Heinrich24
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Heute habe ich mir mal den Sedo Ratgeber für Domain-Verkäufer zur Hand genommen und bin gleich auf der ersten Seite auf eine Frage gestoßen, die ich bisher immer anders einschätzte.
So schreibt Sedo über gute Domainnamen: Am interssantesten sind natürlich beschreibende Namen, die Teil von Firmennamen sind. Ist es nicht so, dass Firmennamen auch einen Namensschutz genießen wie die Namen von natürlichen Personen?
Ein Beispiel: Eine Firma heißt Networking Solutions AG. Wäre es dieser Firma nicht möglich, die Domain networking.de zu beanspruchen, da diese Teil des Fimennames ist? Würde ein Gericht nicht auch zugunsten der Firma entscheiden, insbesondere dann, wenn die auf der Domain eine Seite ohne Content liegt.
Ein anderes Problem: Wie sieht es bei eingetragenen Marken aus, bei den die Domain einen Teil der eingetragenen Wortmarke ausmacht?
Beispiel: >Kingstown Networking> ist die Marke. Hätte die Firma dann Anspruch auf networking.de?
Vielen Dank für alle Beiträge, auch von Seiten der „Fachleute“ im Forum.
Grüße
Heinrich
So schreibt Sedo über gute Domainnamen: Am interssantesten sind natürlich beschreibende Namen, die Teil von Firmennamen sind. Ist es nicht so, dass Firmennamen auch einen Namensschutz genießen wie die Namen von natürlichen Personen?
Ein Beispiel: Eine Firma heißt Networking Solutions AG. Wäre es dieser Firma nicht möglich, die Domain networking.de zu beanspruchen, da diese Teil des Fimennames ist? Würde ein Gericht nicht auch zugunsten der Firma entscheiden, insbesondere dann, wenn die auf der Domain eine Seite ohne Content liegt.
Ein anderes Problem: Wie sieht es bei eingetragenen Marken aus, bei den die Domain einen Teil der eingetragenen Wortmarke ausmacht?
Beispiel: >Kingstown Networking> ist die Marke. Hätte die Firma dann Anspruch auf networking.de?
Vielen Dank für alle Beiträge, auch von Seiten der „Fachleute“ im Forum.
Grüße
Heinrich