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Stadtname.info - BGH spricht diese Städten zu!

Domaingott

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29. Okt. 2004
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1.328
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4
Auch wenn Städte und Gemeinden bereits Inhaber der .de-Webadresse sind,
haben sie einen Anspruch auf die namensidentische Top-Level-Domain „.-info“.
Dies hat jüngst der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Az. I
ZR 201/03). Schließlich gehe der durchschnittliche Internetbenutzer davon
aus, dass es sich bei dieser Kennung um ein Angebot der jeweiligen Stadt
handle. Die anderenfalls eintretende Verwirrung werde laut BGH auch nicht
durch das Anbringen eines entsprechenden Hinweises auf der Startseite
ausgeräumt. Anders liege die Sachlage allerdings beim Recht der
Gleichnamigen, wenn zwei Namensträger um die identische Domain streiten.
Schließlich benutze der Inhaber in diesem Fall die Domain befugtermaßen, so
dass für den Interessenausgleich ein Hinweis auf der Startseite auf den
anderen Namensträger mit einem Link zu dessen Homepage die
Zuordnungsverwirrung ausräumen kann. Soweit der Domaininhaber aber überhaupt
keine Namensrechte für sich selbst in Anspruch nehmen kann, bedarf es keiner
Interessenabwägung.

Quelle: BGH unter http://www.iww.de/quellenmaterial/abruf.php3?063414
 
Das eigentlich Wichtige folgt gegen Ende der Begründung.

Es "(...) ist nicht auszuschließen, dass allgemeine, nicht länderspezifische Top-Level-Domains einer Zuordnung zu bestimmten Namensträgern entgegenwirken, wenn diese nicht den typischen Nutzern derartiger Top-Level-Domains zuzurechnen sind. Nicht von vornherein auszuschließen könnte dies etwa bei Top-Level-Domains wie "biz" (für business) oder "pro" (für professions) sein (ablehnend für "com" bei einer Gebietskörperschaft: OLG Karlsruhe MMR 1999, 604, 605; a.A. Reinhart, WRP 2002, 628, 634).

Zu derartigen Domains rechnet die Top-Level-Domain "info" jedoch nicht. Sie ist weder branchen- noch länderbezogen und grenzt auch anhand anderer Kriterien den Kreis der Namensträger nicht ein. (...)"

Wenn das kein Grund zur Freude ist :)

Schöne Grüsse

bambam

deutschland.pro
 
Das finde ich im Grunde auch Richtig. Jedoch gehört die .biz nicht der Stadt sowie man als Bürger z.B. vielleicht nicht Chemnitz.info haben darf aber Chemnitzer.info und das reicht ja auch.
 
Das heisst doch im Grunde, dass Gebietskörperschaften (Städte, Landkreise, Bezirke, Bundesländer, Bund) bei stadtname.biz oder ländername.pro nicht mehr automatisch das Recht auf die entspr. Domain zugesprochen bekommen, weil .biz eine restricted gTLD ist (geschäftliche Nutzung) und .pro ausschliesslich branchenbezogen (professionals) verstanden wird und daher keine Zuordnungsverwirrung beim durchschnittl. Internetuser entstehen bzw. angenommen werden kann. Oder liege ich da falsch mit meiner Einschätzung?

Schöne Grüsse

bambam
regensburger.org
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich hatte vor 2 Jahren schon mit einer ostdeutschen Stadt und der biz Stress und ich fand es unverschämt das Sie auch noch die biz wollten und hab das mehr als deutlich mitgeteilt. Haben es dann auch schnell sein lassen...
 
Auch Heise berichtet heute im gleichen Tenor:
"(...) Laut BGH tritt eine derartige Zuordnungsverwirrung auch bei der Top-Level-Domain .info ein. Anders als etwa bei der Top-Level-Domain .biz gehe der Nutzer davon aus, Inhaber sei eine Stadt oder Gemeinde, die diesen Namen trägt. (...)"
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/81593
Dann kann man wohl jetzt "ruhigen Gewissens" und in relativer Rechtssicherheit darangehen die entsprechenden .biz Domains zu entwickeln :)

Schöne Grüsse

bambam

niederbayern.biz
oberbayern.biz
schwaben.biz
franken.biz
 
Geht irgendwo hervor wie es bei .com aussieht?
Ist ja von der Bedeutung her ähnlich wie .biz.


Thüringen.biz
 
Die .com wird als internationale Endung gesehen die für eine internationale Präsentierung der Stadt sorgen kann und daher auch eher der Stadt zugeordnet.
 
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