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Start eines Domainstreits

tomtom

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30. Mai 2002
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Hallo,

meine Domain www.namemeinerfirma.COM wurde bereits 1996 registriert. Eine andere Firma, die im gleichen Geschäftsfeld tätig ist und fast denselben Firmennamen trägt, hat 1998 die Domain www.namemeinerfirma.DE registriert. Es unterscheiden sich also nur die Toplevel Domains .COM und.DE

Da hier eine offensichtliche Verwechslungsgefahr für den Endkunden besteht aufgrund des gleichen Namens und gleichen Geschäftsfeldes, möchte ich die Firma auffordern, die .DE Domain aufzugeben.

1) Wie gehe ich hierbei rechtlich einwandfrei vor?

2) Habe ich dabei überhaupt eine Chance das durchzubekommen? Die Firma wird sich sicher dagegen wehren wollen, da sie bereits seit 4 Jahren mit der Domain agiert. Kann das Argument "unsichere Rechtsprechung" als Grund dienen, bisher noch kein Verfahren oder ähnliches gestartet zu haben?

Vielen Dank im voraus!

Tom
 
wann wurden beide firmen gegründet und traten unter diesen namen auf? das datum der domainregistrierung ist unwichtig in diesm fall.
 
Meine Firma wurde als erste gegründet. Die zweite Firma, die die .DE Domain beansprucht erst 2 Jahre später.

Wie verändert sich dadurch meine Chance, die zweite fast gleichnamige Firma dazu zu bewegen die .DE Domain wegen Verwechslungsgefahr der Angebote einzustellen?

Danke für die Hilfe!

Tom
 
naja..es scheint das deine chancen gut stehe. lasse ihnen als erstes nen brief vom anwalt zukommen mit dem hinweis der älteren rechte und die aufforderung die domain an dich zu überschreiben. wenn das abgelehnt wird solltest du dich von einem erfahrenen anwalt beraten lassen wie gut deine chancen bei einem rechtsstreit liegen.
 
@ tomtom

ich hab 2 fragen:

1. du sagst, "...eine andere firma, die fast den selben namen traegt..." die namen sind also nicht identisch? nur die domains? welcher firmenname ist identisch mit den domains? deiner oder der andere?

2. warum hast du damals nicht auch gleich die .de-version gesichert?

mfg
zorron ;D
 
Zum Verständnis:

Eine Domain ist erstmal gar nichts, nur eine unbedeutende Adresse. Sie wird erst rechtlich relevant, sobald sie das Marken-, Urheber-, Namens- oder Wettbewerbsrecht berührt.

Wenn deine Firma zuerst gegründet wurde, dann ist die Firmierung als geschäftliche Bezeichnung gem. § 5 MarkG geschützt, egal ob als Marke eingetragen oder als Domain vorhanden. Für die Verwechselungsgefahr muß keine Identität vorliegen, geringe Abweichungen genügen noch.

Des Weiteren könnte ein Verstoß gegen § 1 UWG vorliegen, wenn die andere Firma einen verwechselungsfähigen Namen im selben Geschäftsfeld zu Wettbewerbszwecken benutzt. Um dies alles zu überprüfen, würde man jedoch die genauen Bezeichnungen der Domains, die Tätigkeitsfelder, etwaige Marken- und Handelsregistereintragungen und eine Mandatsübernahme benötigen  ;)

Gruß, Ursula
 
Hallo TT,

Ergänzend zu den IMHO guten Fragen von Zorron frage ich mich:

1. Ob Deine Firma in DE seinen Sitz hat (oder ist das
selbstverständlich? Falls ja sorry)?

2. Ob die Domain allgemeinbegrifflicher Natur ist oder ob ihr eventuell
beide z.B. 'Meier' heist und z.B. beide 'Turnschuhe' online anbietet
unter schulze.de,schulze.com?

Dass Du _wissentlich_ vier Jahre online mit Deinem Nachbarn friedlich
leben konntest und erst jetzt die rechtliche Keule erwägst, könnte
meiner rechtlichen Laienmeinung bei einem Richter u.U.
eventuell auch etwas Stirnrunzeln verursachen.

Freundlichen Gruss

John
 
Naja...,
Es wäre schlau gewesen, sich eine gewünschte Domain in ALLEN möglichen TLD`S so schnell als möglich zu reggen... ::)
und nicht darauf zu warten, bis ein Anderer es tut... >:(
Jetzt einen Rechtsstreit zu beginnen ist...DUMM!!! 8)
Das kostet Geld und Nerven...wir nehmen unkonventionelle  Aufträge gerne entgegen ;D ??? ;D
Happy Days   Micky Licky
 
schlau?

1.) Du führst ein möglichst direktes Gespräch mit dem Mitbewerber. (Melde Dich als potenter Kunde an).

2.) Du gehst ganz positiv in das Gespräch, - klagen kann man immer noch.

