und mir den Vertrag zum unterschreiben zukommen lassen. Bis Dato wusste ich nichts über ein Interesse dieser anderen Domains also waren auch keine Verhandlungen oder Preise diesbezüglich ausgemacht worden.
Zwei Tage später rief er wieder an und sagte ich habe ja auch noch die Singular die müßte ich ihm dann auch noch überschreiben was er auch in den Vertrag mit reinschreiben wird und er hätte gesehen ich hätte drei Tage zuvor die Bindestrich registrieren lassen, die müßte ich ihm auch übertragen. Hallo, also ich weiß ja nicht aber Vereinbarung,Vertrag wenn auch nicht schriftlich ich kann doch nicht über eine Domain verhandeln und einen Deal abschliessen mündlich und dann hinterher angeschiessen kommen und die anderen mit einfordern das ist ja wie wie hmm wenn ich für eine Wohnung eine Verhandlung führe und mündlich einen Vertragspreis ausmache und dann 2 Tage später ankomme und sage er müßte mir die angrenzende Wohnung auch mit dazu geben für den selben Preis, weil diese auf die selber Terasse oder was auch immer führe.
Die Bindestrich hatte er sich auch vorher registrieren können bevor er eine Anfrage stellt ob ich diese verkaufen würde.
Letztendlich ist die Verhandlung und Preiseinigung nur auf die Plural bezogen und nicht auf alle zudem ich bis Dato nichts von seiner Interesse dieser Domains wusste.
Also das ist auch keine Art und ich lasse mich doch nicht verarschen ich bin genauso Geschäftsmann wie er auch.

Diesesmal bitte genau durchlesen, damit nicht wieder Mißverständisse entstehen.

Trotzdem danke für eure Meinungen deshalb ist ja auch ein Forum da, nämlich zum diskutieren.


Entschuldigung für eventuelle Schreibfehler mußte schnell gehen
 
Fuer mich relativ klarer Fall. Ihr habt einen muendlichen Vertrag geschlossen ueber eine Domain. Diese steht ihm gegen die ausgehandelte Bezahlung zu. Was die anderen Domains angeht, die vor "Abschluss" durch Dich registriert wurden, so hat er keinerlei Anspruch. Auch in Zukunft nicht, da sie ja bereits vor Vertragsabschluss durch Dich registriert wurden.

Um das Geschaeft nicht zu ruinieren, wuerde ich aber einen hoeheren Paketpreis fuer alles zusammen anbieten. Entweder steigt er darauf ein, oder er kriegt eben nur die 1 Domain. Nur nicht einschuechtern lassen.

Viel Erfolg,
Mac
 
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