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Jetzt anmelden!aus dem Bericht schrieb:"Der beklagte Designer hatte zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung bereits erhebliche Zeit und Aufwand investiert, um sein Projekt zum 3D-Drucken unter den auf ihn registrierten Domains vorauszutreiben und umzusetzen. Dieses Interesse betrachtete das Landgericht Braunschweig letztlich als schützenswert."
Mich würde es interessieren,
ob das genauso bei einer blossen Registrierung genauso ausgegangen wäre...?
:hmmmm:
Gruß
Markus
Weil Myfab die von ihr eingeholte DENIC-Auskunft über die
Registrierung der streitgegenständlichen Domains nicht zutreffend gelesen, das letzte Änderungsdatum der Datenbank als Registrierungszeitpunkt aufgefasst hatte..
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