firstlevel
New member
- Registriert
- 03. März 2004
- Beiträge
- 2.045
Hi,
ich habe mal ein privates Problem und hoffe eine Info von unseren Jura und Recht Kollegen unter uns zu bekommen.
Hintergrund ist ich möchte einen bestehenden Vertrag mit einer Heilpraktikerschule kündigen. Im Vertrag selber ist ein Zeit zum Monatsende mit einer Frist von 6 Monaten vermerkt. Ich halte diesen Zeitraum allerdings für rechtlich bedenklich. Zudem wird §627 BGB außerordentliche Kündigung nach Vertrauensstellung ausgeschlossen.
Hat jemand eine Idee oder Info wie es sich rechtlich verhält? Was sind gesetztliche Kündigungsfristen? Kommt BGB zur Anwendung ?
Danke für eine Info
B
ich habe mal ein privates Problem und hoffe eine Info von unseren Jura und Recht Kollegen unter uns zu bekommen.
Hintergrund ist ich möchte einen bestehenden Vertrag mit einer Heilpraktikerschule kündigen. Im Vertrag selber ist ein Zeit zum Monatsende mit einer Frist von 6 Monaten vermerkt. Ich halte diesen Zeitraum allerdings für rechtlich bedenklich. Zudem wird §627 BGB außerordentliche Kündigung nach Vertrauensstellung ausgeschlossen.
Hat jemand eine Idee oder Info wie es sich rechtlich verhält? Was sind gesetztliche Kündigungsfristen? Kommt BGB zur Anwendung ?
Danke für eine Info
B