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sr.de musste gelöscht werden

Arithmos

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Hatten wir das hier schon?

Dem Saarländischen Rundfunk steht gegen den Inhaber des Domainnamens "sr. de" gemäß § 12 BGB ein Anspruch auf Einwilligung in die Löschung zu.
lexetius.com: Entscheidungen: BGH, Urteil vom 6. 11. 2013

Interessant an der Sache ist, dass sich auch die DeNic schon bei der Einführung der kurzen .de-Domains mit dem SR vor Gericht traf. Der wollte nämlich die Vergabe der Domain an einen Dritten gleich von vorneherein verhindern, unterlag damit aber vor dem OLG:
http://www.denic.de/fileadmin/public/documents/court_decisions/sr.de20101026OLGUrteil.pdf

Dieses BHG-Urteil könnte daher u.U. ähnliche Folgen haben, wie das regierung-mittelfranken.de-Urteil.
 
Gab es bei der Vergabe der xx.de damals schon das Trademark-Clearinghouse oder gibt es das erst jetzt im Zuge der nTLD´s?
LG
Thomas
 
Dieses BHG-Urteil könnte daher u.U. ähnliche Folgen haben, wie das regierung-mittelfranken.de-Urteil.

Na da bin ich mal froh, dass ich nur die di.de habe und sonst keine. Die kann mir wohl niemand wegnehmen, da "DI" eine Abkürzung für
sehr viele Begriffe z.B. Diplom-Ingenieur ist und meine Firma "DAY Investments", abgekürzt "DI" heißt.

Harry
 
Da war wohl der Anwalt vom Domaininhaber eine "Pflaume" wenn hier scheinbar nicht einmal vorgetragen wurde, was alles "SR" bedeuten kann ??

Das Berufungsgericht hat keinerlei Feststellungen dazu getroffen, welche inhaltsbeschreibende Bedeutung die Abkürzung "sr" haben könnte.

SR

[35] (3) Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts ist bei der Interessenabwägung gemäß § 12 BGB zudem zu Lasten des Klägers zu berücksichtigen, dass er den angegriffenen Domainnamen nicht selbst nutzen möchte, sondern sich sein Interesse darauf beschränkt, den Domainnamen zu veräußern.

Hätte der Domaininhaber z.B. eine kleine Webseite über die Programmiersprache SR erstellt und die Seite nicht zum Verkauf angeboten, wäre das Urteil
vermutlich anders ausgefallen.

Harry
 
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