Rosinenpicker
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- Registriert
- 07. Nov. 2001
- Beiträge
- 162
Hallo liebe Boardgemeinde !
Ich möchte fragen, welche Schutzmöglichkeiten für gewerblich betriebene (Gewerbeschein) Domains bestehen, wenn diese Domain weder Marke noch Firmenname noch Produktname darstellt, ein anderer jedoch den selben Domainnamen nur mit Bindestrich besitzt und dieser Andere bei Domain-Verkaufsverhandlungen gegenüber einem Dritten auf den großen Wert seiner Domain verweist, wegen der Namensähnlichkeit mit meiner gewerblich betriebenen Domain (bzw. natürlich der Seiten dahinter) ?? Bestehen für mich bei dieser Argumentation des Verkäufers dann grundsätzlich Möglichkeiten gegen den Verkäufer der Domain vorzugehen ? Er versucht ja offensichtlich die Bekanntheit / Etabliertheit meines Domainnamens auszunutzen.
Natürlich ist mir bekannt, dass ich auch Rechte erwerbe, wenn mein gewerblich genutzer Domainname eine große Bekanntheit besitzt und allgemein darunter mein Angebot verstanden wird, aber dies nachzuweisen ist ja schon schwieriger (ist eine Bekanntheit bei 30 000 Besuchern/ bei 100 000 Besuchern/ oder bei 200 000 Besuchern / Monat gegeben ?....).
Wenn aber der Verkäufer der BindestrichDomain wie oben gesagt als Verkaufsargument die Ähnlichkeit mit meiner Domain hervorhebt ist dies doch schon "böswillig" genug um dagegen vorzugehen, oder ?
Diese Situation ist recht neu für mich....
Danke für Eure Antworten.
Gruß
Rosinenpicker
Ich möchte fragen, welche Schutzmöglichkeiten für gewerblich betriebene (Gewerbeschein) Domains bestehen, wenn diese Domain weder Marke noch Firmenname noch Produktname darstellt, ein anderer jedoch den selben Domainnamen nur mit Bindestrich besitzt und dieser Andere bei Domain-Verkaufsverhandlungen gegenüber einem Dritten auf den großen Wert seiner Domain verweist, wegen der Namensähnlichkeit mit meiner gewerblich betriebenen Domain (bzw. natürlich der Seiten dahinter) ?? Bestehen für mich bei dieser Argumentation des Verkäufers dann grundsätzlich Möglichkeiten gegen den Verkäufer der Domain vorzugehen ? Er versucht ja offensichtlich die Bekanntheit / Etabliertheit meines Domainnamens auszunutzen.
Natürlich ist mir bekannt, dass ich auch Rechte erwerbe, wenn mein gewerblich genutzer Domainname eine große Bekanntheit besitzt und allgemein darunter mein Angebot verstanden wird, aber dies nachzuweisen ist ja schon schwieriger (ist eine Bekanntheit bei 30 000 Besuchern/ bei 100 000 Besuchern/ oder bei 200 000 Besuchern / Monat gegeben ?....).
Wenn aber der Verkäufer der BindestrichDomain wie oben gesagt als Verkaufsargument die Ähnlichkeit mit meiner Domain hervorhebt ist dies doch schon "böswillig" genug um dagegen vorzugehen, oder ?
Diese Situation ist recht neu für mich....

Danke für Eure Antworten.
Gruß
Rosinenpicker