Arithmos
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Hatten wir das hier schon?
Interessant an der Sache ist, dass sich auch die DeNic schon bei der Einführung der kurzen .de-Domains mit dem SR vor Gericht traf. Der wollte nämlich die Vergabe der Domain an einen Dritten gleich von vorneherein verhindern, unterlag damit aber vor dem OLG:
http://www.denic.de/fileadmin/public/documents/court_decisions/sr.de20101026OLGUrteil.pdf
Dieses BHG-Urteil könnte daher u.U. ähnliche Folgen haben, wie das regierung-mittelfranken.de-Urteil.
lexetius.com: Entscheidungen: BGH, Urteil vom 6. 11. 2013Dem Saarländischen Rundfunk steht gegen den Inhaber des Domainnamens "sr. de" gemäß § 12 BGB ein Anspruch auf Einwilligung in die Löschung zu.
Interessant an der Sache ist, dass sich auch die DeNic schon bei der Einführung der kurzen .de-Domains mit dem SR vor Gericht traf. Der wollte nämlich die Vergabe der Domain an einen Dritten gleich von vorneherein verhindern, unterlag damit aber vor dem OLG:
http://www.denic.de/fileadmin/public/documents/court_decisions/sr.de20101026OLGUrteil.pdf
Dieses BHG-Urteil könnte daher u.U. ähnliche Folgen haben, wie das regierung-mittelfranken.de-Urteil.