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Sehenswürdigkeiten sowie Namen offizieller Gebäude

H-G

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10. Okt. 2010
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Moin Moin,

weiß jemand wie es bzgl. dem Recht aussieht wenn es um Sehenswürdigkeiten oder offizelle Gebäude (z.B. www.bundeskanzleramt.tld ) aussieht?

Gruß,
Henry
 
geographische Begriffe

Hallo,

ich bin vor kurzem auf eine ähnliche Frage gestoßen.
Wie verhält es sich mit den Namensrechten an geographischen Begriffen wie zum Beispiel Erzgebirge.TLD oder Starnberger-See.TLD?

Sind solche Namen geschützt bzw. welches Namensrecht findet hier Anwendung?

Ratlos,
Sebastian
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich bin vor kurzem auf eine ähnliche Frage gestoßen.
Wie verhält es sich mit den Namensrechten an geographischen Begriffen wie zum Beispiel Erzgebirge.TLD oder Starnberger-See.TLD?

Sind solche Namen geschützt bzw. welches Namensrecht findet hier Anwendung?

Ratlos,
Sebastian

Am besten Du fragst die DENIC ob das auch eine offenkundige Rechtsverletzung ist...

Die haben sich ja scheinbar seit dem regierung-oberfranken.de Urteil auf solche Rechtsverletzungen spezialisiert und kennen sich wohl nach eigenen Einschätzungen hervorragend mit dieser Thematik aus.

Harry
 
[h=2]"Namen"
"offizieller "[/h]
... also ich würde die Registrierung fremder Namen an denen Du keinerlei Rechte hast nicht empfehlen.
Wenn es sich auch noch um einen offiziellen Namen handelt, erst recht nicht.
Schon gar nicht, wenn es dazu auch noch ein "Amt" ist.

Es gibt allerdings Domainer, die der Ansicht sind, dass das schon gehen müsste, wenn die TLD irgendwie nicht zum Begriff passt. Aber das sind entweder gute Bekannte vor Gericht - oder mehr oder minder erfolgreich darum bemüht, gänzlich unerkannt zu bleiben.
 
Es geht in erster Linie um Sehenswürdigkeiten, z.B. "Brandenburger-Tor.de"

Gruß,
Henry
 
Hallo,

ich bin vor kurzem auf eine ähnliche Frage gestoßen.
Wie verhält es sich mit den Namensrechten an geographischen Begriffen wie zum Beispiel Erzgebirge.TLD oder Starnberger-See.TLD?

Sind solche Namen geschützt bzw. welches Namensrecht findet hier Anwendung?

Ratlos,
Sebastian

Geographische Begriffe sind in der Regel nicht geschützt.

Net & Law > Urteile – Internetagentur [di], Mannheim: aktuelles News und Infos zum Online-Recht

und noch hier auch noch:
rheingau.de - Zweckverband gibt vor OLG auf Vor Gericht 123recht.net

Grüsse

123meins
 
Moin Moin,

weiß jemand wie es bzgl. dem Recht aussieht wenn es um Sehenswürdigkeiten oder offizelle Gebäude (z.B. www.bundeskanzleramt.tld ) aussieht?

Gruß,
Henry

Hier kommt es auf den Einzelfall an, d.h, man muss genau prüfen. Bundeskanzleramt ist ein "Amt" und kein Gebäude. Ein Reichstag hingegen wurde schon lange nicht mehr abgehalten. Knifflig ist die Situation auf jeden Fall:

LG München I – haben Gebäude ein Namensrecht?

Grüsse

123meins
 

Die hier genannten Beispiele sind ncht ganz konkret denn in beiden Fällen entspricht die domain nicht exakt dem Namen der Gemeinde bzw. des Verbandes. Der name ist lediglich ähnlich oder enthalten.

Bei mir in der gegend gibt es einen konkreteren Fall. Der Begriff "Land Hadeln" entspricht einer Region im Landkreis Cuxhaven und war früher einmal ein eigener Landkreis. Lange Jahre gilt dieser Begriff als gängiger Heimat-Begriff für die Bevölkerung.

Nun haben zwei Gemeinden innerhalb dieses Gebietes fusioniert und die neue Gemeinde "Land Hadeln" gegründet. Die Domains mit und ohne Bindestrich unter .de sind natürlich vergeben und werden zweifelhaft oder gar nicht genutzt. Hier wäre es interessant die Rechtslage zu kennen, denn in diesem Fall entspricht die Domain exakt dem Namen der Gemeinde und nicht wie im Beispiel nur annähernd (schlaubetal.de für Amt Schlaubetal).
 
Ich bin kein Anwalt, bei den hier angefragten Einzelfällen sollte man einen Anwalt konsultieren wenn man unsicher ist.

Ein Rechtsstreit vor Gericht kostet in der ersten Instanz locker 5.000 Euro. Wenn man sich der Rechtslage selber nicht so sicher ist, dass man eine Domain auch verteidigen würde, dann sollte man die Finger von der Domain lassen.

Ich würde eine Domain übrigens nie registrieren um sie dann einem potentiellen Rechteinhaber anzubieten. So provoziert man geradezu eine Abmahnung oder einen Rechtsstreit.

Grüsse

123meins
 
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