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Serienabmahnung? Weitere Betroffene gesucht!

CvH

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19. Juli 2002
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2
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Hallo,

ich habe eine Abmahnung erhalten und bin auf der Suche, ob es sich hier evtl. um eine Serienabmahnung handelt.
Bitte melden Sie sich bei mir unter [email protected], wenn Sie ebenfalls wie folgt abgemahnt wurden:

Anwalt: Frank Dohrmann, Osterfelderstr. 50, 46236 Bottrop
Kläger: Bernd Gärtner, Krengelstr. 60, 46539 Dinslaken

Außerdem empfehle ich jedem Abgemahnten, sich bei seiner zuständigen IHK (http://www.ihk.de/) zu melden. Die IHKs führen solche Fälle bundesweit zusammen, wodurch Serienabmahnungen schnell erkannt werden können. Im Falle einer Serienabmahnung, ist es relativ sicher, dass man um die Zahlung der Gebühren herum kommt.

Vielen Dank für jede Hilfe. :)
Catharina von Hobe
Ahrensburg bei Hamburg
[email protected]
 
Ich hatte auf meiner Homepage (www.vonhobe.de) Nettopreise angegeben mit dem Hinweis "Preise verstehen sich zzgl. 16% MwSt". Das ist nur im BtoB-Geschäft erlaubt, was von mir zwar gemeint war, aber nicht ausdrücklich geschrieben wurde.
 
Ich hab Dir mal ne Mail geschickt da so detailiert hier leider nicht eingegangen werden darf.
;)
 
Ja.....fast...aber Anrufe oder Einschreiben wegen verbotener Rechtsberatung. Es gibt immerhin Punkte die man nicht überschreiten kann. Ein Anwalt nicht und ich erst Recht nicht. Das kann man allgemein nicht ausreichend beantworten meiner Meinung nach. Aber Herr Strewe weiss sicher genauer wie weit er gehen kann..ich taste mich nicht an die Grenze.
 
Hallo Falke,

??? Gibt es hier thematische/längenmäßige Posting-Verbote ???

Gruß
Falke

Es gibt gesetzliche Auflagen in Deutschland, deren Nichteinhaltung dem Poster bzw. dem Forenbetreiber zum Verhängnis werden können.

- Unerlaubte Rechtsberatung im Einzelfall, altes Nazi-Gesetz, aber wegen Standesklüngel immer noch gültig
- Rufschädigung oder Verleumdung. Frau von Hobe nennt hier klare Namen. Jetzt stell Dir mal vor, diese Namen stimmen nicht. In diesem Fall scheinen sie zu stimmen, aber hat das jemand der Moderatoren kontrolliert?
Gewisse Leute sind da übersensibel. In einem anderen Forum hat jemand kürzlich über einen Abmahner behauptet, er sei ein Massenabmahner. Der Abmahner hatte aber nur drei Abmahnungen verschickt - jetzt die vierte, wegen übler Nachrede.

In Punkto Abmahnunen herrscht Krieg im Netz und die wirklich schwarzen Schaafe, die eine Massenabmahnung planen, die nisten sich vorher in den entsprechenden Foren ein. Wenn dann in öffentlich zugänglichen Foren über so einen Fall diskutiert wird, liest der Feind mit. Passiert z.B. bei Jagin regelmäßig...

Gruß Holger
 
Die Thematik "Unerlaubte Rechtsberatung" ist mir bekannt, dürfte aber in einem Forum dieser Art wahrscheinlich nicht zutreffen. Einén interessantens Kommentar zu diesem Thema gibt es hier:

Mailinglisten und unerlaubte Rechtsberatung
http://www.jurpc.de/aufsatz/20000063.htm



Die Ansicht von PurPC, dass eine unerlaubte Rechtsberatung bei Diskussionsbeiträgen in der Regel nicht vorliegt, wird in folgedendem Kommentar bestätigt:

Unerlaubte Rechtsberatung im Netz?
http://freenet.meome.de/app/fn/includes/art_print.jsp/52436.html


"Immer wieder werden in Newslettern, Mailinglisten und auch in unseren Artikeln und Foren rechtliche oder steuerliche Fragen erörtert. Dabei wird gelegentlich die Frage gestellt, ob es sich hierbei nicht um unerlaubte Rechtsberatung handelt.

Nach den Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes (und entsprechend des Steuerberatungsgesetzes) handelt jemand ordnungswidrig, wenn er fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt, ohne die nach dem Rechtsberatungsgesetz erforderliche Erlaubnis zu besitzen.

Auf den Webseiten der JurPC ist ein Artikel zu diesem Fragenkreis veröffentlicht worden. Hier wird die Meinung vertreten, dass eine unerlaubte Rechtsberatung bei Diskussionsbeiträgen in der Regel zu verneinen ist, weil keine geschäftsmäßige Besorgung im Sinne des Gesetzes vorliegt.

Dieser Meinung kann - wenn überhaupt - lediglich bezüglich der Foren zugestimmt werden. Hinsichtlich Newslettern, Mailinglisten und Artikeln erscheint die Rechtslage nicht so eindeutig. Es könnten hier durchaus die Rechtsangelegenheit anderer Leute "geschäftsmäßig" betreut werden. Denn nach nach dem Rechtsberatungsgesetz ist auch honorarfreie Beratung verboten. "Geschäftsmäßigkeit" wird selbst bei uneigennütziger Hilfe dann angenommen, wenn sie wiederholt angeboten wird.

Das deutsche Rechtsberatungsgesetz ist ein Nazi-Gesetz von 1935. Es sollte verhindern, dass Juristen jüdischen Glaubens, denen in Deutschland generell die Anwaltszulassung entzogen wurde, als Rechtsberater auftraten. Nach dem Krieg wurde zwar der grundsätzliche Ausschluss von Juden aufgehoben, das Rechtsberatungsgesetz blieb aber in Kraft - und sichert seither Anwälten ein weitgehendes Monopol. Selbst Verbrauchersendungen in Rundfunk und Fernsehen geraten in Konflikt. Weil das ZDF 1996 eine Beratung bei Reisemängeln anbot, wurde der Sender wegen unzulässiger Rechtsberatung verurteilt. Dieser Fall ist - neben anderen - beim Bundesgerichtshof anhängig." (Autor: Klaus Bartram)




Ich denke daher, dass die laienhaften und hobbyhaften Ratschläge "unter Kollegen" hier als unerlaubte Rechtsberatung bezeichnet werden kann/sollte.

Eine endgültige höchstrichterliche Entscheidung zu diesem Thema und die Abschaffung eines alten "Nazi-Gesetzes" wäre wohl längst fällig. Das "Rechtsberatungsgesetz" war 1935 auf der Grundlage des Ermächtigungsgesetzes vorrangig zur Entfernung der Juden aus der Rechtsberatung und Anwaltschaft eingeführt worden und dient heute den Rechtsanwälten als Rechtfertigung ihrer Einnahmensicherung.

Gruß
Falke  :(
 
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