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Rufschädigende Forenbeiträge

akropolis

New member
Registriert
06. März 2012
Beiträge
2.231
Reaktionspunkte
0
Hallo
Ich bin admin (nicht inhaber) von einem Forum, in welchem es um Autos geht. Nun hat sich vor einiger Zeit ein User angemeldet, und einen Thread über eine Firma eröffnet, bei welcher er sein Auto hat verschönern lassen.
Da er mit der Arbeit nicht zufrieden war, hat er Forenmitglieder gefragt, wie sie die Arbeit beurteilen. Er hat Bilder davon gepostet und die Firma namentlich genannt.
Darüber wurde dann diskutiert, alle sagten dass die Arbeit Pfusch ist, und ihm zum Rechtsstreit geraten.
So weit so gut. Nun hat mich der Inhaber der Firma kontaktiert, und mit Hinweis auf das laufende Verfahren gebeten, seinen Namen und den Firmennamen zu entfernen, da der Thread rufschädigend für sich privat und seine Firma sei.
Ich antwortete ihm, dass ich das mit dem Besitzer besprechen müsse, und dass wir normalerweise keine Beiträge zensieren würden.
Darauf hat er nochmals auf das laufende Verfahren verwiesen und mir eine Frist zur Entfernung gesetzt. (Der Text hat sein Anwalt verfasst, er hat nur die Mail geschickt).

Mittlerweile habe ich den Thread entfernt, einfach weil ich keine Zeit für Theater habe, aber was haltet ihr davon?
Kritiken und Meinungen sind im Internet zum Glück erlaubt, und wenn die Arbeit schlecht war, finde ich dass man seine Erfahrung auch anderen mitteilen können soll.

Wie hättet ihr reagiert? Wäre der Foreninhaber gesetzlich auf der sicheren Seite, wenn der Thread wieder sichtbar gemacht werden würde?
 
Zumindest im Medizinbereich hat gerade der BGH höchstrichterlich Jameda bestätigt, dass auch negative Bewertung unter Namens- und Adressnennung des Arztes erlaubt sind. Ich denke, dass das Urteil auch auf andere Branchen übertragbar ist und auch allgemein für Forenbeiträge gilt.
Link

LG
Thomas
 
Zumindest im Medizinbereich hat gerade der BGH höchstrichterlich Jameda bestätigt, dass auch negative Bewertung unter Namens- und Adressnennung des Arztes erlaubt sind. Ich denke, dass das Urteil auch auf andere Branchen übertragbar ist und auch allgemein für Forenbeiträge gilt.
Link

LG
Thomas

Name und Adresse des Urhebers ist ja schon fast ein KO Kriterium in einem Autothread.
Ist sicherlich übertragbar würde ich sagen aber nicht anwendbar.
 
Hier einmal meine Überlegungen zum Thema:

Ich denke, dass diese BGH-Entscheidung wie so oft eine Interessenabwägung im Einzelfall darstellen dürfte (auch wenn ich gestehen muss, dass ich sie mir noch nicht durchgelesen habe).

Über Ja**da steht zum Beispiel geschrieben:
"Geprüfte Qualität
ja**da hat uns bei Nutzerfreundlichkeit, Manipulationsschutz sowie der Aktualität und Vollständigkeit der Daten rundum überzeugt."
Michael B**s, Lead Auditor T*V Saarland"

Also wenn das Forumsmitglied einfach nur Meinungungen von anderen Mitgliedern hätte haben wollen, ob das Gewerk an seinem Auto Pfusch ist, dann hätte er diese auch ohne Nennung von Name und Adresse erhalten können.

Bei einer Nennung des Namens und der Adresse könnte eine Form von Vorsatz dahinter stehen, den Ruf der Firma zu beeinflussen.

Ich meine auch, dass es darauf ankommen könnte, ob sich bei diesem Forumsbeitrag um einen öffentlichen, do-follow-Beitrag oder um einen Beitrag im geschützten, internen Bereich handelt.

Andererseits überlege ich auch grade, wie die Abgrenzung zu solchen TV-Formate wäre, wo ein Kamera-Team einen Kunden z.B. gegen eine Versicherung oder einen Telekommunikations-Konzern unterstützt und diese Aktion gesendet wird.

Dort werden größere Unternehmen in aller Öffentlichkeit genannt, kleinere meine ich eher nicht.

Ich würde dazu neigen, den Thread zu belassen, aber zu anonymisieren. Mehr wollte der RA auch nicht oder?

Just my two cents - keine Rechtsberatung oder so...

Viele Grüße
Dennis
 
Danke für eure Antworten. Das Thema ist momentan vom Tisch, aber mich interessiert die Rechtslage im Allgemeinen.

Ich habe noch diesen Bericht gefunden, welcher (jedenfalls nach deutschem Recht) etwas hilft.
 
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