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Reverse Hijacking tobam.com

Freddy

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17. Sep. 2004
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Eine Firma aus Frankreich welche unter Tobam.fr unterwegs ist hat versucht die tobam.com zu bekommen.
diese wurde aber registriert bevor Tobam.fr eine Marke hatte. Es gab sogar Verhandlungen zwischen den Parteien wo der Domaininhaber nach der Marke gefragt hat und angeboten hat die Tobam.com kostenlos zu übertragen sollte sich herausstellen dass sie die Marke länger besitzen als er die Domain.
Tobam hat den Weg über Wipo gewählt und wurde als Reverse-Hijacker enttarnt.
Das Panel war nur mit einer Person besetzt, ich wähle normalerweise 3 um sicher zu stellen dass nicht einer alleine entscheidet der "Anti-Domainer" eingestellt ist.

Hier der Link zum UDRP: WIPO Domain Name Decision: D2016-1990

Abschließender Satz:

7. Decision

For the foregoing reasons, the Complaint is denied and the Panel finds that the Complainant has been guilty of Reverse Domain Name Hijacking.
 
Das Panel war nur mit einer Person besetzt, ich wähle normalerweise 3 um sicher zu stellen dass nicht einer alleine entscheidet der "Anti-Domainer" eingestellt ist.[/url]

Ich wähle im Normalfall auch immer drei Panels. Das kostet zwar etwas mehr, nur denke ich, dass dann die Chance doch größer ist, dass es zu einer fairen Entscheidung kommt. Außerdem sollte man auch, wenn der der Beklagte ist, Deutsch wählen, auch wenn der Kläger auf Englisch oder französisch eingereicht hat. Das steht einem nämlich zu und macht die Sache dann doch etwas einfacher. Außerdem ist dann die Wahrscheinlichkeit größer, dass man einen Schweizer, Deutschen oder Österreicher als Panelist hat und diese entscheiden dann zumeist nach deren Recht. Wenn man einen US-Panel hat, dann durch das unterschiedliche Rechtssystem schon was anderes rauskommen. Außerdem muss man dann auch nicht die ganzen Anlage auf Englisch übersetzen lassen z.B. deutsche Gerichts-Entscheidungen oder Internet-Artikel.

Nur mal so als kleiner Tipp, weil das viele nicht wissen...

Auch kann man, wenn man WIPO verloren hat, bei zuständigen Landgericht eine negative Feststellungsklage einreichen. Das schreckt einen Kläger der bei der WIPO gewonnen hat, möglicherweise doch ab, da er hier doch ggf. erhebliche Kosten für seinen eigenen Anwalt vorstrecken muss. Nur wenn diese Entscheidung rechtskräftig gegen einen entschieden wurde, muss man dann die Domain hergeben. Bis dahin ist sie nur von der Registry gesperrt.
 
Im Deutschen sind das dann Beisitzende oder Schöffen, IMHO.
 
Im Deutschen sind das dann Beisitzende oder Schöffen, IMHO.

Nein. Beisitzende und Schöffen sind Nichtjuristen, d.h. juristische Laien. Die Panelists dagegen sind Juristen.
Anderenfalls würden die Verfahren wohl auch regelmäßig in völligem Chaos enden.
 
Nein. Beisitzende und Schöffen sind Nichtjuristen, d.h. juristische Laien. Die Panelists dagegen sind Juristen.
Anderenfalls würden die Verfahren wohl auch regelmäßig in völligem Chaos enden.

Laut Wikipedia sind Schöffen ehrenamtliche Richter.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schöffe_(ehrenamtlicher_Richter)
Aber es stimmt, bissel Ahnung sollten sie schon haben. Die Panelists treffen schließlich eine Entscheidung welche von den Registraren ausgeführt werden muß.
Mit dem Icann Vertrag unterwerfen wir uns dem ja, leider....
 
Laut Wikipedia sind Schöffen ehrenamtliche Richter.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schöffe_(ehrenamtlicher_Richter)
Aber es stimmt, bissel Ahnung sollten sie schon haben. Die Panelists treffen schließlich eine Entscheidung welche von den Registraren ausgeführt werden muß.
Mit dem Icann Vertrag unterwerfen wir uns dem ja, leider....

