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Rechtsschutzversicherung?

Hallo Domfalke.

Die Frage wurde schön öfters gestellt.

Es gibt keine Versicherung für Markenrechtsstreitigkeiten und/oder Domainstreitigkeiten !!

Diese Dinge werden bei jeder Versicherung ausgeschlossen, da das Risiko (und die Kosten) viel zu hoch sind. Die anderen Versichrungsnehmer müßten sonst viel zu hohe Beiträge bezahlen.

Bei Domainstreitigkeiten muß jeder selbst bezahlen. Wäre ja auch wohl ungerecht, wenn die Allgemeinheit für ein paar Domainbesitzer aufkommen müßte, die oftmals Russisch Roulette spielen oder ??

Gruß
Mike
 
Hallo Mike,

klar hatten wir das Thema hier schon öfter.
Deine Aussage kann ich aber so im Allgemeinen nicht stehen lassen.

Ich persönlich habe eine Vermögensschadenhaftpflicht für den IT-Bereich.

Kleiner Auszug:

Besondere Vereinbarungen
1.Versichert sind Tätigkeiten in den Bereichen EDV, CD-Rom, Netzwerktechnik, Telekommunikation, Online-Dienste, Internet, Intranet und Extranet wie z.B.

e) Domain-Service

Noch ein kleiner Auszug:

In Erweiterung des §3 II 7 AVB ersetzt der Versicherer
a) Gerichts- und Anwaltkosten eines Verfahrens, mit dem der Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen den Versicherungsnehmer begehrt wird, auch wenn es sich um Ansprüche auf Unterlassung handelt etc .......

b) Gerichts- und Anwaltskosten eines Verfahrens, mit dem eine Unterlassungsklage gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht wird

Ich persönlich habe darauf noch nie zurueckgreifen muessen. Grundgedanke für den Abschluss war damals einfach, das ich als Unternehmen im IT Bereich einfach generische bzw. unverfängliche Domains für bestehende Projekte benötige.

Nur was sind heute schon noch unverfängliche Domains?

Gruss
edicion
 
das ist ja interessant !

Was für eine Versicherung ist das denn ?

Mich hat jede Versicherung abgewimmelt, als ich das Wort Domain erwähnt habe. Die wollen ja auch schließlich Geld verdienen und nicht Konkurs gehen.

Kann mir nicht vorstellen, dass irgendjemand Domainhandel versichert. Das sind i.d.R. immer Markenrechtsstreitigkeiten und die werden doch nicht (mehr) versichert.

Den Fall von Domfalke kann ich mir schon eher vorstellen. Allerdings kann man sich dagegen auch durch AGB´s absichern.

Gruß
Mike
 
Hallo Mike,

ich habe mir damals im Jahre 2000 ein Angebot von der Victoria unterbreiten lassen. Und diese besonderen Vereinbarungen wurden Bestandteil der Police.

Die Victoria war damals nach meinen Erkenntnissen einer der ersten Versicherungen, die ueberhaupt IT-Unternehmen versichert haben.

Ob die heute bei Neuabschluessen den "Domain-Service" ausgeklammert haben - keine Ahnung.
Bei mir ist er noch drin :-)

Gruss
edicion
 
Hallo Domfalke,

gerne geschehen. Bei der Gründung meines Unternehmens 1996 gab es leider solche Versicherungen im IT-Bereich noch nicht.

Meines Erachtens wurde durch die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ein grosser Teil des Restrisikos abgefangen. Seitdem schlafe ich auch ruhiger :-)

Lass dir einfach von verschiedenen Versicherungen ein Angebot fuer den "Unternehmen" erstellen.

Ich habe damals einen Fragebogen für IT-Dienstleistungsunternehmen mit der Victoria ausgefuellt.
Auf Grundlage dieses Fragebogens wurde mein Risiko eingeschätzt.

Was kostet der Spass?
Es kommt darauf an in welchen Bereichen du tätig bist und ob du Geschäftsbeziehungen zu gewissen Laendern unterhältst.
Pauschal kann man hier keine Antwort geben.

Nachfolgend ein Auszug der Victoria. Bitte nur als Info und nicht als Werbung verstehen. Bekomme dafür auch nichts - leider :-)

Gruss
edicion

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Haftpflichtversicherung für IT-Dienstleistungsunternehmen
Die Informationstechnologie verändert die Welt

Ideen, die heute noch utopisch erscheinen, sind morgen schon realisiert. In sich rasant wandelnden Systemen wächst aber auch das Risiko, Schäden zu verursachen. Versicherungsschutz gegen Haftpflichtansprüche zählt daher zur unverzichtbaren Grundabsicherung jedes IT-Unternehmens.

