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"Spam" für Software als Marke angemeldet

Bei Spam handelt es sich um Dosenfleisch mit Sülze (www.spam.com). Den Herstellern geht jedoch seit einiger Zeit die andere Bedeutung des Begriffes auf die Nerven, da es gleichgesetzt wird wird unerwünschtem Müll, der außerdem auch noch verseucht sein kann. So etwas ist kein gute Werbung. Wenn dann noch eine ganze Software-Industrie damit beschäftigt ist "ANTI-Spam"-Produkte herzustellen und zu bewerben, dann kann man sich vostellen, dass die Hersteller "not amused" sind. Diesen Anti-Spam-Produkten soll jetzt angeblich markenrechtlich der Riegel vorgeschoben werden. Mal schauen, ob es gelingt.

Daniel

PS Kennt eigentlich noch jemand den großartigen Monty Python Spam-Sketch ("We also have SPAM, SPAM, SPAM and SPAM.")?
 
Hört sich nicht so toll an, muss man jetzt um seine Spamschutz bzw. Anti-Spam Domain zittern, oder seht ihr da weniger Gefahr in Deutschland?

Gruß
struunzi
spamschutzsoftware.de
 
würde mich auch interessieren wie es andere hier sehen. wäre dann ja selbst betroffen :(

spamkill.org
 
RA_Klein schrieb:
Kennt eigentlich noch jemand den großartigen Monty Python Spam-Sketch ("We also have SPAM, SPAM, SPAM and SPAM.")?
ja, kenne ich gut.
Da wird in allen Versionen getrockneter Schinken (Spam) serviert, obwohl das der Gast überhaupt nicht will.
Genau aus diesem Sketch her stammt übrigens auch der Begriff Spam für unerwünschte Internet-Werbung, bzw. wurde daraus abgeleitet.

"Eigentlich steht Spam für Spiced Ham, eine Art Dosenfleisch. In einem Sketch der englischen Komikertruppe Monty Python wurde Spam weltberühmt. Dieser spielt in einem Restaurant, in dem alle Gerichte
ausschließlich aus Spam bestehen. Ein Wikingerchor, der laut Spam singt, unterbricht dabei immer wieder das Gespräch zwischen der Kellnerin und dem Gast - genauso eben, wie die unerwünschte Werbeflut die
Mail-Kommunikation stört."

Wer trockenen Humor mag, soll sich den Sketch mal anschauen.

Wegen Domains die sinnmässig den Begriff Spam beeinhalten, scheint es dann juristisch wohl so auszusehen wie bei Botox ...??

Bei allem Markenrecht: diese Fleichfirma weiß wohl (noch) nicht, wie manches in der Gesellschaft funktioniert.
Bei 132 Millionen Googletreffern international hat sich der Begriff unlöschbar in der EDV bzw. Internet weltweit verankert und festgebrannt. Dies kann auch diese Firma
nicht mehr rückgängig machen. An deren Stelle wäre es möglicherweise sinnvoller und effektiver für deren Fleischprodukte einen eigenen neuen Begriff zu kreieren, der nicht negativ belegt ist.
Aber jedem das seine.

Ideal
 
Zuletzt bearbeitet:
spam-c07.jpg


:D
 
die spam geschichte läuft ja nicht erst seit gestern,
werde dies aber gespannt verfolgen müssen.

ric
voipspam.ch
 
Hallo,

aus einer SPAM-Marke für Lebensmittel gegen
Programme, die E-Mail-Werbung unterbinden,
vorzugehen, sollte markenrechtlich wohl kaum
machbar sein. Zudem handelt es sich hier um
eine lediglich beschreibende Angabe hierfür,
diese zu verwenden kann ebenfalls nicht unter-
sagt werden. Die neue Marke gilt ebenfalls
nicht für Werbeschutzprogramme sondern für
Bildschirmschoner, geschützt sind zwar auch
ähnliche Dienstleistungen (und Bildschirmscho-
ner und Antiwerbeprogramme sind jeweils
Software und damit markenrechtlich wohl grds.
ähnlich), jedoch ist es wie oben bereits be-
schrieben nicht unzulässig beschreibende An-
gaben zu verwenden (§ 23 MarkenG).

Ich halte die jüngere Marke im Bereich Software
(Bildschirmschoner) im Übrigen für nicht unter-
scheidungskräftig und täuschend und damit eine
Fehlentscheidung, die Marke damit für angreif-
bar, aber da es sich so oder so nur um eine US-
Marke handelt relativ egal, da Markenrecht nur
territorial gilt.

Gruß
Sebastian
 
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