Richtig, ehrenamtliche Richter sind eben Richter per Ehrenamt. Dieses Ehrenamt kann eine Putzfrau, ein Müllmann oder ein Gehirnchirurg übernehmen, nicht aber ein Jurist.
Die Beteiligung von Nichtjuristen war ja gerade der Grundgedanke hinter dem Schöffengericht. Im Gegensatz zu Straf- und Verwaltungsprozessen (wo Schöffen eingesetzt wurden/werden) ist ein Laie aber m.E. kaum in der Lage die Materie zu überblicken, die ein Panellist kennen muss um eine Entscheidung in entsprechend komplexen Sachverhalten zu fällen.
 
Richtig, ehrenamtliche Richter sind eben Richter per Ehrenamt. Dieses Ehrenamt kann eine Putzfrau, ein Müllmann oder ein Gehirnchirurg übernehmen, nicht aber ein Jurist.
Die Beteiligung von Nichtjuristen war ja gerade der Grundgedanke hinter dem Schöffengericht. Im Gegensatz zu Straf- und Verwaltungsprozessen (wo Schöffen eingesetzt wurden/werden) ist ein Laie aber m.E. kaum in der Lage die Materie zu überblicken, die ein Panellist kennen muss um eine Entscheidung in entsprechend komplexen Sachverhalten zu fällen.

Wer kommt hier auf die Idee dass ein Panelist ein Schöffe ist ? Auch bei einem Schöffengericht gibt es einen Richter und dieser hat so viel ich weiß (zumindest in den USA) noch immer das letzte Wort und kann die Entscheidung der Schöffen auch noch umdrehen.

Mir ist nur bekannt, dass die Panellisten bei WIPO alles zumindest Juristen sind, da sie selbst auch Entscheidungen treffen können. Ob ein Pannelist auch ein Anwalt sein muss, ist mir nicht bekannt, ist aber durchaus möglich.
 
Wer kommt hier auf die Idee dass ein Panelist ein Schöffe ist ? Auch bei einem Schöffengericht gibt es einen Richter und dieser hat so viel ich weiß (zumindest in den USA) noch immer das letzte Wort und kann die Entscheidung der Schöffen auch noch umdrehen.

Mir ist nur bekannt, dass die Panellisten bei WIPO alles zumindest Juristen sind, da sie selbst auch Entscheidungen treffen können. Ob ein Pannelist auch ein Anwalt sein muss, ist mir nicht bekannt, ist aber durchaus möglich.

Schöffen haben mehrere Bedeutungen soviel ich weiss, für mich waren das die naheliegensten Übersetzungen: Beisitzende oder Schöffen.
Was ist den die Exakte Übersetzung von Panelist in dem Fall?
 
Wer kommt hier auf die Idee dass ein Panelist ein Schöffe ist ? Auch bei einem Schöffengericht gibt es einen Richter und dieser hat so viel ich weiß (zumindest in den USA) noch immer das letzte Wort und kann die Entscheidung der Schöffen auch noch umdrehen.

siehe Threadverlauf

Mir ist nur bekannt, dass die Panellisten bei WIPO alles zumindest Juristen sind, da sie selbst auch Entscheidungen treffen können. Ob ein Pannelist auch ein Anwalt sein muss, ist mir nicht bekannt, ist aber durchaus möglich.

Es sind fast alles Rechtsanwälte, i.d.R. mit einem entsprechenden Fachgebiet im Bereich Medien/Internet, was ja auch durchaus Sinn macht.

WIPO Domain Name Panelists
 
Es sind fast alles Rechtsanwälte, i.d.R. mit einem entsprechenden Fachgebiet im Bereich Medien/Internet, was ja auch durchaus Sinn macht.

Ich dachte es seinen bei den WIPO Panels tatsächlich immer Rechtsanwälte. In meinem Fall damals war es jedenfalls so. Ich finde aber auch das es irgendwo etwas "Geschmäckle" hat, weil Rechtsanwälte unter sich ja durchaus gut vernetzt sind. Aber gut wie soll man es auch anders Regeln. :dontknow:
 
Ich dachte es seinen bei den WIPO Panels tatsächlich immer Rechtsanwälte. In meinem Fall damals war es jedenfalls so. Ich finde aber auch das es irgendwo etwas "Geschmäckle" hat, weil Rechtsanwälte unter sich ja durchaus gut vernetzt sind. Aber gut wie soll man es auch anders Regeln. :dontknow:

Naja, schätze zu 98% sind es auch Rechtsanwälte, es sind aber auch andere juristische Berufe vertreten. Panelists können z.B. auch Juraprofessoren sein, die Qualifikation ist ja dann auch gegeben.
 
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