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sawatzki.com

funnynick

New member
Registriert
11. Apr. 2006
Beiträge
1
Hallo zusammen,
ich mach das hier zum ersten Mal und freue mich daher über jede Rückmeldung!

Vorweg: ich bin nicht verwandt mit der Schauspielerin Andrea Sawatzki, habe nur zufällig den gleichen Nachnamen :D und hätte gerne diese Mailadresse. Da sie schon länger unbenutzt ist, hab ich den Domaineigentümer kontaktiert (BOV-Aktiengesellschaft), der will jetzt von mir ein Kaufangebot hören. Da ich da überhaupt keine Ahnung habe, wieviel ich bei so etwas bieten soll frage ich Euch um Rat, herzlichen dank im voraus!

Google Treffer:
328.000 für sawatzki

Overture Treffer:
Suchen erfolgt im Februar 2006
2580 andrea sawatzki
2568 andrea sawatzki playboy
384 sawatzki
 
Hallo funnynick

Willkommen im Forum!

An Deiner Stelle würde ich erstmal ein moderates Angebot (z.B. nieder dreistellig) abgeben und auf deren Reaktion warten. Dem betreffenden Unternehmen müsste eigentlich klar sein, dass sie Dir die Domain evt. sogar überlassen müssten, _wenn_ sie kein besseres Recht (z.B. Namensrecht oder Marke) an der Domain nachweisen können, als Du es (durch Deinen Nachnamen begründet) hast. Lass Dich in diesem Fall durch einen erfahrenen Anwalt beraten.
Ein einvernehmlicher Kauf zu einem moderaten Preis dient aber sicher beiden Seiten.
Das ist keine Rechtsberatung, nur die freundliche Meinung eines Laien ...

Grüsse

bambam
 
Hallo sawatski,

Vor-, Nick- und Nachnamen werden als "Vanity-Domains" bezeichnet bzw. ihr Wert wird eher von der intrinsischen Motivation einer Person her gepraegt statt sich nach Marktfaktoren (z.B. kommerztraechtige Domains) zu richten. Insbesondere bei Nachnamen kann die Preisvorstellung also bei manchen Leuten ad absurdum bzw. bis zu "un(ver)kaeuflich" fuehren. Dem Naechsten wiederum ist sein/ihr Nachname als Domain voellig egal. Meines Erachtens nach ist jedoch die com Fassung bei Nachnamen die Kostbarste, da Nachnamen heute fast alle keine Landesgrenzen mehr kennen. In DE spielt sich noch Namensrecht ein. Wer sich also einen fremden Nachnamen registriert, koennte sich schnell auf rechtlich duennes Eis begeben. Ehe man sich jedoch ueber sowas pruegelt, sollte man meiner Meinung nach einfach das Wasser mit einem Tausi antesten und das Teil dann vielleicht einfach durchziehen statt zum RA zu rennen. Falls der Verkaeufer nicht der Namentraeger ist und unverschaemt wird, ab zum Anwalt meine ich. Steht die com etwa in USA oder gar Korea, kannste den Anwalt vergessen und es bleibt nur Deinen Verhandlungskuensten ueberlassen, wie preiswert du die Domain womoewglich angelst. Schauen wir uns das Ding mal an:

Domain Name: SAWATSKI.COM
Registrar: INTERCOSMOS MEDIA GROUP, INC. D/B/A DIRECTNIC.COM
Whois Server: whois.directnic.com
Referral URL: http://www.directnic.com
Name Server: NS0.DIRECTNIC.COM
Name Server: NS1.DIRECTNIC.COM
Status: ACTIVE
Updated Date: 07-apr-2006
Creation Date: 07-apr-2006
Expiration Date: 07-apr-2007

Was ist an dem Whois merkwuerdig? ;)
Uebrigens sind net/org/biz/info/name usw. noch frei

Gruesse

John
Fassaden.com
 
Hi John :)

Der Inhaberstandort Essen macht die Domain jedenfalls zugänglich für die ordentliche deutsche Gerichtsbarkeit ;)
was allerdings auch seeeehr schnell zu ändern ist.