3.) Du kannst die Produktivität und Persönlichkeit des Mitbewerbers beurteilen.

4.) Du bereitest die feundliche Übernahme von Domain und Geschäft vor (Geldkoffer notwendig) 8)

5.) Sollte Punkt 4.) nicht die beidseitige Zustimmung treffen...

6.) ... Ihr macht einen Kooperationsvertrag und ...

7.) ... lasst die weiteren Mitbewerber weit hinter euch.

8.) Die eingesparten (hohen) Kosten stehen für den gemeinsamen Teil der Kooperation zur Verfügung. Auf  Freiheiten und die eigene Selbständigkeit muss mit einem klugen Vertrag ja nicht verzichtet werden.

denke positiv!
 
@ zorron:

1) die eine Firma heisst MeineFirma GmbH, die andere MeineFirma München GmbH (Stadtname geändert). Das macht es so kompliziert. Die Firmen gehörten einmal zueinander, wurden dann aber getrennt und verkauft an neue Inhaber ohne die Namen zu ändern.

Da aber beim Firmeneintrag im Handelsregister bei der Firma, die die .DE Domain beansprucht, noch der Stadtname zum Firmennamen gehört, frage ich mich, ob ich hierdurch durch den reinen Firmennamen MeineFirma GmbH nicht einen stärken Anspruch auf den Domainnamen hätte.

2) Die .DE Domains kosteten damals noch 220 DM und waren gegenüber den .COM Domains ja unbekannt. Daher die Entscheidung, die .COM Adresse zu registrieren. Die zweite Firma hatte sich dann bereits die DE Domain registriert.


@ Ursula:

Danke für deinen hilfreichen Kommentar. Ich schätze, oben beschriebener und vorher ungenannter Sachverhalt könnte die Situation verändern.

Wie würde eine Mandatsübernahme ablaufen? Jetzt mal im Ernst...


@ Amerika:

1) beide sind deutsche Firmen
2) Der Firmen- und Domainname sind keine im Wörterbuch zu findenen Begriffe, also ein Phantasiename wie "phoenix" nur nicht so bekannt und genutzt. Internetrecherchen ergeben, dass es keine andere Firma mit diesem 'Phantasienamen' gibt.

Danke für Eure Hilfe,
Tom
 
Danke, TomTom, für Deine Antworten. Damit sind wir schon ein ganzes Stück weiter.

Weil der Name "Meine Firma" originär unterscheidungskräftig und für den Firmennamen prägend ist, ist der Zusatz "München" grundsätzlich unerheblich und es kommt für die kennzeichen- und namensrechtlichen Ansprüche entscheidend auf die Priorität an, also darauf, wer zuerst im Verkehr unter dem Firmennamen "Meine Firma" aufgetreten ist.

Dabei ist ausschlaggebend, wie die von Dir angesprochene "Trennung" der Unternehmen seinerzeit verlaufen ist. Denn aus den Umständen dieser "Trennung" kann sich ein Ausschluss von Ansprüchen ergeben.

Anderseits spricht die in der Folge der Trennung getroffene Namensgebung "Meine Firma MÜNCHEN" dafür, dass selbst im Falle der Genehmigung der Führung des Namens "Meine Firma" durch dein Unternehmen durch den Zusatz "MÜNCHEN" ein gewisser Abstand mit dem Ziel des Ausschlusses bzw. der Reduzierung einer Verwechslungsgefahr geschaffen werden sollte. Daher liegt nahe, dass sich dies unter Berücksichtigung der Grundsätze des "Rechts der Gleichnamigen" auch bei der Domainwahl fortsetzen sollte.

Hier sind daher selbst im Falle der Gestattung der Namensführung "Meine Firma München" durch "Meine Firma" zwei Lösungen denkbar:

1. Die Firma "Meine Firma MÜNCHEN" wird dazu verpflichtet, die .de-Domain zu löschen, darf aber unter "meinefirma-münchen.de bzw. meinefirmamünchen.de auftreten.

2. Denkbar ist auch, dass die Firma "Meine Firma MÜNCHEN" die Domain behalten darf, aber auf der ersten Seite einen deutlichen Hinweis auf Ihr Unternehmen zu schalten hat, um so die Verwechslungsgefahr auszuräumen (vgl. BGH "vossius.de" http://www.bonnanwalt.de/entscheidungen/BGHIZR317-99.html

Was ist also zu tun?

Der Sachverhalt ist komplex, da er neben der kennzeichenrechtlichen eine gesellschaftsrechtliche Komponente aufweist. Ich rate daher zur Beauftragung eines erfahrenen Markenrechtlers mit der Prüfung der Angelegenheit hinsichtlich der Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen "Meine Firma München".

Achtung: Pauschalhonorar aushandeln, da wegen des hohen Gegenstandswerts bei Abrechnung nach BRAGO böse Überraschungen hinsichtlich der Höhe der Gebühren möglich sind.
 
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