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Relevanz von UDRP und ACPA be .de?

domainhengst

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20. Dez. 2004
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Hi,

UDRP gilt nicht für .de, ist doch korrekt? Mein Verständnis: entweder man befolgt die Prozeduren der Denic oder man wählt einen privatrechtlichen Weg.

Aber was ist mit ACPA? Ist ja eigentlich US-Recht, aber kann jetzt ein US-Unternehmen einen EU-Bürger wegen einer EU-Marke nach ACPA belangen? (Diese Frage wäre mir besonders wichtig)

Ich lass es mal bewusst offen, ob die Voraussetzungen für ein UDRP oder ACPA überhaupt erfüllt wären, geschweige denn, ob hier überhaupt eine Markenrechtliche Kollision wirklich vorliegt.
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man mit US-Recht eine .de Domain in den USA wirksam angreifen kann. Das UDRP Verfahren gilt ja nicht für die DENIC sondern bei .de gilt zuerst einmal deutsches Recht. Ein Verfahren müsste - um gegen einen Deutschen wirksam zu werden - auf jeden Fall noch vor ein deutsches Gericht. Ich persönlich kenne keinen Fall, wo abseits von deutschen Gerichten eine .de Domain aufgegeben werden musste.

Problematisch könnte es vielleicht für .de-Inhaber sein, die selber in den USA wohnen. Ähnlich wie es für bestimmte cno Domains (z.B. adult) problematisch ist in Deutschland zu wohnen.

Zum Thema:
http://www.domain-recht.de/magazin/...htsstreitigkeiten-nach-dem-acpa-id667014.html

Grüsse

123meins
 
Ich persönlich kenne keinen Fall, wo abseits von deutschen Gerichten eine .de Domain aufgegeben werden musste.

Hallo Christoph,

vielen Dank für Deine Meinung und den Link. Der Verlust der Domain wär jetzt kein Riesenschaden, wertlos ist sie aber auch nicht.

Was ich mich aber frage, welches Risiko vom Acpa ausginge? Im Zweifelsfall hätte das US-Unternehmen einen Anspruch auf die RA-Kosten etc. Ob sie diese eintreiben könnten, ist eine andere Frage, früher oder später landet man aber an einer US-Grenze und dann siehts blöd aus.

Die im domain-recht Artikel vorgebrachte Zustellproblematik kann ich vielleicht bei einem Chinesen nachvollziehen, innerhalb Europas dürfte das wohl eher unproblematisch sein. Und bei den Stundensätzen der US-Anwälte möchte ich dort keine Prozesse führen. Vor diesem Hintergrund versuche ich mir genau zu überlegen, wie ich antworte, um kein bad faith zu schaffen. Gleichzeitig kommt ein Abzeichnen des C&D mit allen Folgewirkungen auch nicht in Frage.

martin
 
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