Grüsse

bambam
 
Anscheinend hast Du Rechte an der Domain, der Inhaber nicht. Da Ihr beide dem deutschen Recht unterliegt würde ich mal schnell einen Anwalt bemühen und Ihm anrufen lassen, wenn er die Kosten nicht sparen möchte dann Feuer gleich Richtig los und er trägt die Kosten. Muss auf alle Fälle schnell gehen! Nur Fachanwalt nehmen z.B www.advo24.de Herr Strewe
 
jungfer schrieb:
Anscheinend hast Du Rechte an der Domain, der Inhaber nicht. Da Ihr beide dem deutschen Recht unterliegt würde ich mal schnell einen Anwalt bemühen und Ihm anrufen lassen, wenn er die Kosten nicht sparen möchte dann Feuer gleich Richtig los und er trägt die Kosten. Muss auf alle Fälle schnell gehen! Nur Fachanwalt nehmen z.B www.advo24.de Herr Strewe

Die Gefahr ist halt, dass vielleicht doch jemand in der Firma Rechte haben koennte. Bei einer .de gebe ich Dir voellig recht, da ist die Situation klar, aber gibt es tastaechlich eine feste Rechtsmeinung, dass das auch auf den Registrant bei den gTLDs zutrifft?

martin
(dessen .com leider in korea parkt)
 
Was soll es denn in diesem Fall für ein Unterschied geben bei der Endung? Mit Verlaub, das einzigste ist man kann keinen Disputeintrag machen ansonsten ist die Lage gleich. Es zählt hier deutsches Recht und nicht die Endung.
 
jungfer schrieb:
Was soll es denn in diesem Fall für ein Unterschied geben bei der Endung? Mit Verlaub, das einzigste ist man kann keinen Disputeintrag machen ansonsten ist die Lage gleich. Es zählt hier deutsches Recht und nicht die Endung.

Ich will Dir ja gar nicht widersprechen, habe es gezielt als Frage formuliert. Ich weiss dass Du deutlich erfahrener bist.

Dass Deutsches Recht wahrscheinlich auch dann gilt, wenn ein Webmaster auf irgendeiner Pazifikinsel von einer Stechmücke gestochen wurde nachdem sie einen Deutschen gestochen hat ist klar. :(

Aber, wo ich ein wenig zögerte war folgender Punkt:
Was ist, wenn die TLD die Möglichkeit von "anonymen" Registrierungen ermöglicht? - Also z.B. Registrar registriert Domain im Kundenauftrag. Bzgl. .de existiert eine klare Rechtssprechung, was die .com angeht ist es so eine Frage.

Worum es mir geht: einen Anwalt einzuschalten, selbst nur in einer Vermittlerfunktion mag sicherlich klug sein. Ihn mit vollen Mitteln gleich losschiessen zu lassen birgt aber immer ein Risiko. Erstens wird dieser eventuell zu viel des Guten tun (der Gegner zahlts ja) und zweiten erhoeht ein solches Verhalten das Risiko, dass sich die Gegenpartei wehrt.
 
Wenn er es tut nachdem der Streitfall Ihm bekannt ist macht er sich nicht frei von diesem Problem, da gibt es einige Möglichkeiten die je nach Witzigkeit und Kreativität eines Anwaltes genutzt werden.
Rechtlich darf er das natürlich nicht und man könnte diese Gefahr mit einer Einstweiligen Verfügung minimieren. Das aber nur ein krasses Beispiel was Angst macht aber es gibt weit geringer aufwendige Möglichkeiten.
Im Notfall macht er sich trotzdem unter Umständen in irgendeiner Form Ersatzpflichtig.
In der Regel sieht ein Anwalt das aber anders, die sind da nicht so auf Piraten eingestellt und meinen immer ein Brief mit Briefkopf reicht aus ;-)
 

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