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Recht auf Namen a la Benedikt XVI

vampsoftchef

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09. Feb. 2004
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Hi,

soeben bin ich beim durchstöbern des ****-Forums auf diesen Thread gestoßen:

http://www.sedo.de/forum/index.php4?task=showthread&thread=22683&tmp=&start=40&language=d

Da fordert eine Firma vehemend, dass die Eigentümer der Benedikt XVI Domains diese sofort herausrücken, da sie einen Markeneintrag bestellt hätten.

Jetzt interessieren mich mal zwei Dinge: Was haltet ihr von diesem Vorgehen und ist es überhaupt möglich, auf diese (meiner Meinung nach) allgemeinen Begriffe wie Benedikt XVI einen Markeneintrag zu erwirken?

Würdet ihr gerade mit solchen Begriffen wie BenediktXVI oder WILHELMI oder RAINERII usw Markenrechte verletzt sehen? Wie verhält es sich hier bzw. gibt es da schon ähnliche Vorfälle?

Bin gespannt auf eure Meinungen.

mfg Andreas
 
Das ist Mist was die da erzählen.Der Papst selbst hätte eventuell namensrechtliche Ansprüche.Einen Namen kann man allerdings nicht patentieren.Außerdem wären die Domains vor dem Markenantrag gestellt worden, die Ansprüche hätten also 0 Chance. Siehe Nissan
 
Sowas in die Richtung hatte ich mir auch gedacht, was mir nur unklar war, ist, dass sie (zumindest beantragt) ein Markenrecht auf Fanartikel anmelden konnten/ versucht haben.

Würde denn sowas durchgehen?!!? Wo kommen wir denn da hin in diesem Land!?
Naja bin mir im Moment nicht sicher, ob jemand der sich den Künstlernamen wie eben WILHELMI, BENEDIKTII usw zugelegt hat, MArkenrechte hiervon hat!? :-/
 
meinte auch eher markenrechtlich sichern lassen... Jaja die deutsche Sprache...

Wie gesagt.Der Papst bzw. der Vatikan könnte aktiv werden,ansonsten aber niemand.Es gilt hier das Namensrecht, und dies in diesem Fall auch nur beschränkt da es sich um eine Person des öffentlichen Interesses handelt über die man jederzeit eine Infoseite machen kann
 
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