Hallo bin neu hier und habe mal ein paar Fragen.
Ich habe zwei Domains einmal in Mehrzahl einmal in Einzahl, der Begriff ist eigentlich ein allgemeiner Begriff und und beschreibt eine weite allgemeine Palette von Produkten für einen bestimmten Bereich. (einen Bereich den ich gewerblich bearbeite).
Ich betreibe ein Gewerbe seit 99 und habe einen Onlineshop ungefähr seit 2000 habe dann beschlossen diese Domains zusätzlich zu registrieren 2002 und auf meinen Onlineshop zu leiten.
Jetzt kam einer aus einem deutschsprachigen Raum der die gleichen Domains für seien Onlineshop und sein Land registriert hatte 2003 und zwar und zeigt Interesse an der Domain (an der Mehrzahl-Domain). Wir machten einen Preis aus. Danach meldete er sich wieder und meinte ich hätte ja auch die ander Domain (in Einzahl) und müßte diese natürlich dann mit übertragen.
Habe in diese Zwischenzeit auch die Bindestrich regisrieren lassen
Dann kam er mit Markenrecht und so weiter.
Normalerweise kann mir doch überhaupt nichts passieren habe den Onlineshop schon länger und die Domains schon länger registrieren lassen?
Noch eines, hat man eigentlich dann auch die Rechte auf Bindestrich-Domains?
Ich habe zwei Domains einmal in Mehrzahl einmal in Einzahl, der Begriff ist eigentlich ein allgemeiner Begriff und und beschreibt eine weite allgemeine Palette von Produkten für einen bestimmten Bereich. (einen Bereich den ich gewerblich bearbeite).
Ich betreibe ein Gewerbe seit 99 und habe einen Onlineshop ungefähr seit 2000 habe dann beschlossen diese Domains zusätzlich zu registrieren 2002 und auf meinen Onlineshop zu leiten.
Jetzt kam einer aus einem deutschsprachigen Raum der die gleichen Domains für seien Onlineshop und sein Land registriert hatte 2003 und zwar und zeigt Interesse an der Domain (an der Mehrzahl-Domain). Wir machten einen Preis aus. Danach meldete er sich wieder und meinte ich hätte ja auch die ander Domain (in Einzahl) und müßte diese natürlich dann mit übertragen.
Habe in diese Zwischenzeit auch die Bindestrich regisrieren lassen
Dann kam er mit Markenrecht und so weiter.
Normalerweise kann mir doch überhaupt nichts passieren habe den Onlineshop schon länger und die Domains schon länger registrieren lassen?
Noch eines, hat man eigentlich dann auch die Rechte auf Bindestrich-Domains?