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Startup Myfab unterliegt im Rechtsstreit um Domain myfab.de
"Der beklagte Designer hatte zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung bereits erhebliche Zeit und Aufwand investiert, um sein Projekt zum 3D-Drucken unter den auf ihn registrierten Domains vorauszutreiben und umzusetzen. Dieses Interesse betrachtete das Landgericht Braunschweig letztlich als schützenswert."
Da wird es höchstwahrscheinlich davon abhängen wann die Domain registriert wurde. Wenn die andere Firma schon bekannt war und jemand dann nur aus Verhinderungsgründen die Domain registriert und nicht verwendet (und ggf. sogar zum Kauf anbietet) dann wird es wohl Bösgläubigkeit sein und der Domaininhaber wird die Domain höchstwahrscheinlich verlieren. Wenn die Domain bevor die Firma bekannt wurde registriert hat und nicht verwendet wurde, dann müsste der Domaininhaber nur einen (guten) Grund nennen warum er die Domain registriert hat. Der Domaininhaber hat ja außerdem zum Zeitpunkt der Registrierung nicht wissen können das es zu einem späteren Zeitpunkt eine Firma bzw. Webseite mit dem Keyword geben wird. Wird aber wohl sicher auch vom Keyword abhängen.
Weil Myfab die von ihr eingeholte DENIC-Auskunft über die
Registrierung der streitgegenständlichen Domains nicht zutreffend gelesen, das letzte Änderungsdatum der Datenbank als Registrierungszeitpunkt aufgefasst hatte..
Solche Anwälte (allgemein gesprochen) sollte man doch eigentlich verklagen weil die nicht die geringste Ahnung von Domains haben und vermutlich auch noch ihre Mandanten zu einer gerichtlichen (aussichtslosen) Auseinandersetzung drängen. :damnmate:
Naja, die können ja wenns tröstet, ein Vermittlungsverfahren vor der Rechtsanwaltskammer anstrengen oder von einem Zivilgericht überprüfen lassen, ob der Anwalt seinen Job schlecht erfüllt hat.... ob es wirklich was bringt ?