Rosinenpicker
New member
- Registriert
- 07. Nov. 2001
- Beiträge
- 162
Liebe Boardgemeinde,
schon wieder eine Frage von mir, aber nichtsdestotrotz (so finde ich) auch wichtig.
Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, gegen Unkorrektheiten bei der Abrechnung / Provisionsermittlung / Provisionsauszahlung bei einem Online-Partnerprogramm vorzugehen ?
- wenn die Vermittlung des konkreten Kunden mit nachgewiesener (neuer) Geschäftsbeziehung und Umsatz über die Vermittlung durch das Partnerprogramm stattgefunden hat, und dies auch vom Partnerprogrammbetreiber bestätigt wird, aber aus "fehlender interner Zurechnungsmöglichkeit" bzw. "internen technischen Problemen" (d.h. nicht dass die Vermittlungslinks nicht funktionierten sondern die interne Verbuchung im Partnerprogramm-Unternehmen funktioniert nicht) eine Provisionsanrechnung nicht vorgenommen wird ?
[oder]
- wenn das Partnerprogramm beendet wurde, ohne dass die letzte Abrechnung, Provisionsermittlung und Provisionsauszahlung stattgefunden hat
(natürlich jeweils unter der Annahme, dass das partnerprogrammbetreibende Unternehmen in Deutschland ansässig und nicht zahlungsunfähig ist )
Und natürlich: Wie sehen die rechtlichen Vorgehensmöglichkeiten bei diesem Thema "falsche Abrechnung / Provisionsauszahlung" generell aus ?? Natürlich besteht oft das Problem der Nachweisbarkeit, aber angenommen das wäre kein Problem (etwa auch in meiner ersten Beispielsfrage)
Äußerungen sind willkommen, nicht nur - aber dankenswerte besonders- von Strewe & Co. sondern auch von anderen Mitstreitern....
Gruß
Rosinenpicker
schon wieder eine Frage von mir, aber nichtsdestotrotz (so finde ich) auch wichtig.
Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, gegen Unkorrektheiten bei der Abrechnung / Provisionsermittlung / Provisionsauszahlung bei einem Online-Partnerprogramm vorzugehen ?
- wenn die Vermittlung des konkreten Kunden mit nachgewiesener (neuer) Geschäftsbeziehung und Umsatz über die Vermittlung durch das Partnerprogramm stattgefunden hat, und dies auch vom Partnerprogrammbetreiber bestätigt wird, aber aus "fehlender interner Zurechnungsmöglichkeit" bzw. "internen technischen Problemen" (d.h. nicht dass die Vermittlungslinks nicht funktionierten sondern die interne Verbuchung im Partnerprogramm-Unternehmen funktioniert nicht) eine Provisionsanrechnung nicht vorgenommen wird ?
[oder]
- wenn das Partnerprogramm beendet wurde, ohne dass die letzte Abrechnung, Provisionsermittlung und Provisionsauszahlung stattgefunden hat
(natürlich jeweils unter der Annahme, dass das partnerprogrammbetreibende Unternehmen in Deutschland ansässig und nicht zahlungsunfähig ist )
Und natürlich: Wie sehen die rechtlichen Vorgehensmöglichkeiten bei diesem Thema "falsche Abrechnung / Provisionsauszahlung" generell aus ?? Natürlich besteht oft das Problem der Nachweisbarkeit, aber angenommen das wäre kein Problem (etwa auch in meiner ersten Beispielsfrage)
Äußerungen sind willkommen, nicht nur - aber dankenswerte besonders- von Strewe & Co. sondern auch von anderen Mitstreitern....
Gruß
Rosinenpicker