heikofilou
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- Registriert
- 22. Mai 2001
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- 160
Hallo,
meine Frage hat nur teilweise mit Onlinerecht, vielmehr mit allgemeinen (Handels)Recht zu tun.
Also:
Wenn jemand in einer Auktion oder einer Börse etwas ersteigert, hat er denn ein Rücktrittsrecht laut Fernabsatzgesetz oder so ?
In meinem konkreten Fall hat jemand über die Strato-Börse eine Domain von mir ersteigert. Es haben viele Bieter mitgesteigert, aber er erhielt den Zuschlag. Jetzt geht es an´s Bezahlen und plötzlich beruft sich der Bieter auf ein Widerrufsrecht und will den Vertrag nicht erfüllen.
Bei der Strato-Boerse hat man mir gesagt, dass ein Rücktritt von diesem Vertrag NICHT möglich ist. Kennt sich jemand mit der Rechtslage in solchen Geschäftsbereichen aus ? Habe im HGB irgendwie nichts passendes gefunden :-(
Ich hoffe, jemand kann mir helfen.
Viele Grüße
Oliver
meine Frage hat nur teilweise mit Onlinerecht, vielmehr mit allgemeinen (Handels)Recht zu tun.
Also:
Wenn jemand in einer Auktion oder einer Börse etwas ersteigert, hat er denn ein Rücktrittsrecht laut Fernabsatzgesetz oder so ?
In meinem konkreten Fall hat jemand über die Strato-Börse eine Domain von mir ersteigert. Es haben viele Bieter mitgesteigert, aber er erhielt den Zuschlag. Jetzt geht es an´s Bezahlen und plötzlich beruft sich der Bieter auf ein Widerrufsrecht und will den Vertrag nicht erfüllen.
Bei der Strato-Boerse hat man mir gesagt, dass ein Rücktritt von diesem Vertrag NICHT möglich ist. Kennt sich jemand mit der Rechtslage in solchen Geschäftsbereichen aus ? Habe im HGB irgendwie nichts passendes gefunden :-(
Ich hoffe, jemand kann mir helfen.
Viele Grüße
Oliver