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rechtschreibfehler

dagreg

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11. Okt. 2001
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Hallo erstmal an alle "alten Hasen" hier.Hab mich heut durchgerungen,mich hier anzumelden. 8)
Mein Begehr:
1.Ein sog."Dudenbegriff",ist ja Markenrechtl.nicht schützbar!
2.Eine sog.Verwechslungsgefahr-eher unwahrscheinl.,da dieser Begriff genaugenommen nichts konkretes aussagt(was ihn auch sicherlich dadurch interessant macht). :)
3.Dieser Begriff ist in sämtlichen TLD´s - vergeben!

Nun hab ich festgestellt,das dieser Begriff,grammatikalisch,nicht ganz richtig geschrieben ist!
Die korrekte Schreibweise ist somit noch zu haben!
Die eigtl.Frage,ist,denke ich,zu erkennen!?
Kann mir wer,irgendwas wenn ich zuschlage???

Es sei noch erwähnt,dass es völlig irrelevant ist,wie und wo,konkret der Rechtschreibfehler liegt!?Auch werd ich keinesfalls preisgeben,um welchen Begriff es sich handelt,obgleich ich mir Bewusst bin,das eine objektive Bewertung nicht 100%ig möglich ist(wenn überhaupt).
Glaub aber die Problematik ist klar geworden!
Könnte eine längere Fore werden.......so long........... ???
 
Schwierig eine einigermaßen richtige Antwort zu finden, ohne weitere Infos.

1) Dudenbegriff?? Ich nehme an, du meinst Wörter des allg. Sprachgebrauchs! Diese kann man auch schützen, jedoch mit gewissen Einschränkungen (Apple --> Computer; aber nicht Äpfel!)

2) Verwechslungsgefahr kann auch zu den anderen TLD bestehen, vor allem, wenn es sich nur um einen Buchstaben geht.

3) Korrekter Schreibweise: Warum sind die anderen Domains falsch geschrieben (Rechtschreibreform ??). Die Konkurrenz kann dir in bestimmen Fällen sicherlich ans Leder. Wenn man aufgrund der neuen Rechtschreibregelung "Telekom" in Zukunft mit "c" in der Mitte schreiben oder aus "Scout24" nun "Scoutt24" werden würde, wirst du bestimmt Schwierigkeiten bekommen. Es hängt auch davon ab, was du auf der Seite machen willst.
 
@falke
Also,mir ist klar,das dies schwierig zu bewerten ist o.weitere Info´s.Ich will´s auch nicht unnoetig spannend machen aber mir ist das i.M.noch zu "frisch" um mich jetzt schon zu Outen.

zu 1. Ja,das meinte ich.Allerdings ist Deine Variante nicht zutreffend,da es ja eine Wortkombi ist und diese ja,wie Du sagst,u.U. schützenswert sind.Das ist bekannt.

zu 2. Nun ja,ja nun.....das geht schon fast an eine Grundsatzfrage ran,die es ja bekanntermassen nicht lohnenswert sind,zu bereden  :D.Aber dann wäre ja gar nichts möglich,wenn man bedenkt,das es nichts gibt,was es nicht gibt.
Und einige Urteile zeigen dies ja mehr als deutl.
Ich erhoffe mir irgendwo ein,sagen wir,"Grundrecht",wenn es zu einem Gerichtstermin kommen sollte,mit dem ich argumentieren könnte,des Antragsgegners Domain ist ja noch nicht mal richtig geschrieben.Somit könnte Er nicht auf einen Sprachgebrauch pochen(ich schon) und der Rest wäre dann nur noch abhängig vom Seiteninhalt und/oder vom Kerngeschäft.
Und das unterscheidet sich,da der Begriff-nichtsaussagend-ist und ausserdem,ich hab mal nachgeschaut,nichts mit dem zu tun hat,was ich vorhätte.
Es sei noch erwähnt,daß es verschiedene Nutzer gibt,die jeweils andere Inhalte aufweisen!

3. Ich versuch es mal so: Der Begriff an sich ist aufgrund des Sprachgebrauchs auch mit/ohne diesen fehlendem Zusatz in unserem deutschen Sprachgebrauch für jedermann verständlich!Aber würdest Du in der Schule ein Aufsatz/Diktat,wie auch immer,schreiben,wäre es halt nicht ganz korrekt.Nicht ganz,weil ich,glaub ich damals nur einen halben Punkt Abzug bekam!  ::)
Das ganze wirkt ziemlich kleinkariert aber die Situation auf dem Dom-Markt ist es eben auch,leider.
Wenn ich nicht so bescheuert gewesen wäre und vor ungefähr einem Jahr den Registriervorgang für computer.de und .com abgebrochen hätte,ja dann......aber hätte ist ja bekanntermassen zu spät  :'(
 
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