Schon geringste Mängel an Sicherheit und Zuverlässigkeit gelieferter Hard- oder Software, Fehler in der Implementierung oder falsche Beratung können Schadenersatzansprüche Ihrer Kunden oder Dritter auslösen.

Sie haften in der Regel unbegrenzt. Das kann im Ernstfall Ihre Existenz kosten. Dieser Gefahr müssen Sie sich heute aber nicht mehr aussetzen.

Um sich effektiv gegen Risiken schützen zu können, bieten wir Ihnen eine auf Ihr Unternehmen individuell zugeschnittene Lösung für Ihren Versicherungsschutz.

Wir bieten für Sie als IT-Dienstleistungsunternehmen umfassenden Versicherungsschutz für Personen-, Sach- und echte Vermögensschäden. Er bezieht sich insbesondere auf
Softwarefehler
Datenverlust einschließlich Folgeschäden wie Betriebsunterbrechung und entgangener Gewinn
Schäden durch Viren, Sabotageprogramme und unbefugten Datenzugriff
Installierungs-, Implementierungs- und Wartungsschäden an fremder Hard- und Software einschließlich Folgeschäden
Datenschutzverletzungen
Verletzung von Persönlichkeitsrechten
Zusicherungshaftung
Aufwendungen in Erwartung ordnungsgemäßer Leistungen
Abhandenkommen fremder Schlüssel
Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
Schäden durch Umwelteinwirkung auch aus dem Umwelt-Regressrisiko und der Lagerung von Kleingebinden
Weltweit eintretende Versicherungsfälle
Tätigkeiten über Niederlassungen im Ausland, sofern besonders vereinbart.
Der volle Versicherungsschutz setzt schon vor Abschluß der Arbeiten ein.

Die Police enthält keine Auschlüsse für
Ansprüche wegen nicht reproduzierbarer Fehler
Schäden im Zahlungsverkehr (e-commerce)

Versicherungssummen

Die Frage nach der Höhe der Versicherungssummen ist besonders wichtig.

Wir empfehlen mindestens
2.000.000 EUR für Personenschäden
300.000 EUR pauschal für Sach- und Vermögensschäden
2.000.000 EUR für Schäden durch Umwelteinwirkung
Selbstverständlich können Sie auch höhere Versicherungssummen wählen.
 
Die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARSB) schliessen Haftung fuer Markenrechtsstreitigkeiten aus. Meist laufen die Domainstreitigkeiten ja als solche, so dass dafuer kein Schutz besteht. Dass Ihr keinen ausdruecklichen Ausschluss fuer Domainstreitigkeiten findet, liegt schlicht daran, dass das kein JURISTISCH definierter Begriff ist.
Sorry, Leute. Aber das Risiko tragt Ihr auch bei der erwaehnten Victoria-Versicherung.
Peter Nicholson
 
Hallo Nicholson

ich rede hier nicht von Rechtschutzbedingungen sprich Rechtschutzversicherungen, sondern von Vermögensschadenhaftpflicht.

Es duerfte hier wohl jeden aufgeklaerten User bekannt sein, dass eine Rechtschutzversicherung für Unternehmen in Deutschland kein Versicherungsunternehmen mehr trägt.

Somit sehe ich auch deinen Ansatzpunkt fuer streitbar an.

Ich habe in keinen meiner Postings, die ultimative Aussage im Raum gestellt, dass die von mir genannte Versicherung fuer saemtliche persoenliche Narrheiten zustaendig ist.

Wir reden hier auch nicht von der offensichtlichen Verletzung diverser Markenrechte, fuer die die Versicherung einstehen muss.
Die von mir genannte Versicherung bietet leider keinen Freischein! (Oh ich habe eine strafbare Handlung begangen, wo ist meine Versicherung)

Vielmehr geht es darum, Schäden an einem versicherten Unternehmen abzuwenden, das auf Grund der "Rechtsprechung" sprich den Grenzfällen nicht in der Lage sein kann, jederzeit angemessen, kostenintensiv und argumentativ auf Schadensfälle und Ev´s ect. zu reagieren.

Weiterhin gehe ich davon aus, dass jeder der Online-Shops, Datenbanken und Reservierungssysteme etc. betreibt sich schon einmal mit der Frage beschaeftigt hat, wer beim Ausfall der oben genannten kostenpflichtigen Präsenzen haftbar ist.

Letzte Woche hatten wir so ein Urteil.
Das besagte Unternehmen wird der Schadensfall nicht in den Ruin treiben, weil es wahrscheinlich versichert ist.

Gruss
edicion
 
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