Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

Registration einer Domain "Bogart"

PeterM

New member
Registriert
07. März 2002
Beiträge
15
Reaktionspunkte
0
Hallo,

habe mal eine Frage, geht mir da um folgendes:

Möchte eine Domain registrieren für ein Homepageprojekt eines kleinen Bistros/Restaurants, die gerade dabei sind und eine kleine Szenekneipe einrichten, mit ein paar Filmutensilien, so Richtung Casablanca, Bogart, Bergmann, im Namen soll dann Bogart mit vorkommen, natürlich soll nun für die Homepage ein passender Name gewählt werden, wo in der Domain auch "Bogart" erscheinen soll.

Ist einem irgend etwas bekannt, dass man hier gegen Markenrechte, bzw. Namenrechte verstößt?
 
Hallo Peter,

>>Möchte eine Domain registrieren für ein Homepageprojekt eines kleinen Bistros/Restaurants, die gerade dabei sind und eine kleine Szenekneipe einrichten, mit ein paar Filmutensilien, so Richtung Casablanca, Bogart, Bergmann,<<

Schoene Idee (obwohl nicht ganz neu).

>>im Namen soll dann Bogart mit vorkommen, natürlich soll nun für die Homepage ein passender Name gewählt werden, wo in der Domain auch "Bogart" erscheinen soll.<<

Lehnt sich meiner Laienmeinung nach zu sehr an die Rechte des Film an.
Bogart und der Film Casablanca sind untrennbar
(Filmstudios sind zudem sowieso z.Z. 'auf dem Kriegspfad' online).
Eventuell ginge vielleicht der weltberuehmte Satz durch als
Domain "Play-it-again(Sam).com"? :-)

Viel Erfolg!

John
Filme.net
 
Sehe hier weniger Probleme, als mein Kollege!  ;) Auch wenn die Verbindung des Namens mit dem Film sicherlich vorhanden ist, ist "Bogart" trotzdem nur ein einfacher Name, worauf das Filmstudio kein alleiniges Anrecht hat.

Auf eine Rufausbeutung können die sich bestimmt auch nicht beziehen, ist der Schinken nun doch schon 1941 in die Kinos gekommen.

Gruß
Falke
 
"@Humphreys"

wär doch auch nicht schlecht, oder "Humphreys-Pub"

dazu sein typischer Hut oder andere Requisiten.

Humphreys gibt´s bestimmt zig Tausend weltweit. Da kann es keine rechtlichen Bedenken geben. Bogart alleine wirkt auch viel zu distanziert.


Ich-schau-dir-in die-Augen-Kleines.de
 
Ich bin hier hin und hergerissen. Es ist kein klarer Fall. Auch wenn der Film von 1941 ist hat er nicht weniger Rechte als von 2002. Es kann sich also niemand bedienen weil der Film so alt ist, nicht wie bei Arzneimittelpatenten. Filmrechte gelten ewig und sind nicht zeitlich begrenzt. Ausnahmen gibt e nur bei deren Musik die wohl nur 70 oder 50 Jahre geschützt ist.
Wenn es viele Bogart`s geben sollte, warum verletzt man dann keine Rechte?
Beides ist also nicht so....ich würde hier vorsichtig sein und mich beraten lassen.
 
Ist das nicht lächerlich? Ist denn jeder Satz oder Pups im Drehbuch auch geschützt?

Da muss ich mich doch fragen, ob ich durch meine Postings hier nicht auch einen Werkschutz erlange.

:P

Warum soll ein Optikergeschäft nicht beispielweise www.Ich-schau-dir-in-die-Augen-Kleines.de heissen dürfen? Dieser Satz wurde schon lange vor dem Film von vielen Bogarts und noch mehr Humphreys verwendet. - Sonst gäbe es uns möglicherweise gar nicht :)
 
Es gilt ja kein genereller Schutz aber bei Sätzen die duch diesen Film bekannt geworden sind oder die eindeutig von den meissten mit dem Film in Verbindung gebracht werden gibt es schon einen Schutz. Wenn Du ein Produkt vermarktest mit diesem Satz profitierst Du ja irgendwie von dem Film an den jeder dabei denkt.

Vor kurzen wurde mal ein Werbespot gestoppt der inhaltlich an eine Tanzszene von Fred Astaire erinnerte. Das ist dann schon Rufausbeutung und muss bezahlt werden. Kommt ja immer drauf an wie bekannt die ganze Sache ist. Bogart.de hat ja auch nur durch die Person einen Sinn...also nichts eigens was man erreicht hat..sondern Profitierung von Leistung anderer. Also muss man die Fragen die Rechte an dieser Leistung haben. Wenn es denn noch aktuell ist....
 
Filmrechte gelten ewig und sind nicht zeitlich begrenzt. Ausnahmen gibt e nur bei deren Musik die wohl nur 70 oder 50 Jahre geschützt ist.

Tach!

Und wie sieht es mit § 94 Abs. 3 UrhG. aus?:  ;)

(1) Der Filmhersteller hat das ausschließliche Recht, den Bildträger oder Bild- und Tonträger, auf den das Filmwerk aufgenommen ist, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zur öffentlichen Vorführung oder Funksendung zu benutzen. Der Filmhersteller hat ferner das Recht, jede Entstellung oder Kürzung des Bildträgers oder Bild- und Tonträgers zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten Interessen an diesem zu gefährden.

(2) Das Recht ist übertragbar.

(3) Das Recht erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Bildträgers oder Bild- und Tonträgers oder, wenn seine erste erlaubte Benutzung zur öffentlichen Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn der Bildträger oder Bild- und Tonträger innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden ist.


Gruß
Falke
 
Ich bin jetzt weder in der Juristerei noch in der Cinematografie zuhause. Aber 50 Jahre ... ???

Da könnte ich jetzt also eine ganze Menge Domains registrieren. Ausser DickundDoof.de fällt mir aber nix ein ;)

So einfach wird das auch gar nicht. Wie sieht es zum Bleistift  aus, wenn im 49. Jahr ein Relaunch des Streifens erfolgte, etc. p.p. ...

Ha ;D Was wenn im 51.Jahr ein völlig anderer Film aber mit den bekannten Namen gedreht wurde?
 
Zumindest in Sachsen gibt es mindestens ein Cafe namens Bogart's.

Der Name sollte für Cafes eigentlich relativ verbreitet sein..

Eher da sehe ich die Probleme, wenn überhaupt.
 
@jungfer

Aber im allgemeinen!  ;)


@Andre

Cafés mit diesem Namen gibt es wie Sand am Meer!  ;)


Moin
Falke
 
Zurück
Oben