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Stabmixer zu gewinnen!

Sunblind

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Registriert
01. Apr. 2004
Beiträge
5.930
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6
Hallo Leute,

ich wollte mal freundlich auf dieses SERIÖSE Gewinnspiel hinweisen:

Stabmixer - Gewinnspiel - Gewinnen Sie einen Profi-Stabmixer!

Zu gewinnen gibt es am 01.11.2009 einen Profi-Stabmixer im
Wert von EUR 119,99 (UVP). Einfach Stabmixer-Rezept einsenden
und teilnehmen.

Die Daten werden nur für die Gewinnermittlung genutzt, nach
dem Gewinnspiel gelöscht und NICHT an Dritte weitergegeben
oder veräußert.

Ich suche keine Spenden für meine kranke Katze und komme vom Adensee,
man kann also ruhig vertrauen und teilnehmen :)

Vielleicht hat jemand ein Rezeptchen parat ;)
Falls jemand in einem Kochforum angemeldet ist, wäre ich für einen
Link auf unser Gewinnspiel SEHR DANKBAR!

Viele Grüße
René
 
müssen wir das verstehen? normalerweise sind doch wettbewerbe für adressgenerierungen, evtl. noch etwas image.

und du sunny, machst mal auf Sozialamt und verschenkst Mixer ?

und warum rezepte einsenden, wenn du sie nicht gebrauchst ?
verstehe ich alles nicht, aber muss ich wohl auch nicht.

viel erfolg beim mixerwettbewerb :)
ric
 
Nit so viel smoken Ric, vermindert das Denk- und Lesevermögen ;-)
 
Warning: file() [function.file]: URL file-access is disabled in the server configuration in /home/Gewinnspiel/Witz-Datenbank/parse.php on line...
 
Ich hoffe du kennst dich mit dem neuen Datenschutzgesetz aus. Ein Gewinnspiel darf nicht an eine Kopplung einer Leistung geknüpft sein, wie Newsletterempfang usw. Rechtlich ansonsten extrem gefährlich....es gibt aber kleine rechtliche Lücken, wenn die Leute über andere Wege am Gewinnspiel teilnehmen können z.B. über eine postalische Teilnahme, die keine Leistungskopplung beinhaltet.

Wie gesagt, so ist es rechtlich extrem gefährlich. Lasse dich am Besten von einem Anwalt beraten bevor du da Stress bekommst. Gewinnspielbranche ist rechtlich eine sehr "harte Branche"...

Trotzdem eine sonst gute Idee...

LG
Jörg
 
Ich hoffe du kennst dich mit dem neuen Datenschutzgesetz aus. Ein Gewinnspiel darf nicht an eine Kopplung einer Leistung geknüpft sein, wie Newsletterempfang usw. Rechtlich ansonsten extrem gefährlich....es gibt aber kleine rechtliche Lücken, wenn die Leute über andere Wege am Gewinnspiel teilnehmen können z.B. über eine postalische Teilnahme, die keine Leistungskopplung beinhaltet.

Wie gesagt, so ist es rechtlich extrem gefährlich. Lasse dich am Besten von einem Anwalt beraten bevor du da Stress bekommst. Gewinnspielbranche ist rechtlich eine sehr "harte Branche"...

Trotzdem eine sonst gute Idee...

LG
Jörg

Oho, vielen Dank Jörg,
lese mich noch heute Abend ein.

Dank Dir!
 
Hmm.. Jörg, ich habe gerade mal im Google gesucht und finde nur alte Vorschriften usw. Weiterhin finde ich zahlreiche Gewinnspiele, selbst von Premiumseiten wie glamour.de, die gleich aufgebaut sind und keine parallele Zusendung einer Postkarte ermöglichen.
Wo genau hast Du dies denn gelesen?

Danke und Gruß
René
 
... Die Daten werden nur für die Gewinnermittlung genutzt, nach dem Gewinnspiel gelöscht ...
Darüber würde ich noch einmal nachdenken.

Was ist, wenn einer der Teilnehmer "sein" Rezept auf einer anderen Website kopiert und Du später aus diesem Grund belangt wirst? - Dann hast Du nichts in der Hand außer der Behauptung, dass es eine unbekannte Person zu Deinem Wettbewerb eingereicht hat und Dir alle Rechte daran übertragen hat. Wie willst Du das belegen?
 
Wo genau hast Du dies denn gelesen?

Ich meine auch, dass die letzten Wochen in den "Medien" was zu hören war. Geht halt um die Leistung, die erst erbracht werden muss. Und das ist wohl nicht zulässig.

In deinem Fall wäre die Leistung ein Rezept. Man kann also erst an deinem Gewinnspiel teilnehmen, wenn man dir ein billiges Rezept schickt.
Evtl gibt es ja Leute, denen es unmöglich ist, aus welchen Gründen auch immer, dir ein Rezept zu schicken. Und um diese nicht zu benachteiligen gibts halt Menschen, die ganz genau aufpassen, dass sowas nicht passiert. :hmmmm:
 
Man man, wer hat sich nur wieder diesen Schwachsinn ausgedacht!?
Im Grunde ist es auch eine "Leistung", wenn ich z.B. eine Lösung auf eine Postkarte schreibe
und diese zum Briefkasten tragen muss, oder?

Was sollen Gewinnspiele "ohne Leistung"?

Ich könnte mich über solche Gesetze wirklich ununterbrochen aufregen, da meint man es einmal gut und möchte ohne Adressverkauf und Newsletterspam etwas verlosen, und dann muss noch aufpassen keine Abmahnung zu erhalten..

Naja, armes Deutschland, immer wieder!

Grüße
 
stabmixer.de schrieb:
Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen:

* Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Quelle: Stabmixer - Gewinnspiel - Gewinnen Sie einen Profi-Stabmixer!

„Der Rechtsweg ist ausgeschlossen“

Der gelegentlich zu lesende Hinweis „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen“ bedeutet lediglich, dass derjenige, der diese Formulierung verwendet, eine rechtliche Verantwortlichkeit ablehnt, bzw. dass er einen Anspruch nicht anerkennt. Ob dies von einem deklaratorischen Hinweis abhängt, ist jedoch zweifelhaft. In einer Sache unterliegt der Zugang zu Gerichten jedenfalls nicht der Disposition der Beteiligten.

Gelegentlich ist dieser Hinweis auch Teil unseriöser Geschäftspraktiken, mit denen Unternehmen versuchen, Verbraucher von der Durchsetzung ihrer Interessen auf dem Rechtsweg abzuhalten.

Abschließend kann man aber sagen, dass der Rechtsweg nicht einseitig ausgeschlossen werden kann, daher sind sämtliche Formulierungen dieser Art als nichtig zu betrachten.

Quelle: Rechtsweg – Wikipedia
 
Zuletzt bearbeitet:
Schön, dass Du weißt wie "Copy & Paste" funktioniert.
Ich bitte Dich hiermit, den Quote zu löschen, jeder kann auf die Seite klicken und sich die Bedingungen dort ansehen. Das muss nicht sein!

Wenn Du denkst, es sei etwas unseriös an diesem Gewinnspiel, ist das Dein Problem.

MFG und Danke
 
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